Wir möchten die Berliner Verwaltung konsequent für die Diversität der Stadtgesellschaft öffnen und ihre Organisationsstrukturen diskriminierungskritisch weiterentwickeln. Teilhabehürden, institutioneller Rassismus und andere strukturelle Diskriminierung müssen identifiziert und abgebaut werden. Dazu gehört auch, die Verwaltung mehrsprachig auszurichten. Deshalb wollen wir für Verwaltungsmitarbeiter*innen mit Kundenkontakt verstärkt Sprachkurse anbieten. Damit das Landesantidiskriminierungsgesetz seine Wirkung zeigen kann, werden wir die Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf dieses Gesetz schulen und zu rassismus- und diskriminierungskritischen Kompetenzen fortbilden. Aufbauend auf dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wollen wir Aktivitäten für Vielfalt und Weltoffenheit und gegen Diskriminierung in der Berliner Verwaltung umsetzen. Wir wollen eine strukturelle und einheitliche Verankerung von Antidiskriminierungsmaßnahmen im Verantwortungsbereich des Landes und der Bezirke. Dazu gehören unabhängige diskriminierungskritische Untersuchungen der internen Organisationsstrukturen und -abläufe, die Entwicklung von verbindlichen Beschwerdeverfahren und -stellen bei Rassismus und Diskriminierung sowie die Implementierung von Antidiskriminierungs- und Diversitätsstrategien in allen Verwaltungen.
Angelehnt an den sogenannten „Gender-Check“ wollen wir zukünftig einen „Diversitäts-Check“ in der Verwaltung einführen. Im Sinne eines modernen Diversity-Mainstreamings sollen alle Maßnahmen des Senats vorab auch auf potentiell diskriminierende bzw. diversitätsfördernde Wirkungen hin untersucht werden.
Landeseigene Unternehmen sollen künftig eine noch größere Vorbildfunktion für eine Unternehmenskultur einnehmen, die unserer diversen Stadtgesellschaft entspricht. Gemeinsam mit ihnen werden wir daher verbindliche Standards bezüglich einer diversitätsorientierten Organisations- und Personalentwicklung und eines diskriminierungskritischen Beschwerdemanagements für Mitarbeiter*innen und Kund*innen festlegen.