Bundestag 2021

Bundesantidiskriminierungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umfasst nur den privatrechtlichen Anwendungsbereich, nicht staatliches Handeln. Dadurch besteht kein einheitlicher Diskriminierungsschutz für alle Bereiche. Neben Antidiskriminierungsgesetzen auf der Landesebene (LADGs) muss ein Bundesantidiskriminierungsgesetz (BADG) zum Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen auf Bundesebene geschaffen werden, das eine Konkretisierung des staatlichen Gleichbehandlungsgebots des Art. 3 Abs. 3 GG vornimmt.

  1. Werden Sie ein Bundesantidiskriminierungsgesetz einführen und falls nicht: Wie werden Sie gewährleisten, dass sich von Diskriminierung durch Bundesbehörden Betroffene effektiv rechtlich zur Wehr setzen können und Diskriminierung verhindert sowie beseitigt wird?
Die Frage, ob die spezifischen Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung auf andere Rechtsbereiche, etwa das Verwaltungsrecht, ausgedehnt werden müssen, wird fortdauernd neu bewertet. Hier sind insbesondere die vielschichtigen Rechtsschutzmechanismen des Verwaltungsverfahrensrechts in den Blick zu nehmen, deren Stellenwert durch parallele oder überlappende Regelungen nicht geschwächt werden darf.
Wir stellen uns konsequent gegen Diskriminierung und Gewalt. Wir werden einen nationalen Aktionsplan gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interphobie und Gewalt gegen LSBTIQ* einführen und uns auf europäischer Ebene für die Ächtung solcher Diskriminierung einsetzen. Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ein. Dabei geht es uns auch um eine Erhöhung der Sensibilität für strukturelle Diskriminierungen und eine verbesserte Durchsetzung des Diskriminierungsverbots. Der öffentliche Dienst muss Vorbild in Sachen Antidiskriminierung sein. Wir werden uns u.a. dafür einsetzen, dass sogenannte Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten innerhalb der Verwaltung erhoben werden, um den Ist-Zustand hinsichtlich der Diversität zu erfahren.
Ja. In der Praxis ist der Bereich staatlichen Handelns ebenfalls diskriminierungsrelevant. Das belegen empirische Untersuchungen, wie auch Klagen im Bereich des Verwaltungsrechts. Dies zeigt sich nicht zuletzt an Berichten, dass bei deutschen Sicherheitsbehörden „racial profiling“ zum Einsatz kommt. Deshalb wollen wir GRÜNE das AGG zu einem echten Bundesantidiskriminierungsgesetz weiterentwickeln. Damit soll u.a. der Anwendungsbereich um öffentlich-rechtliche Leistungsgewährungen durch Hoheitsakt oder öffentlich-rechtlichen Vertrag, wie sie gerade im Bildungsbereich in Deutschland üblich sind, erweitert werden. Auch die staatliche Eingriffsverwaltung, zum Beispiel im Rahmen polizeilichen Handelns, soll erfasst werden.
Ja. Wir fordern ein Bundesantidiskriminierungsgesetz (BADG) zum Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen. Es braucht zudem eine*n Antirassismus-Beauftragte*n mit echten Befugnissen und institutionalisierte Hilfs- und Beratungsstrukturen für Menschen mit Rassismuserfahrungen, die niedrigschwellig und angemessen sind. Diese Strukturen sollen flächendeckend regelfinanziert werden. DIE LINKE fordert, in Artikel 3 des Grundgesetzes eine Schutz- und Förderklausel gegen rassistische Diskriminierung aufzunehmen. Rassismus und Korpsgeist in den Behörden müssen endlich angegangen werden! Dafür braucht es eine Organisationsentwicklung in der Verwaltung, die für Diskriminierungen sensibel ist und eine Polizeireform.
Wir Freie Demokraten stellen uns Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aktiv entgegen, auch in Bundesbehörden. Den Ansatz, den das umstrittene Berliner Antidiskriminierungsgesetz verfolgt, sehen wir jedoch skeptisch. So hat es mehr Misstrauen als Vertrauen in die Arbeit von Polizistinnen und Polizisten geschaffen. Wir setzen uns dagegen für die Schaffung eines Beirats „Innere Führung“ bei der Polizei ein, der Kriterien für Fehlerkultur und Selbstreflexion in der Polizeiarbeit erarbeiten soll. Das Fehlverhalten einzelner Beamtinnen und Beamter einschließlich der Bedingungen, die zu dem Fehlverhalten geführt haben, müssen aufgeklärt werden. Polizeiliches Handeln muss immer nachvollziehbar sein. In diesem Zusammenhang fordern wir eine pseudonyme Kennzeichnungspflicht für Beamtinnen und Beamte. Zudem fordern wir eine Studie zu rassistischen und extremistischen Einstellungen in der Polizei.
Bisher hat uns noch keine Antwort der Partei erreicht.