Gewaltprävention fördern

Eine frühe Intervention und Prävention können dazu beitragen, dass Jugendliche lernen, respektvolle und gewaltfreie Beziehungen zu entwickeln und zu pflegen.

  1. Werden Sie in der nächsten Legislaturperiode die Prävention Häuslicher Gewalt als inhaltlichen Förderschwerpunkt für die Arbeit der Interventions- und Koordinierungsstellen und der Frauen- und Kinderschutzhäuser setzen und die notwendigen Sach- und Personalmittel zur Verfügung stellen?
  2. Werden Sie sich für den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der personellen Ressourcen für die Kinder- und Jugendberatung in den Interventionsstellen und in den Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen im Land Sachsen sowie deren Finanzierung aus den Mitteln des Landesjugendamtes einsetzen?
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Zu 1) Wir als Sächsische Union setzen auf einen starken Staat. Dabei spielt Abschreckung eine Rolle, genau wie Prävention. Wir werden uns deshalb für härtere Strafen bei Vergewaltigung und häuslicher Gewalt einsetzen. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention und der dort angelegten Maßnahmen spielt dabei für uns eine wichtige Rolle. Gleichwohl stehen alle Maßnahmen und die damit erforderlichen Sach- und Personalmittel aufgrund der angespannten Haushaltssituation unter Haushaltsvorbehalt.

Zu 2) Alle Maßnahmen und die damit erforderlichen Sach- und Personalmittel stehen aufgrund der angespannten Haushaltssituation unter Haushaltsvorbehalt, so dass derzeit keine konkreten Zusagen zu einem Ausbau von personellen Ressourcen gegeben werden kann.

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Zu 1) Um die Gewaltspirale zu durchbrechen und damit weniger Frauen und ihre Kinder häusliche Gewalt erfahren müssen, verbessern wir die Präventionsangebote und stärken Angebote der Täterarbeit. Präventionsarbeit ist daher auch einer der Schwerpunkte des gerade von der Staatsregierung verabschiedeten Landesaktionsplans des Freistaates Sachsen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Wir werden uns auch in der kommenden Legislatur dafür einsetzen, dass für die Arbeit in diesem Bereich die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Zu 2) Es ist uns sehr wichtig, dass sich die finanzielle Situation der Frauenhäuser generell verbessert. Die bisherige Förderung der Interventions- und Koordinierungsstellen möchten wir ausbauen und so ermöglichen, dass künftig mehr Schulungen für die Jugendhilfe, in Schulen und in Kitas angeboten werden können. Die Stärkung und Weiterentwicklung der Richtlinie Chancengleichheit ist uns daher ein wichtiges Anliegen.

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Zu 1) Ja, das werden wir. Denn für uns ist klar, dass wir trotz der bisherigen Erhöhung der finanziellen Mittel hier weiter starken Bedarf zum Ausbau der Förderung haben und sehen auch hier die Umsetzung der Maßnahmen des LAP Istanbul Konvention als Priorität an. Dazu gehört die notwendige Finanzierung im nächsten Doppelhaushalt. Deshalb wollen wir im Bereich der Prävention insbesondere folgendes:

Durch eine Öffentlichkeitskampagne soll über die Anforderungen der Umsetzung der Istanbul-Konvention breit informiert werden. Somit soll aktiv zur Aufklärung über geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beigetragen werden. Ein Unterstützungsangebot für Lehrkräfte in Bildungseinrichtungen, Sport, Kultur und Freizeiteinrichtungen sowie der Aus- und Fortbildung aller Berufsgruppen (schulartübergreifend) soll Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Sachverhalten von häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt geben. In den schulischen Einrichtungen sollen die präventiven Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene konzeptionell weiterentwickelt und optimiert werden. Die schulische Präventionsarbeit soll dabei durch regionale Hilfsangebote und Schutznetzwerke öffentlicher Einrichtungen und Organisationen unterstützt werden. Insgesamt sollen bestehende Lücken in den Aus-, Fort- und Weiterbildungsinhalten in den relevanten Berufsgruppen überprüft und geschlossen werden.

Darüber hinaus sollen ausreichend Beratungs- und Behandlungsangebote für Gewaltausübende aller Altersgruppen zur Verfügung stehen und Ziele zur Arbeit mit Täterinnen und Tätern evaluiert und formuliert werden.
Im Sinne der Istanbul-Konvention sollen zur Prävention aller Formen von Gewalt landesweit in Schutzeinrichtungen Gewaltschutzkonzepte fortgeschrieben oder entwickelt und umgesetzt werden. So sollen auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften Asylsuchende vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt werden, indem Gewaltschutzkonzepte berücksichtigt werden. Die Hochschulen sollen darüber hinaus den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen in den Gleichstellungskonzepten integrieren und wirksam umsetzen.

Darüber hinaus setzen wir uns weiterhin für eine steigende Finanzierung der Schutzeinrichtungen und der Beratungsstellen ein, um hier Überlastung zu vermeiden und eine ausreichende Personalstruktur sicher zu stellen.

Zu 2) Ja, das werden wir. Wir setzen uns für einen Ausbau von Präventions- und Interventionsangeboten für Kinder und Jugendliche und deren auskömmliche Finanzierung ein, insbesondere in unterversorgten Gebieten. Kinder- und Jugendberatungen (KJB) sind ein wichtiger Bestandteil der Interventionsstellen und Schutzeinrichtungen. Um auch zukünftig umfassende Hilfe und Schutz für Betroffene zu gewährleisten, setzen wir uns für einen bedarfsgerechten Ausbau der Finanzierung ein.

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Zu 1) Ja. Wir drängen auf die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention. Koordinierungs- und Interventionsstellen müssen bedarfsgerecht ausgebaut und die Beratung angemessen gefördert werden. Weiterhin wollen wir landesweit Traumaambulanzen einrichten. Es braucht zudem mehr Cyber-Gewalt-Expertise in den Beratungseinrichtungen, hierzu müssen entsprechende Fortbildungen angeboten werden.

Außerdem muss das Thema Prävention deutlich breiter gefasst werden. Auch in Schulen und Hochschulen, am Arbeitsplatz und im Sport soll die Prävention eine Rolle spielen. Ziel muss es sein, dass Menschen erst gar nicht Straftaten begehen.

Zu 2) Ja. Eine spezifische Beratung für von Gewalt (mit)betroffene Kinder muss flächendeckend und entsprechend des Bedarfs angeboten werden. Wir stehen dafür ein, dass dies sachsenweit erfolgt und über den Freistaat finanziert wird.

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Zu 1) Das Land Sachsen muss im Sinne der Instanbul-Konvention nachhaltig die Situation der gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen verbessern und sie künftig vor Gewalt schützen. Wir als BSW nehmen diese Aufgabe ernst und möchten die Arbeit der Interventions-und Koordinierungsstellen sowie der Frauen-und Kinderschutzhäuser verbessern und längerfristig absichern. Dazu gehört, dass die Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen mit genügend Sach-und Personalmitteln ausgestattet werden und nicht mehr allein über Fördermittel finanziert werden.

Zu 2) Ein bedarfsgerechter Ausbau der personellen Ressourcen für die Kinder- und Jugendberatung in den Interventionsstellen ist wichtig. Das trifft ebenso auf die Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen im Land Sachsen zu. Wir setzen uns als BSW dafür ein, dass eine unabhängige Finanzierung von Fördermitteln erfolgt. Eine längerfristig gesicherte Finanzierung zum Beispiel aus Mitteln des Landesjugendamtes ist erstrebenswert.

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Von der FDP haben wir bisher keine Antwort auf diesen Wahlprüfstein erhalten.