Bundestag 2021

Bundespartizipationsgesetz

Die Exklusion von Menschen mit Migrationshintergrund aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen bedroht den sozialen Frieden und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Um den existierenden strukturellen Diskriminierungen entgegenzuwirken, müssen Maßnahmen aktiv gefördert werden, die ein gleichberechtigtes Leben aller Menschen in dieser Gesellschaft ermöglichen.

  1. Werden Sie sich für ein Bundespartizipationsgesetz stark machen, das die umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte und Diskriminierungserfahrungen verwirklicht, wirksame Maßnahmen gegen strukturellen Rassismus enthält und Benachteiligungen verhindert?
CDU und CSU ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte ein wichtiges Anliegen. Diskriminierungen und Rassismus jeder Art lehnen wir ab. Die unionsgeführte Bundesregierung hat deshalb im vergangenen Jahr einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus verabschiedet, der nun umgesetzt wird. Außerdem wurden Eckpunkte für ein Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie verabschiedet, die nun die Grundlage für die weiteren Schritte bilden. Dem Deutschen Bundestag sollen künftig regelmäßig Extremismus-Berichte der Bundesregierung vorgelegt werden, die gesamtgesellschaftliche Entwicklungen mit Blick auf Demokratiefeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus ausleuchten.
Eine offene und solidarische Gesellschaft ist nur dann möglich, wenn die Zugänge zur Teilhabe für alle Bürger:innen weit geöffnet sind. Deshalb wollen wir ein Partizipations- und Integrationsgesetz voranbringen. Ziel dieses Gesetzes ist es, eine Kultur der Anerkennung und Förderung von Vielfalt zu festigen und jede Form von Diskriminierung, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu bekämpfen. Dieses Gesetz soll die Abschaffung von Benachteiligungen und Bevorzugungen von allen Menschen in Deutschland auf Grundlage des allgemeinen Gleichheitssatzes in Artikel 3 des Grundgesetzes garantieren und die soziale, gesellschaftliche und politische Teilhabe der Menschen mit Einwanderungsgeschichte von Anfang an fördern. Außerdem unterstützen wir die Forderung, einen Partizipationsrat nach dem Beispiel des Ethikrats zu gründen. Dabei ist darauf zu achten, dass die vier im Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus benannten marginalisierten Gruppen, weitere zivilgesellschaftliche Akteure und die Wissenschaft im Rat vertreten sind. Der Partizipationsrat sollte unabhängig arbeiten und nur an seinen gesetzlichen Auftrag gebunden sein.
Damit die Perspektive und Expertise derjenigen, die von Diskriminierung betroffen sind, gehört werden, sie als Gleiche die Möglichkeit zur vollen Teilhabe erhalten, wollen wir GRÜNE einen Partizipationsrat, ähnlich dem Deutschen Ethikrat, als ein gesetzlich verankertes und unabhängiges Gremium einführen, mit Vertreter*innen aus der (post)migrantischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Forschung. Für mehr Repräsentanz und Teilhabe werden wir ein Partizipations- und Teilhabegesetz vorlegen und das Bundesgremiengesetz reformieren.
Ja. DIE LINKE setzt sich für eine diskriminierungsfreie Gleichstellung ein und kritisiert die Unterrepräsentanz der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in der Bundesverwaltung, da sie nicht ihrem Anteil an der Mehrheitsbevölkerung entspricht. In dem zu beschließenden Bundespartizipationsgesetz sollte die Zielgruppe auf Menschen mit Migrationsgeschichte und Diskriminierungserfahrung erweitert werden. Wir fordern höhere Einstellungsquoten, angemessene Verfahren und einen Partizipationsrat, der die Bundesregierung in allen Fragen von diskriminierungsfreier Teilhabe unterstützt. Um Einstellungsquoten einführen, sowie Schulungen und Fortbildungen, müssen Merkmale zum Migrationshintergrund bei den Beschäftigten und Bewerber*innen der Verwaltung auf freiwilliger Basis erhoben werden. Zur besseren Umsetzung dieser Maßnahmen in der Personalpolitik ist zudem die Etablierung von Partizipationsbeauftragten in den Dienststellen erforderlich. Auch in den Unternehmen und ihren Führungsebenen sind für Betriebe mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und bei der öffentlichen Auftragsvergabe an Privatunternehmen Vorgaben für eine diversitätsorientierte Organisationsentwicklung vorzusehen.
Als Freie Demokraten wollen wir mit einem Einwanderungsgesetz aus einem Guss die Zuwanderung nach Deutschland sowie Integration und Partizipation von Einwanderinnen und Einwanderer ganzheitlich regeln, wodurch die Notwendigkeit eines einzelnen Partizipationsgesetzes entfällt. Wir wollen, dass Zugewanderte ein Teil unserer Gesellschaft werden können und zu ihrem Gelingen beitragen. Deshalb wollen wir Integration und Partizipation fördern und dafür beispielsweise Integrationspaten nach kanadischem Vorbild einführen und zusätzliche Integrationsmaßnahmen ermöglichen, die sich gezielt an Frauen, Kinder und Senioren, aber auch an besonders schutzbedürftige Personengruppen richten. Außerdem wollen wir bessere Angebote für das Erlernen der Sprache und zum Kennenlernen der deutschen Gesellschaftsordnung schaffen. Zudem wollen wir den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern - bereits nach vier Jahren und bei grundsätzlicher Akzeptanz von mehreren Staatsangehörigkeiten bis zur Generation der Enkel der Eingebürgerten.
Bisher hat uns noch keine Antwort der Partei erreicht.