2008 hat die Europäische Kommission eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie vorgelegt, mit welcher der Diskriminierungsschutz in Bezug auf Religion bzw. Weltanschauung, Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen verbessert werden soll. Sie schließt Lücken im Diskriminierungsschutz der EU-Mitgliedsstaaten und im deutschen Antidiskriminierungsrecht. Diese Richtlinie wird u.a. durch Deutschland blockiert.
- Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorgaben der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie verabschiedet und umgesetzt werden?