Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in die politische Entscheidungsfindung

Wenn ein politischer Prozess diskriminierungssensibel sein soll, ist es unabdingbar, die Perspektiven marginalisierter Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen und aktiv einzubeziehen.

Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?

Unsere Bewertung der Antworten:

Die Gesamtbewertung einer Antwort ergibt sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

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Es besteht bereits über das Beteiligungsportal die Möglichkeit, dass sich marginalisierte Bevölkerungsgruppen, aber auch Verbände aktiv bei Gesetzgebungsverfahren einbringen und zu aktuellen Gesetzesentwürfen Stellung nehmen. Hieran halten wir fest. Eine darüber hinaus gehende systematische Einbindung oder die Etablierung von Diskriminierungschecks lehnen wir ab. Wir wollen Gesetzgebungsverfahren nicht noch weiter aufblähen, sondern als Staat schlank und schnell handlungsfähig sein.

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Betroffene Gruppen und Interessensvertretungen sind grundsätzlich bei der Er- und Überarbeitung von Gesetzen und Verordnungen einzubinden, bspw. in Anhörungen. Die SPD folgt diesem Grundsatz in den von ihr geführten Landesministerien und bei der Arbeit im Landtag. Wir berücksichtigen Anregungen und Kritik bestmöglich unter Abwägung aller gesellschaftlicher Interessen. Bürger:innen haben außerdem die Möglichkeit, sich über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen in Entscheidungsprozesse einzubringen. In der aktuelle Wahlperiode haben die SPDgeführten Landesministerien Bürger:innen regelmäßig über das Portal zu Beteiligungen an Veranstaltungen und Gesetzesvorhaben eingeladen. Wir werden diese Praxis fortführen.

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Der Gleichheitsgrundsatz (Art 3 Grundgesetz sowie Art 18 der Sächsischen Verfassung) ist als wertentscheidende Grundsatznorm bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen und untergesetzlichen Normen immer mitzudenken. Antidiskriminierungspolitik stellt eine Querschnittsaufgabe dar, sodass einerseits die breite Beteiligung als auch die ressortübergreifende Verantwortung unerlässlich ist. Entsprechend fachlich zuständige Beiräte, wie beispielsweise der Gleichstellungsbeirat, der Beirat zum LAP Vielfalt, der Beirat für Integration und Teilhabe, oder der Lenkungsausschuss Antidiskriminierung, und Beauftragte der Staatsregierung müssen frühzeitig in die Gesetzgebungsprozesse der Staatsregierung eingebunden werden. Dies ermöglicht es, entsprechende (Schutz-)Lücken und Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen.
Gesetzesentwürfe aus der Mitte des Landtages werden in der Regel angehört, wodurch auch marginalisierte Gruppen Gelegenheit haben, auf Diskriminierungsrisiken hinzuweisen.

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Bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und parlamentarischen Initiativen legt die Linksfraktion stets Wert auf die Einbindung von externen Fachleuten. Wir führen daher regelmäßig Fachtage und Gespräche durch, in denen wir Vorschläge zur Diskussion stellen und Anregungen aufnehmen.

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Vom BSW haben wir keine individuellen Antworten auf unsere Fragen erhalten, sondern eine allgemeine Stellungnahme. Die Stellungnahme finden Sie hier.

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Es ist allgemeine Aufgabe der Politik und der politischen Mandatsträger, in ihrer Arbeit die Belange aller Bürger und aller Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen. Eine Einbindung erfolgt innerhalb der parlamentarischen Arbeit der Abgeordneten, beim Austausch, Besuchen und Gesprächen.