Bundestag 2021

Einheitlicher Diskriminierungsschutz in Europa

2008 hat die Europäische Kommission eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie vorgelegt, mit welcher der Diskriminierungsschutz in Bezug auf Religion bzw. Weltanschauung, Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen verbessert werden soll. Sie schließt Lücken im Diskriminierungsschutz der EU-Mitgliedsstaaten und im deutschen Antidiskriminierungsrecht.  Diese Richtlinie wird u.a. durch Deutschland blockiert.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorgaben der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie verabschiedet und umgesetzt werden?

Die 5. EU – Antidiskriminierungsrichtlinie liegt bereits seit 2008 vor, wurde aber bisher nicht im Rat verabschiedet. CDU und CSU wollen den Fortgang des Verfahrens beobachten und dann entsprechend reagieren.

Die SPD stellt sich konsequent gegen jede Form von Diskriminierung, egal ob es um soziale Herkunft, Geschlecht, Migrationsbiografie, Religion, Behinderung oder sexuelle Orientierung geht. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns mit aller Kraft und auf allen Ebenen für einen nachhaltigen Diskriminierungsschutz ein. Selbstverständlich machen wir uns auch für einen europaweiten Diskriminierungsschutz stark. In Bezug auf die 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie halten neben Deutschland derzeit fünf weitere Mitgliedstaaten (DNK, HUN, POL, AUT und FIN) einen allgemeinen Prüfvorbehalt aufrecht. Die SPD setzt sich aktiv dafür ein, dass die 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie verabschiedet wird und Schutzlücken geschlossen werden.

Ja. Wir GRÜNE haben stets die Verabschiedung der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie unterstützt und die Blockadepolitik der deutschen Bundesregierungen dazu kritisiert. Damit setzen wir uns dafür ein, dass u.a. der Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderung gestärkt und der Anwendungsbereich um öffentlich-rechtliche Leistungsgewährungen durch Hoheitsakt oder öffentlich-rechtlichen Vertrag, wie sie gerade im Bildungsbereich in Deutschland üblich sind, erweitert wird.

Ja, DIE LINKE setzt sich für die Verabschiedung und Umsetzung der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie ein. Die Bundesländer mit LINKEr Regierungsbeteiligung haben im Bundesrat eine entsprechende Initiative eingebracht, die dort leider abgelehnt wurde. Die Verabschiedung dieser Richtlinie ist aus unserer Sicht lange überfällig.

Wir setzen uns als Freie Demokraten generell dafür ein, die zwingenden Vorgaben des Rechts der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen.

Bisher hat uns noch keine Antwort der Partei erreicht.