Ehe und Familie stehen unter einem besonderen grundgesetzlichen Schutz. Paare und Familien haben ein im Grundgesetz verbrieftes Recht darauf, ihr Leben gemeinsam zu verbringen. Binationale Familien und Paare mit Partner:innen aus Drittstaaten müssen hierfür allerdings immense bürokratische Hürden überwinden, die mit langen Wartezeiten einhergehen, wenn sie ein gemeinsames Leben in Deutschland führen wollen.
- Befürworten Sie eine Priorisierung der Visavergabe im Familiennachzug und Besuchsvisa für unverheiratete Partner:innen und Familienangehörige aus Drittstaaten?