Bisher gab es im Staatsdienst nur für wenige, eng definierte Bereiche ein Verbot religiöser Bekleidung. Das gerade verabschiedete Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamt:innen könnte zur Grundlage für ein pauschales Verbot in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes werden.
- Wie werden Sie sicherstellen, dass das Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamt:innen nicht zu pauschalen Verboten religiöser Zeichen in den uniformierten Diensten, der Justiz, des Lehramts und der sonstigen Stellen des öffentlichen Dienstes führt?