Mehr Wohnraum in die öffentliche Hand überführen

Immobilieneigentümer*innen beeinflussen maßgeblich die Dynamiken des Wohnungsmarktes. Durch ihren Einfluss auf die Ausgestaltung von Wohnraum und seine Kosten entscheiden sie über die Zugänglichkeit ganzer Stadtviertel für die unterschiedlichen Einkommensgruppen. Die Folgen des Verkaufs des gesamten städtischen Wohnungsbestandes in Dresden 2006 haben eindeutig gezeigt, dass Wohnraum in öffentlicher Hand unerlässlich ist, um Stadtentwicklung und Wohnungsversorgung auch für untere Einkommensgruppen sozialverträglich zu gestalten.

Werden Sie dafür sorgen, dass in Sachsen mehr Wohnraum in die öffentliche Hand überführt wird? Welche Maßnahmen werden Sie dafür ergreifen?

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Die Sächsische Union wird keine Zwangsmaßnahmen beschließen, die eine Überführung von Wohnraum aus privater in öffentliche Hand beinhalten. Eine Vergesellschaftung von Wohneigentum ist mit der Sächsischen Union nicht zumachen.

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Wir wollen generell dafür sorgen, dass dem Mietwohnungsmarkt wieder mehr bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Dafür haben wir Anfang 2024 im Landtag ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz beschlossen, das in der Umsetzung dafür sorgen soll, dass Wohnungen, die leerstehen oder dauerhaft für Kurzzeitvermietungen genutzt werden, wieder in den Wohnungsmarkt zurückgeführt werden. Eine Überführung von Wohnraum in die öffentliche Hand ist nur da möglich, wo große Vermieter bereit sind, einen Teil ihrer Bestände zu verkaufen und die öffentlichen Kassen über entsprechende Finanzmittel verfügen.

Mit der Gründung einer Landeswohnungsbaugesellschaft wollen wir den sozialen Wohnungsbau ausweiten und beschleunigen. Die so gebauten Wohnungen sollen möglichst dauerhaft bei der öffentlichen Hand verbleiben. Darüber hinaus setzen wir uns für den Ankauf von Belegungsrechten ein, um auslaufende Sozialbindungen zu verlängern.

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Die Förderung für mietpreisgebundenen Wohnraum wird auch an kommunale Wohnungsunternehmen ausgezahlt. Davon wollen wir Hand in Hand mit den Kommunen mehr Gebrauch machen. Der Ankauf von Belegungsrechten ist mit den Bundesfördermitteln nicht möglich, dafür können aber Landesmittel eingesetzt werden.

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Ja, wir wollen für mehr Wohnraum im in öffentlicher Hand sorgen. Wir sind der Auffassung, dass bezahlbares Wohnen für alle nicht durch profitorientierte Wohnungsunternehmen realisierbar ist. Wir setzen uns daher für ein Vergesellschaftungsgesetz nach dem Vorbild der Berliner Kampagne „Deutsche Wohnen und Co. enteignen!“ ein. Ziel ist die Etablierung einer Anstalt des öffentlichen Rechts, welche die Wohnraumorganisation übernimmt. Im Landtag hatte die Linksfraktion bereits einen Antrag eingebracht, der vorsieht, dass der Freistaat selbst als Wohnungsmarktakteur aktiv wird und eine Landeswohnungsbaugesellschaft gründet. Diese soll als Partnerin von kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften agieren und beispielsweise kommunalen Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, zur Seite stehen. Die Gesellschaft soll auch (zeitweise) als Anteilseigner einsteigen, um öffentliche Wohnungen im öffentlichen Bestand zu halten. Weiterhin soll die Landeswohnungsbaugesellschaft selbst kostengünstigen Wohnraum schaffen. Schließlich soll sie als Bindeglied fungieren und innovative Ansätze im preisgünstigen Wohnungsbau, barrierefreien Wohnungsbau und klimaneutralen Bauen bündeln und in die Fläche bringen. Andere Bundesländer wie Bayern oder Niedersachsen sind bereits mit einer eigenen Landeswohnungsbaugesellschaft aktiv. Diesem Vorbild wollen wir folgen.

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Leider haben in der Vergangenheit viele Kommunen ihre Wohnungen verkauft. Und Kommen, denen es finanziell schlecht geht, wird seitens der Rechtsaufsicht auferlegt, dieses Eigentum zu veräußern, um finanzielle Liquidität zu erhalten. Leider ist das kurzfristig gedacht und gibt den Kommunen keinen Handlungsspielraum.

Gegen den „Zwangsverkauf“ kann politisch eingeschritten werden. Die Kommunen müssen den Freiraum haben, solche Angebot vorzuhalten und das für alle Menschen. Jede Kommune soll über Wohnraum verfügen, um ihrer Daseinsvorsorge gerecht werden zu können.

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Wir Freie Demokraten sehen keinen Vorteil in einer Ausweitung von Wohnungsbesitz durch die öffentliche Hand. Wir werden den Wohnungsbau durch privatwirtschaftliche Träger weiter fördern und durch Baukriterien, Anreize, und gezielte Förderung dabei darauf hinwirken, dass auch ein auskömmlicher Anteil Sozialwohnungen geschaffen wird.