Novellierung des sächsischen Inklusionsgesetzes

Ein Vergleich der Bundesländer seitens der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention zeigt, dass Sachsen das einzige Bundesland ist, welches die kommunale Ebene nicht in den Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsrechts einbezieht. Durch die fehlende Verpflichtung auf kommunaler Ebene erzielen viele Vorschriften keine oder wenig Wirkung für die Verbesserung der Teilhabe und Lebensumstände von Menschen mit Behinderung in den Kommunen.

Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode eine Novellierung des Sächsischen Inklusionsgesetz vornehmen und dabei die Verpflichtung zur Umsetzung der Vorschriften auf die kommunale Ebene ausdehnen?

 

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Im Zusammenhang mit dem 7. Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderungen fand auch eine Evaluation des Gesetzes zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (SächsInklusG). In der kommenden Legislatur werden wir uns damit auseinandersetzen und ihre Frage mit erörtern.

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Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die SPD dafür gesorgt, dass Inklusion in den Fokus der Staatsregierung rückte und im Jahr 2019 das Sächsische Inklusionsgesetz auf den Weg gebracht wurde. Dies hatte u.a. zur Folge, dass gehörlose und hörgeschädigte Menschen ein Recht auf Gebärdensprache etwa bei Elternabenden haben. Darüber hinaus wurden der Inklusionsbeauftragte und der Beirat für die Belange der Menschen mit Behinderungen bei der Staatskanzlei angesiedelt und damit deutlich gemacht, dass Politik für Menschen mit Behinderung kein Nischenthema ist. Doch schon damals war klar, dass das vorliegende Gesetz nur ein wichtiger erster Schritt war. Deshalb werden wir das Sächsische Inklusionsgesetz novellieren, u.a. mit dem Ziel, den Geltungsbereich auf die kommunale Ebene auszuweiten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass das durch Sozialministerin Petra Köpping etablierte breite Beteiligungsverfahren beibehalten wird.

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Wir BÜNDNISGRÜNEN setzen uns für ein inklusives Sachsen ein, in dem jeder Mensch vollständig und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben und teilgeben kann. Umfassende Barrierefreiheit ist ein zentrales Anliegen, damit die Teilhabe für alle Bürger*innen, unabhängig von zeitweiligen oder dauerhaften Beeinträchtigungen, gewährleistet ist. Dafür wollen wir das Inklusions- und Teilhabegesetz zeitgemäß überarbeiten. Weiterbildungen in den Bereichen Vielfalt, Inklusion, Barrierefreiheit und Ableismus müssen für alle Beschäftigten in der Verwaltung zur Verfügung stehen und verpflichtend sein. Die Verpflichtung zur Schaffung der Barrierefreiheit von Webseiten und Anträgen im öffentlichen digitalen Bereich soll ebenso umfassend umgesetzt werden, wie die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden. Kommunalverwaltungen müssen Anreize erhalten, inklusiver zu werden. Die Einrichtung von Beiräten und Selbstvertretungen in allen Landkreisen und Kommunen sowie die Ernennung von hauptamtlichen Beauftragten soll gefördert werden. Um gleiche Chancen und Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in allen sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten zu gewährleisten, wollen wir darauf hinwirken, dass Barrierefreiheit auch auf kommunaler Ebene umgesetzt wird. Wir setzen auf eine enge Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene und unterstützen sie bei der Umsetzung, um Barrierefreiheit und Inklusion in allen Lebensbereichen zu verwirklichen.

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Ja, dieses überfällige Vorhaben werden wir schnellstmöglich umsetzen.

Ein zentrales Ziel unserer kommenden inklusionspolitischen Arbeit ist die Novellierung des Sächsischen Inklusionsgesetzes, die wir partizipativ mit Vereinen, Verbänden und der Selbstvertretung gestalten wollen. In erster Linie sollen die gesetzlichen Regelungen auch auf kommunaler Ebene gelten. Weiterhin wollen wir die Arbeit der kommunalen und landesweit tätigen Inklusionsbeauftragten und -gremien stärken und so auch die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen fördern. Der Abbau von Barrieren soll durch eine Landesfachstelle Barrierefreiheit beschleunigt werden, die wir gesetzlich verankern und finanziell und personell auskömmlich ausstatten wollen.

Ein Hauptkritikpunkt der UN-Staatenprüfung ist die feste Struktur von „Sonderwelten“ für Menschen mit Behinderungen in Deutschland, seien es Wohnheime, Förderschulen oder Werkstätten. Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft ein, in der diese Strukturen nicht mehr notwendig sind. So wollen wir beispielsweise mehr barrierefreien Wohnraum schaffen, damit Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf überhaupt die Möglichkeit zum selbstständigen Wohnen bekommen. Eine zentrale Aufgabe auf Landesebene wird die Förderung inklusiver Schulen sein, die wir nach dem Leitbild der Gemeinschaftsschule für alle Kinder gestalten wollen – also unabhängig von sozialer Herkunft, Migrationsgeschichte oder Behinderung. Und schließlich setzen wir uns für die Reform des Werkstattsystems und die Förderung einer inklusiven Arbeitswelt ein.

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Wir erachten es als zielführend, dass Sächsische Inklusionsgesetz zu novellieren und auch den Geltungsbereich auf die kommunale Ebene auszuweiten.