Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umfasst nur den privatrechtlichen Anwendungsbereich, nicht staatliches Handeln. Dadurch besteht kein einheitlicher Diskriminierungsschutz für alle Bereiche. Neben Antidiskriminierungsgesetzen auf der Landesebene (LADGs) muss ein Bundesantidiskriminierungsgesetz (BADG) zum Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen auf Bundesebene geschaffen werden, das eine Konkretisierung des staatlichen Gleichbehandlungsgebots des Art. 3 Abs. 3 GG vornimmt.
- Werden Sie ein Bundesantidiskriminierungsgesetz einführen und falls nicht: Wie werden Sie gewährleisten, dass sich von Diskriminierung durch Bundesbehörden Betroffene effektiv rechtlich zur Wehr setzen können und Diskriminierung verhindert sowie beseitigt wird?