Menschen mit Behinderung auf den 1. Arbeitsmarkt bringen

Menschen mit Behinderungen arbeiten in Sachsen überwiegend isoliert und weit unter dem Mindestlohn in s.g. Behindertenwerkstätten, nur 48 % sind in regulärer Beschäftigung tätig. Das hat eine große Anfrage an einer Oppositionspartei aus dem Jahr 2022 gezeigt. 2021 sind in ganz Sachsen insgesamt 26 Menschen mit Behinderung aus den Werkstätten auf den 1. Arbeitsmarkt gewechselt – ein verschwindend geringer Anteil. In den Jahren 2018 bis 2022 wurde das „Budget für Arbeit“ in Sachsen nur 17 mal bewilligt und trotz hoher Erfolgsquote im Hinblick auf anschließende Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt erhalten nur 130 Menschen mit Behinderung in Sachsen pro Jahr „Unterstützte Beschäftigung“.

Wie werden Sie dafür sorgen, dass das „Budget für Arbeit und Ausbildung“ und die „Unterstützte Beschäftigung“ häufiger genutzt werden und mehr Menschen mit Behinderung auf den 1. Arbeitsmarkt kommen? Wie werden Sie Inklusionsfirmen unterstützen?

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Die Bedeutung von Artikel 27 der UN-BRK ist uns bewusst und wir streben eine höhere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt an. Um dies zu erreichen, bedarf es einer Vielzahl von Ansätzen, die sich an verschiedene Akteure richtet. Dies betrifft u.a. den Freistaat als Arbeitgeber wie aber auch die freie Wirtschaft, welche bestehende Instrumente, die eine Teilnahme am ersten Arbeitsmarkt ermöglichen, stärker nutzen sollten. Diese Instrumente sollten noch besser bekannt gemacht und bspw. wie das „Budget für Arbeit“ mehr genutzt werden. Für dieses Instrument wie auch für die weiteren Maßnahmen im Aktionsplans 2023 im Siebten Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderungen werden wir uns einsetzen.

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Reguläre Arbeit ist für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Möglichkeit, um am Leben in unserer Gesellschaft teilzuhaben. Für die Unternehmen ist Inklusion auch eine Frage der ökonomischen Vernunft. Wir wollen mit dem verbesserten Budget für Arbeit mehr Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Tariflohn und Sozialversicherung ermöglichen. Außerdem stellen wir dem Budget für Arbeit eine Förderung bei Sachinvestitionen an die Seite, um mehr Inklusion möglich zu machen.

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die die Beschäftigungsquote nicht oder nur gering erfüllen, hat der Bund die Ausgleichsabgabe zum Jahr 2024 deutlich erhöht. Die Mittel dieser Ausgleichsabgabe werden von den Integrationsämtern verwaltet und dürfen ausschließlich zur Finanzierung besonderer Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben eingesetzt werden. Auch Inklusionsfirmen werden aus diesem Topf finanziell unterstützt, ergänzt um das Förderprogramm des Bundes „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“. Wir werden uns im Bund dafür stark machen, dass diese Förderung gestärkt wird.

Der Freistaat unterstützt mit dem Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ Arbeitgeber, die junge Menschen mit Behinderungen ausbilden und Menschen mit Behinderungen mit besonderen Vermittlungsproblemen einstellen, mit jährlich insgesamt 1,5 Millionen Euro. Damit sollen 75 Ausbildungs- und 225 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen mit Pauschalen von bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Auch das Landesprogramm „Spurwechsel“ unterstützt den Übergang aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese Programme setzen wir fort. Die Zusammenarbeit mit der Allianz Arbeit + Behinderung werden wir intensivieren.

Das Budget für Arbeit wird in Sachsen nach wie vor sehr zurückhaltend genutzt. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Sei es die Angst der Betroffenen, die Anbindung an die Werkstatt als Ort der Begegnung und des Miteinanders zu verlieren, seien es nicht ausreichende Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten oder eine nicht ausreichende Begleitung von Werkstattbeschäftigten im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Daher werden wir Informationsangebote für Werkstattbeschäftigte zum Budget für Arbeit und zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung fördern. Wir setzen uns zudem dafür ein, Probleme beim Übergang von der Schule in den Beruf zu überwinden.

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Wir BÜNDNISGRÜNE wollen die Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen verbessern. Dafür setzen wir uns für bessere Beratung und Unterstützung durch Arbeitsagenturen, Schulen und Berufsschulen ein. Auch berufliche Weiterbildungen und Jobcoaches, die bei der Jobsuche helfen, sind wichtig.

Wir fördern die Gründung von Inklusionsfirmen, die Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten lassen. Das sächsische Vergaberecht soll geändert werden, damit Firmen, die Inklusion gut umsetzen, belohnt werden.

Um den Wechsel von Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern, unterstützen wir begleitende Betreuung durch Fachkräfte und eine faire Bezahlung. Zudem wollen wir das Integrationsamt stärken.

Das „Budget für Arbeit und Ausbildung“ ist in Sachsen noch wenig bekannt. Viele Menschen mit Behinderungen und Arbeitgeber wissen nichts davon. Wir wollen das ändern und sowohl Menschen in Werkstätten als auch sächsische Unternehmen darüber informieren. Dieses Budget soll stärker im Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung verankert werden. Damit mehr Menschen davon profitieren und Anträge schneller bearbeitet werden können, wollen wie Hürden in der Verwaltung abbauen.

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Alternativen zur Werkstatttätigkeit müssen ausgebaut werden, um Menschen Wahlfreiheit in Bezug auf ihre Arbeit zu geben. Inklusionsfirmen beispielsweise wollen wir im Vergabegesetz berücksichtigen, damit öffentliche Aufträge bevorzugt an diese oder an weitere inklusive Unternehmen vergeben werden. Landesprogramme für inklusive Arbeit, wie „Spurwechsel“ oder „Wir machen das“ sollen evaluiert und verbessert werden. Ebenso sollen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente effektiver gestaltet und bekannter gemacht werden. Das Budget für Arbeit wurde beispielsweise gesetzlich überarbeitet und es kann nun auch von mehr Unternehmen genutzt werden. Wir wollen die Vermittlung zwischen interessierten Menschen mit Behinderungen und den Firmen erleichtern.

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Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) macht sich stark für eine inklusive Ausgestaltung des ersten Arbeitsmarktes. Gerade auch die Ausgestaltung des Überganges aus den Werkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt wird von uns hierbei besonders priorisiert. Das Budget für Arbeit und Ausbildung muss zwingend ausgebaut werden. Inklusionsfirmen möchten wir mit einem den aktuellen Herausforderungen angepassten Förderprogramm unterstützen und gleichzeitig dafür sorgen, dass sie stärker in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.

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Wir Freie Demokraten setzen uns für eine inklusive Arbeitswelt ein, in der Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Dafür werden wir Bürokratie und Zugangsvoraussetzungen für das Budget für Arbeit abbauen und herabsetzen. Ziel ist für uns, dass wir Menschen die Chancen geben, um selbstständig ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Besonderes Potential liegt unserer Meinung nach in der Partnerschaft von Unternehmen und Bildungsträgern, sowie der Aufklärung und Schulung von Unternehmen, damit sie die Vorteile inklusiver Arbeitsplätze nachvollziehen können.