Zugang zu Informationen für Menschen mit Behinderung verbessern

Artikel 21 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in Formaten und Technologien, die ihnen den Zugang ermöglichen, zur Verfügung zu stellen. Bei der letzten Staatenprüfung hat der UN-Fachausschuss Deutschland dafür kritisiert, dass es keinen nationalen Standard und kein Monitoring für die Zugänglichkeit von Informationen gibt, insbesondere bei privaten Anbietern. Dies betrifft vor allem Menschen mit Hörbehinderungen, gehörlose Menschen und Menschen, die auf Leichte Sprache angewiesen sind.

Werden Sie die Zugänglichkeit von Informationen für Menschen mit Behinderungen, insbesondere Menschen mit Hörbehinderungen, gehörlose Menschen, Menschen mit Sehbehinderungen, blinde Menschen und Menschen mit Lernschwierigkeiten, verbessern und wenn ja, mit welchen Mitteln?

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Wir wollen Barrierefreiheit, beispielsweise den Zugang zu öffentlichen Bauten des
Landes oder die Bereitstellung von Informationen in leicht verständlicher Sprache,
vorantreiben. Der 7. Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderungen wie auch der Aktionsplan benennt diverse Maßnahmen zum Ausbau der Zugänglichkeit in den verschiedenen Bereichen. Diese werden wir fortführen und im Hinblick auf die Fortschreibung sollen diese weiter angepasst werden.

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Barrierefreiheit ist die Grundlage für die umfassende Information und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger – egal ob mit oder ohne Behinderungen. Daher ist es wichtig, dass Behörden Informationen und Anträge in einer Form zur Verfügung stellen, die von allen Menschen verstanden wird. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sind alle Behörden verpflichtet, ihre digitalen Angebote wie Internetseiten, mobile Anwendungen oder elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe barrierefrei zu gestalten. Das war ein wichtiger Schritt hin zu mehr Barrierefreiheit. Wir unterstützen das Anliegen, dass alle Behörden-Dokumente leicht verständlich formuliert werden. Wir setzen uns auch dafür ein, dass Gebärdendolmetscher bei Debatten im Sächsischen Landtag selbstverständlich werden – und zwar nicht nur bei Themen, die die Inklusion betreffen. Schließlich müssen alle Menschen die Möglichkeit haben, sich über aktuelle Themen zu informieren und sich eine Meinung zu bilden, um die Gesellschaft mitzugestalten.

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BÜNDNISGRÜNES Ziel ist es, dass jeder Mensch gleichberechtigten Zugang zu Informationsangeboten hat, sei es durch Leichte Sprache, Gebärdensprachvideos oder die Implementierung von Screenreader-kompatiblen Inhalten für blinde und sehbehinderte Menschen. Wir setzen uns für ein inklusives Sachsen und umfassende Barrierefreiheit ein, damit die Teilhabe für alle Bürger*innen, unabhängig von zeitweiligen oder dauerhaften Beeinträchtigungen, gewährleistet ist. Dies umfasst auch, dass die Zugänglichkeit von Informationen für alle Menschen sichergestellt wird. Die Verpflichtung zur Schaffung der Barrierefreiheit von Webseiten und Anträgen im öffentlichen digitalen Bereich soll umfassend umgesetzt werden.

Deshalb setzen wir uns für verstärkte Sensibilisierung und Unterstützung von Mitarbeitenden in öffentlichen Verwaltungen ein. Wir wollen das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen schärfen. Dazu gehören auch Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote zur Vermittlung von praktischen Kenntnissen zur Umsetzung von barrierefreier Informationsangebote.

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Ja, wir setzen uns für besser zugängliche Informationen für Menschen mit Behinderungen ein. Die gesetzlichen Grundlagen für barrierefreie Information und Kommunikation wollen wir im Zuge der Novellierung des Inklusionsgesetzes verbessern – so sollen die Vorgaben auf allen politischen Ebenen, also auch für die Kommunen gelten. Den öffentlichen Stellen wollen wir eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit zur Seite stellen, die wiederum auch von privaten Unternehmen und Anbietern konsultiert werden kann. Wir setzen uns auch für die Stärkung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) ein und wollen dem Mangel an Dolmetschpersonen begegnen. So soll die DGS im schulischen Kontext als Fremdsprache anerkannt und in den Rahmenlehrplänen als Lehrangebot verankert werden. Zudem wollen wir gehörlose Schulkindern zunächst in den entsprechenden Förderzentren das Recht auf Beschulung in Gebärdensprache ermöglichen. Die Ausbildung von Gebärdensprachdolmetschpersonen wollen wir intensiver fördern. Auch Lehrkräfte sollen diesbezüglich gezielt weitergebildet werden. Im Sächsischen Landtag setzen wir uns für eine Dolmetschung aller zentralen Debatten ein, nicht nur bei Inklusionsthemen.

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Ja. Dabei wird es in erster Linie um Sensibilisierung der Öffentlichkeit für diese Thematik gehen. Des Weiteren müssen Informationen eingeholt werden, wo aktuell die Hürden hierfür liegen, um dann entsprechend handeln zu können.