Betreiber*innen von Geschäften, kommerziellen Websites, Gaststätten, Hotels, Kinos usw. werden wir GRÜNE mit einem Barrierefreiheits-Gesetz verpflichten, innerhalb eines realistischen Zeitraums Barrieren abzubauen. Sowohl die angebotenen Waren und Dienstleistungen als auch die Orte, an denen sie angeboten werden, müssen barrierefrei werden. Dort, wo das noch nicht möglich ist, sollen die Betreiber*innen ihre Angebote im Rahmen des Möglichen auf anderen Wegen zugänglich machen z. B. durch „angemessene Vorkehrungen“, etwa durch mobile Rampen oder Bring-Dienste. Das gilt auch für die Leistungserbringer*innen des Gesundheitswesens, für die nicht bereits Verpflichtungen bestehen. Darüber hinaus sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen besser als bisher informieren und die Barrierefreiheit stärker bei der Bedarfsplanung und Zulassung von Praxen berücksichtigen.