Bundestag 2021

Barrierefreiheit im Gesundheitssystem

Die gesundheitliche Regelversorgung behinderter Frauen ist durch fehlende barrierefreie Praxen oft nicht gewährleistet. Besonders problematisch ist der Mangel an gynäkologischen Praxen, die über geeignete Behandlungsstühle und eine rollstuhlgerechte Toilette verfügen.

  1. Werden Sie für niedergelassene Ärzt:innen Anreize schaffen, um in Zukunft ein flächendeckendes Netz an barrierefreien Praxen zu gewährleisten?

CDU und CSU wollen Menschen mit Behinderung einen barrierefreien Zugang zum Gesundheitswesen ermöglichen. Mit Förderprogrammen, beispielsweise der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wollen wir die Schaffung von mehr Barrierefreiheit im Gesundheitswesen voranbringen. Insbesondere im ländlichen Raum gibt es bisher nur wenige barrierefreie Haus- und Facharztpraxen. Deswegen müssen ältere Menschen und Menschen mit Behinderung mit Mobilitätseinschränkungen für Untersuchungen oft weite Wege zurücklegen. Die Zahl der barrierefreien Haus- und Facharztpraxen wollen wir deshalb steigern.

Bisher hat uns noch keine Antwort der Partei erreicht.

Betreiber*innen von Geschäften, kommerziellen Websites, Gaststätten, Hotels, Kinos usw. werden wir GRÜNE mit einem Barrierefreiheits-Gesetz verpflichten, innerhalb eines realistischen Zeitraums Barrieren abzubauen. Sowohl die angebotenen Waren und Dienstleistungen als auch die Orte, an denen sie angeboten werden, müssen barrierefrei werden. Dort, wo das noch nicht möglich ist, sollen die Betreiber*innen ihre Angebote im Rahmen des Möglichen auf anderen Wegen zugänglich machen z. B. durch „angemessene Vorkehrungen“, etwa durch mobile Rampen oder Bring-Dienste. Das gilt auch für die Leistungserbringer*innen des Gesundheitswesens, für die nicht bereits Verpflichtungen bestehen. Darüber hinaus sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen besser als bisher informieren und die Barrierefreiheit stärker bei der Bedarfsplanung und Zulassung von Praxen berücksichtigen.

Das Gesundheitswesen will DIE LINKE konsequent von Barrieren befreien. Das bedeutet nicht nur, Hindernisse beim Zugang zu Arztpraxen, Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen zu beseitigen, sondern auch, Untersuchungs- und Kommunikationstechniken den besonderen Bedürfnissen älterer Patient*innen und Menschen mit Behinderung anzupassen. Leichte Sprache, Gebärdensprachdolmetschung, verständliche Patienteninformationen sowie entsprechende Beratungsleistungen müssen selbstverständlich werden. Dabei müssen die Bedürfnisse von Frauen mit Behinderungen besonders berücksichtigt werden. Die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderung in der Pflege und in (teil-) stationären Einrichtungen müssen garantiert werden. Dies schließt auch die Mitnahme persönlicher Assistenz zu medizinischen Untersuchungen und stationären Krankenhausaufenthalten sowie zum Besuch von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ein, auch wenn diese nicht über das Arbeitgebermodell organisiert wird.

Bisher hat uns noch keine Antwort der Partei erreicht.

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