Hilfe für von Gewalt betroffene suchtkranke und psychisch kranke Frauen

Besonders vulnerable Gruppen, die aktuell durch das Hilfenetz fallen, sind beispielsweise von Gewalt betroffene Frauen mit Suchterkrankung oder psychischen Erkrankungen. Ihre Erkrankungen sind Ausschlussgründe für die Aufnahme in einem Schutzhaus – Gleichzeitig sind Kliniken und Suchtberatungen voll ausgelastet, so dass die Frauen auch hinsichtlich ihrer Erkrankung nicht die erforderliche Hilfe erhalten.

Werden Sie für von Gewalt betroffene suchtkranke und psychisch kranke Frauen in der kommenden Legislatur ein auf ihren Bedarf angepasstes Hilfenetz schaffen, damit auch sie versorgt werden können? Wenn ja, wie?

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Zunächst ist zu evaluieren, wie viele Fälle das tatsächlich betrifft. Sollte hier ein Bedarf vorhanden sein, wird man prüfen müssen, ob es hier beim Schutz tatsächlich Lücken gibt. Die Schaffung neuer Strukturen ist momentan allerdings nicht vorgesehen; wir halten es für zielführender, den ggf. angezeigten Bedarf in den bestehenden Strukturen mit abzubilden. Das aktuell novellierte Sächsische Gesetz zur Reform der Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen bietet dafür gute Ansätze; sei es eine Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Tätigkeit psychosozialer Arbeitsgemeinschaften oder grundsätzlich bei der Erstellung des Landespsychiatrieplans.

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Im aktuellen LAP Istanbul-Konvention sind verschiedene Maßnahmen definiert, die sich explizit auf eine Verbesserung der Situation von suchtkranken, psychisch kranken und auch wohnungslosen Frauen richten. Der Zugang zu Hilfe- und Schutzsystemen sowie zur gesundheitlichen Versorgung soll erleichtert und hierfür bedarfsgerechte Angebote entwickelt werden. Für diese Gruppen von Frauen werden wir also künftig sachsenweit Schutzangebote vorhalten, für den Fall, dass eine Unterbringung in regulären Schutzeinrichtungen aufgrund ihrer Lebenslage nicht möglich sein sollte. Darüber hinaus werden wir das Angebot an Traumatherapieplätzen ausbauen, um eine psychologische bzw. psychotherapeutische Unterstützung der Frauen gewährleisten zu können.

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Ja, das werden wir. Wir haben in dieser Legislatur das Sächsische Psychsisch-Kranken-Hilfe-Gesetz beschlossen. Mit dieser Reform wurde die psychiatrische Versorgung auf moderne wissenschaftliche Standards gebracht. In vielen Landkreisen und kreisfreien Städten haben sich bereits gute Hilfsangebote bedarfsabhängig etabliert. Angepasste Hilfsangebote für von Gewalt betroffene, suchtkranke und psychisch kranke Frauen können die kreisfreien Städte und Landkreise in diesem neuen gesetzlichen Rahmen etablieren.

Uns ist es wichtig, dass schutzbedürftige Frauen mit besonderen Bedarfen auch passgenaue Angebote erhalten. Deshalb wollen wir finanziell geförderte Landesprojekte, eine bedarfsgerechte Anpassung des Personalschlüssels, den Ausbau der Barrierefreiheit und insbesondere die Zusammenarbeit der Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen mit weiteren Hilfsangeboten, sowohl vom Land, als den Kommunen als auch der Freien Träger stärken. All dies hilft bürokratische Hürden für die Frauen abzusenken, um Hilfsangebote wahrzunehmen. Wir setzen uns außerdem für eine Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte ein, hier nach den Bedarfen ihrer Einwohner*innen eigene Angebote zu schaffen.

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Ja. Gewaltbetroffene müssen einen adäquaten Schutz finden. Und das unabhängig davon, welche zusätzlichen Anforderungen sie benötigen. Der Ausbau des Hilfenetzes ist daher unbedingt notwendig. Zudem sind spezifische Einrichtungen notwendig, bei gleichzeitig besserer Ausstattung insgesamt.

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Nach Veröffentlichung des Aktionsplanes für Sachsen werden wir diesen dahingehend prüfen, ob darin Maßnahmen beinhaltet sind, die sicherstellen, dass gewaltbetroffene, suchtkranke und psychisch kranke Frauen die notwendige Unterstützung und Versorgung erhalten, die sie benötigen. Es ist unser Ziel, ein umfassendes und bedarfsgerechtes Hilfenetz aufzubauen, das diesen Frauen Schutz, Sicherheit und eine Perspektive bietet.