Einrichtung einer Monitoring-Stelle für den Fortschritt der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen

Am 3. Oktober 2023 veröffentlichte der UN-Fachausschuss seine „Abschließenden Bemerkungen“ zum Stand der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland (UN-BRK). In seinen Bemerkungen zu Artikel 33 empfiehlt der Fachausschuss, dass im Föderalstaat Deutschland auf Länderebene dauerhafte und unabhängige Monitoring-Stellen eingerichtet werden, die mit bedarfsgerechten personellen und technischen sowie sicheren finanziellen Ressourcen ausgestattet werden.

Werden Sie in der kommenden Legislaturperiode eine Monitoring-Stelle UN-BRK nach dem Vorbild der Monitoring-Stelle UN-BRK auf Bundesebene in Sachsen einrichten?

 

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Dies ist aktuell nicht vorgesehen. Wir werden die Maßnahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus der Fortschreibung 2023 umsetzen und mit den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen auf Anpassungen
Überprüfen.

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Artikel 33 Absatz 2 der UN-Konvention fordert die Staaten auf, eine unabhängige Stelle einzurichten, die die Umsetzung der Konvention im eigenen Land kritisch begleitet. In der Bundesrepublik übernimmt das Deutsche Institut für Menschenrechte diese Aufgabe und kommt damit der Regelung in der UN-Behindertenrechtskonvention nach. Auf Landesebene haben wir mit dem Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung und dem Aktionsplan zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention bereits ein wirksames Instrument, um den aktuellen Stand der Inklusion zu überwachen und notwendige Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

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Wir setzen uns für eine Monitoring-Stelle in Sachsen ein, um die Umsetzung der UN-BRK auf Landesebene zu fördern und die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken.

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Die Linke will zunächst eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit einrichten, die verschiedene Kompetenzen bündelt und den Abbau von Barrieren damit effektiver vorantreibt. Die Möglichkeiten zur Einrichtung einer Monitoring-Stelle UN-BRK werden wir im Zuge der Novellierung des Inklusionsgesetzes prüfen.

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Wir werden uns für eine entsprechende Stelle in Sachsen einsetzen, dies auch über die kommende Legislaturperiode hinaus. Da wir darin einen zentralen Baustein der Umsetzungsbegleitung der UN-BRK sehen.