Bei der rbm gGmbH handelt es sich um eine gemeinnützige Tochtergesellschaft des Deutschen Blinden und Sehbehindertenverbandes (DBSV), die seit Oktober 2009 vornehmlich die Beratung und Vertretung von potentiell ca. 45 000 blinden und sehbehinderten Menschen insbesondere auf den Gebieten Sozial- und Verwaltungsrecht in den Mitgliedsverbänden und -Organisationen des DBSV durch insb. selbst betroffene Juristen übernommen hat.
Darüber hinaus haben die Beschäftigten zahlreiche Artikel zu vornehmlich sozialrechtlichen Themen verfasst und die aus der Rechtspraxis gewonnenen Erkenntnisse in die Sozial- und rechtspolitische Arbeit der Interessenvertretung eingebracht (Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur sozialen Teilhabe behinderter Menschen durch das FBJJ, Mitwirkung beim Themenschwerpunkt „Behinderung“ der ADS des Bundes 2013, Unterstützung von kleinen und mittleren Behindertenselbsthilfeverbänden bei Verbandsklagen zur Umsetzung von Barrierefreiheit, etc.).