DIE LINKE setzt sich konsequent für eine diskriminierungsfreie Schule ein. Als Teil der rot-rot-grünen Regierungskoalition haben wir deshalb 2020 maßgeblich die Verabschiedung des bundesweit ersten Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) vorangetrieben, das eine Schutzlücke im bestehenden Antidiskriminierungsrecht schließt: Auch Schüler:innen und Erziehungsberechtigte können sich jetzt rechtlich zur Wehr setzen, wenn sie Diskriminierung z. B. durch Lehrkräfte und Erzieher:innen, die Schulaufsicht oder die Senatsverwaltung selbst erfahren. Bei der LADG-Ombudsstelle des Landes Berlin können sie sich dazu beraten lassen. Mit dem ebenfalls 2020 verabschiedeten Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz hat die rot-rot-grüne Koalition eine weitere staatliche Beschwerdestelle geschaffen, an die Bürger:innen sich künftig auch bei Problemen im Bildungsbereich wenden können und die mit umfangreichen Befugnissen ausgestattet ist.
Richtig ist, dass die verschiedenen Ansprechstellen vor Ort an den Schulen besser bekannt gemacht werden müssen, damit Betroffene ihre Rechte auch tatsächlich wahrnehmen können. An dieser Stelle sehen wir die Senatsbildungsverwaltung in der Verantwortung und insbesondere die Stelle des:der Antidiskriminierungsbeauftragten. Wir wollen prüfen, wie hier ggf. durch eine Verankerung im Schulgesetz eine Klarstellung und Bündelung der Zuständigkeiten herbeigeführt werden kann.
Zudem braucht es dringend eine Überarbeitung und Spezifizierung des Ergänzungsblattes im Berliner Notfallordner zum Thema Diskriminierung, mit einem klaren Vorgehen im Diskriminierungsfall und den Kontaktdaten aller relevanten Ansprechpartner:innen und Beratungsstellen. Dazu gehört auch eine überarbeitete (intersektionale) Definition von Diskriminierung.