Am 3. Oktober 2023 veröffentlichte der UN-Fachausschuss seine „Abschließenden Bemerkungen“ zum Stand der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland (UN-BRK). In seinen Bemerkungen zu Artikel 33 empfiehlt der Fachausschuss, dass im Föderalstaat Deutschland auf Länderebene dauerhafte und unabhängige Monitoring-Stellen eingerichtet werden, die mit bedarfsgerechten personellen und technischen sowie sicheren finanziellen Ressourcen ausgestattet werden.
Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode eine Monitoring-Stelle UN-BRK nach dem Vorbild der Monitoring-Stelle UN-BRK auf Bundesebene in Sachsen einrichten?