Bundestag 2021

Abwägung von Nutzen und Schaden bei operativen Eingriffen zur Gewichtsreduktion sicherstellen

In den letzten Jahren ist die Anzahl der Kliniken, die Magen-Operationen mit dem Ziel einer Gewichtsreduktion durchführen, stark gestiegen. Es werden dadurch so viele bariatrische Eingriffe durchgeführt, dass die notwendige lebenslange Nachsorge als gefährdet gilt.

Die Operationen werden inzwischen vermehrt als die gängige Therapie bei höherem Gewicht statt als Ultima Ratio – letztes Mittel – kommuniziert.

  1. Oft werden dicken Menschen Magen-Operationen zur Gewichtsreduktion nahegelegt, Risiken und Nebenwirkungen aber kaum veranschaulicht. Wie werden Sie verhindern, dass diese Eingriffe aus finanziellen Interessen der Anbieter heraus ohne seriöse Abwägung von Nutzen und Schaden empfohlen werden?
CDU und CSU sehen die Qualitätssicherung als zentrale Aufgaben der medizinischen Fachgesellschaften. Dazu ist es erforderlich, Qualitätsindikatoren zu definieren, anhand derer eine qualitative Beurteilung erfolgt. Oberstes Ziel der Qualitätssicherung ist es, eine Verbesserung der Versorgung zu erreichen. Dazu gehört eine umfassende ärztliche Aufklärung über Chancen und Risiken von Behandlungen.
Wir setzen uns für eine bedarfsgerechte und patientenzentrierte Versorgung anstelle von Rendite-Orientierung ein. Deswegen wollen wir das Wohl der Patient*innen als Qualitätsmindestmerkmale in den Mittelpunkt der Versorgung stellen. Dazu wollen wir die DRG-Fallpauschalen zu einer bedarfsgerechten Grundfinanzierung durch ein modulares Vergütungssystem mit einer ergänzenden leistungs- und qualitätsorientierten Vergütung ausbauen. Mit dem neuen System werden die Fehlanreize zur unangemessenen Mengenausweitung beendet. In Bezug auf den Umfang und die Qualitätssicherung der ärztlichen Beratung wollen wir die Rechte der Patient*innen als Verbraucher stärken und den Beratungsauftrag durch die unabhängigen Stellen in der GKV – auch für die privatfinanzierten Operationen in den Schönheitskliniken - ausbauen. Zudem setzen wir uns seit Jahren für umfassende Informationen über sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen und auch für ein Angebotsverbot beispielsweise im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung GKV-Versicherter ein. Es ist nicht hinnehmbar, dass Versicherte von Ärzt*innen zum Teil zur Inanspruchnahme derartiger Leistungen gedrängt werden.
Ein risikoreicher chirurgischer Eingriff kann nur die Ultima Ratio sein, wenn es eine evidenzbasierte Entscheidung von Ärzt*in und Patient*in gibt. Die Prävention, die Schaffung von gesundheitsfördernden Lebenswelten muss gestärkt werden, um Interventionen zu reduzieren.
Jeder medizinischen Behandlung müssen nach geltender Rechtslage eine informierte Einwilligung und damit eine ausführliche Risikoaufklärung vorausgehen. Leider ist das in der Praxis noch nicht überall Realität und gerade bei Stigma-behafteten Eingriffen oder Erkrankungen sehen wir erheblichen Verbesserungsbedarf. Da die Rechtslage aber klar ist, braucht es eine bessere Berücksichtigung bei der Aus- und Weiterbildung von Gesundheitspersonal sowie eine stringentere Überwachung, womit wiederum die Ärztekammern sowie die Länder beauftragt sind. Letztlich braucht es aber auch bessere Aufklärung und Beratung der Betroffenen, damit ihre Rechte gegenüber Behandelnden und Krankenkassen besser bekannt sind und auch durchgesetzt werden können. Dafür wollen wir die Selbsthilfe besser und dauerhafter finanzieren sowie die Unabhängige Patientenberatung (UPD) in gemeinnützige Trägerschaft überführen und das Angebot verbessern.
Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in medizinischen Fragen autonom und frei von Weisungen Dritter entscheiden können. Denn die Therapiefreiheit der Behandlung ohne Budgetierungszwang kommt den Patientinnen und Patienten zugute. Freiheit und Verantwortung sind die Basis der Vertrauensbeziehung zwischen Ärztin und Patient.
Bisher hat uns noch keine Antwort der Partei erreicht.