Der Zugang zu medizinischen Leistungen und psychotherapeutischer Versorgung ist für LSBT*I*Q+-Personen stark erschwert. Vor allem trans* und nicht-binäre Personen werden in ihrer körperlichen Selbstbestimmung durch gesetzliche Vorgaben, wie die verpflichtenden Begutachtung nach § 4 Abs. 3 des Transsexuellengesetzes (TSG), stark benachteiligt und sind in hohem Maße von den Entscheidungen der Krankenkassen, Mediziner:innen und Therapeut:innen abhängig. Da die Fachkräfte nicht ausreichend für die Belange und Lebensrealitäten von LSBT*I*Q+-Personen sensibilisiert sind, gehen Verfahrensabläufe und die Behandlung häufig mit Diskriminierungserfahrungen einher.
- Wie werden Sie mehr Selbstbestimmung und einen diskriminierungsfreien Zugang zu den gewünschten medizinischen Maßnahmen für trans* und nicht-binären Personen sicherstellen?
- Werden Sie eine verpflichtende Weiterbildung von angehenden und bereits etablierten Psychotherapeut:innen für Diskriminierung, insbesondere im Hinblick auf Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Klassismus, Ableismus, Trans*- und Inter*feindlichkeit einführen?