Bedarfsgerechte Assistenz für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen brauchen oft Hilfe, um am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Diese Hilfe nennt man Assistenz. Dafür wird ein Antrag zum Beispiel beim Sozialamt gestellt. Das Sozialamt kommt dann und bespricht, welche Hilfe, wann gebraucht wird. Das nennt sich Bedarfsermittlung. In Sachsen gibt es dafür ein tolles Hilfsmittel – den ITP – Integrierter Teilhabe Plan. Leider wird der ITP zu selten verwendet. Das hat zur Folge, dass der Bedarf von Menschen mit Behinderungen nicht umfassend besprochen wird. Darum erhalten Sie oft keine bedarfsgerechten Bescheide auf ihre Anträge und damit nicht die nötige Hilfe.

Wie wird Ihre Partei dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen die Assistenz bekommen, die sie benötigen und dass der Integrierter Teilhabe Plan (ITP) standardmäßig angewandt wird?

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Wir wollen in der kommenden Legislatur die Bereitstellung von Assistenzleistungen sowie deren Sicherstellung mit den zuständigen Trägern weiter thematisieren. Nach der Eingliederungshilfe-Bedarfsermittlungsverordnung ist die Grundlage zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfes (gemäß § 118 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuches) grundsätzlich der Integrierte Teilhabeplan Sachsen. Dieser ist bei der Erhebung und Dokumentation entsprechend zu verwenden. Im Gespräch mit den zuständigen Trägern werden wir dessen Anwendung noch einmal thematisieren.

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Durch das Bundesteilhabegesetz haben Menschen mit Behinderung seit 2020 einen Rechtsanspruch auf Assistenz. Dazu gehören Assistenz-Leistungen bei der Arbeit oder in Schule und Ausbildung, aber auch bei der Pflege, im Haushalt, in der Freizeit oder auf Urlaubsreisen. In Sachsen fördern wir mit der Richtlinie Selbstbestimmte Teilhabe auch notwendige Assistenzleistungen für eine regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit. Hierzu zählen zum Beispiel die Anschaffung von Braille-Unterlagen, die Bereitstellung von Kommunikationshilfsmitteln, Informationen in Leichter Sprache, notwendige Fahrtkosten oder Aufwandsentschädigungen. An dieser wichtigen Förderung halten wir fest, um kontinuierlich mehr Menschen mit Behinderung bei ihrem ehrenamtlichen Engagement zu unterstützen.

Darüber hinaus wurde der Integrierte Teilhabeplan Sachsen im Juni 2020 durch den Erlass einer Rechtsverordnung landesweit als Instrument der Bedarfsermittlung für die Leistungen der Eingliederungshilfe eingeführt und somit eine einheitliche Verfahrensweise der Träger der Eingliederungshilfe sichergestellt.

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Wir BÜNDNIS-GRÜNE fordern: Menschen mit Behinderungen sollen bei Bedarf Assistenz bekommen.
Menschen mit Behinderung sollen selbst über ihr Leben bestimmen können. Menschen mit Behinderungen sollen am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. Dafür sollen sie die benötigte Hilfe bekommen.

Anträge auf Assistenz sollen schneller und einfacher bearbeitet werden. Dafür setzen wir uns ein. Notwendige Assistenz soll nicht abgelehnt werden.

Wir wollen mehr Menschen in Sachsen als Assistenz-Personen ausbilden.

Die Assistenz soll genau auf die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen passen. Assistenz-Personen sollen gut ausgebildet sein So können sie gut helfen.

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Wir setzen uns für das Recht auf Assistenz ein und wollen die Möglichkeiten zur Beantragung überprüfen und erleichtern. Die Anwendung des ITP als landeseinheitliches Instrument zur Bedarfsermittlung für die Träger der Eingliederungshilfe ist in Sachsen zwar verbindlich geregelt, in der Praxis gibt es allerdings erhebliche Umsetzungsprobleme (Siehe auch klAnfr 7/10622) Wir wollen die Verfahren der Bedarfsermittlung kritisch überprüfen, um gezielt nachbessern zu können.

Damit Menschen mit Behinderungen eine Assistenz in Anspruch nehmen können, muss es auch genügend Assistenzkräfte geben. Wir wollen ihre Arbeitsbedingungen verbessern. Tarifverhandlungen nach dem Berliner Vorbild unterstützen wir ausdrücklich.

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Wir setzen uns dafür ein, dass hinsichtlich der unterschiedlichen Assistenzleistungen neue Berufsbilder konzipiert und implementiert werden. Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Beeinträchtigung sollte dabei oberste Priorität haben. Der ITP wird in Sachsen zur individuellen Bedarfsermittlung verwendet. Wichtig ist, dass dieses Instrument entsprechend dem Grundsatz der Personenzentrierung angewandt wird.

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Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass jeder Menschen die gleichen Chancen und Möglichkeiten im Leben bekommt, weshalb Menschen mit Behinderung die notwendige Assistenz erhalten müssen. Das erreichen wir, in dem wir den Zugang zu Assistenzleistungen erleichtern und hier überflüssige Bürokratie abbauen, eine individuelle Bedarfsprüfung schaffen und damit maßgeschneiderte Assistenzleistungen ermöglichen, sowie ausreichend Mittel durch Bund und Land einstellen.