Absicherung der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten in Sachsen

Durch die Unklarheit ob und in welcher Höhe die Fördermittel nächstes Jahr neubewilligt werden, besteht ein unkalkulierbares Risiko für die Fortführung der psychosozialen Angebote ab dem 01.01.2025, was eine Schließung der PSZ Sachsen zur Folge hätte.

In welchem finanziellen Umfang werden Sie die Leistungen der psychosozialen Betreuung von Geflüchteten in Sachsen in der kommenden Legislaturperiode absichern?

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Die psychosoziale Betreuung wollen wir auch in der kommenden Legislatur unterstützen, eine konkrete Aussage zur Höhe der finanziellen Untersetzung kann an dieser Stelle jedoch nicht getroffen werden, da dies von der haushalterischen Lage des Freistaates abhängig ist.

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Für uns ist klar: Die Förderung muss mindestens auf dem bisherigen Niveau fortgesetzt werden. Dabei sind die Bedarfe jedoch deutlich größer, weshalb wir uns für eine Erhöhung der Mittel einsetzen. Wie hoch die Zuwendungen letztlich sein werden, wird jedoch frühestens im Rahmen der kommenden Haushaltsverhandlungen entschieden.

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Bei den Haushaltsverhandlungen haben wir uns für die bedarfsgerechte Finanzierung der PSZ eingesetzt und werden dies auch weiterhin tun. Die Kürzungen auch bei den PSZ sehen wir mit großer Sorge. Wir haben die Novellierung der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen, die auch die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen für die PSZ festlegt, sehr kritisch begleitet. Unser Ziel ist eine Verlängerung und Anpassung dieser, um die Integrationslandschaft in Sachsen und damit auch die PSZ zu erhalten. Wir setzen uns für die Erweiterung der Beratung auch im ländlichen Raum ein und wir sind offen für Gespräche mit den PSZ um bestehende Bedarfe anzupassen.

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Wir würden zunächst die bestehende Förderung in Höhe von 3,5 Millionen Euro sichern, Kostensteigerungen bei Tarif- und Sachkosten berücksichtigen und zusätzlichen Bedarf für bestimmte Alters- oder Personengruppen sowie den notwendigen Ausbau der Beratungs- und Versorgungsstrukturen in den Versorgungsräumen außerhalb der drei Kreisfreien Städte prüfen. Dazu sind wir auf die Bedarfsanzeigen der Sachverständigen der PSZ angewiesen.

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Notwendige Leistungen der psychosozialen Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Sachsen werden selbstverständlich im Haushalt eingeplant. Über eine Ausweitung dieser wollen wir gern mit Ihnen nach der Wahl ins Gespräch kommen.

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Wir Freie Demokraten setzen uns für eine auskömmliche Finanzierung ein, bei der alle Betroffenen Unterstützung erfahren können. Konkrete Zahlen können erst in der parlamentarischen Rolle genannt werden.