Bundestag 2021

Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene behinderte Mädchen und Frauen

Gemäß Studienlage haben Frauen mit Behinderungen ein überdurchschnittlich erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und sexuellen Übergriffen zu werden. Dennoch mangelt es an barrierefreien Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern und mobiler Beratung.

  1. Werden Sie die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um ausreichend barrierefreie Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene behinderte Mädchen und Frauen zu garantieren?

CDU und CSU stehen an der Seite der Mädchen und Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, und all jenen, die davon bedroht sind. Ihrem Schutz müssen wir uns als gesamte Gesellschaft verpflichtet fühlen. Deshalb werden wir die Kommunen darin unterstützen, barrierefreie Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene behinderte Mädchen und Frauen anzubieten. Wir brauchen außerdem mehr Transparenz über frauenfeindliche Straftaten. Deshalb wollen wir, dass diese eigens in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden. Daraus müssen Lagebilder erstellt und Handlungsansätze für die Polizei abgeleitet werden. Den Opfern von sexualisierter oder häuslicher Gewalt soll flächendeckend angeboten werden, die Spuren vertraulich und gerichtsfest dokumentieren zu lassen, ohne dass ein Ermittlungsverfahren von Amts wegen eingeleitet werden muss.

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Frauen mit Behinderungen werden deutlich häufiger Opfer von Gewalt. Daher ist es unabdingbar, mehr barrierefreie Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen zu schaffen, damit auch für von Gewalt betroffene Frauen mit Behinderungen ausreichend Schutzmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dazu soll der Bund mit einem Förderprogramm seinen Beitrag leisten.

Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind in besonders großem Ausmaß von Gewalt betroffen. Deshalb müssen sowohl Beratungs- als auch Zufluchtsstellen leicht zugänglich sein – unabhängig von körperlicher Beeinträchtigung, dem Aufenthaltsstatus oder der Lebenssituation der Betroffenen. DIE LINKE. will einen Ausbau von barrierefreien Schutzwohnungen und barrierefreien Frauenhäusern entsprechend den Vorgaben der Istanbul-Konvention. Dabei wollen wir sicherstellen, dass Unterbringungskosten auch von Frauen vollständig übernommen werden, die nicht über das SGB finanziert werden können. Nur mit ausreichend Geldern können Frauenhäuser zusätzliche Platzkapazitäten bereitstellen und das Personal aufstocken. DIE LINKE. will zusätzliche Mittel für Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Die Finanzierung von Frauenhäusern darf nicht länger eine freiwillige Leistung sein. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Finanzierung, an welcher der Bund beteiligt ist. Gewalt an Frauen ist strukturell.

 

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