Unsere Vision ist ein Berlin, in dem Alle selbstbestimmt und gut leben können und jegliche Formen von Diskriminierung und Marginalisierung überwunden werden. Wir erkennen an, dass alle Frauen von Sexismus und patriarchalen Strukturen betroffen sind, einige aber gleich mit mehrfachen Diskriminierungsformen zu kämpfen haben. Gerade in Zeiten, in denen rechte, antifeministische und rassistische Kräfte errungene Rechte und Freiheiten einschränken und uns als plurale Gesellschaft auseinander drängen wollen, stehen wir für intersektionale Solidarität. Wir setzen uns für die Ermächtigung und Selbstbestimmung aller Frauen ein! Wir stehen für eine plurale Demokratie auf Basis geteilter Werte statt vermeintlicher Neutralität. Wenn Frauen, nur weil sie ein Kopftuch tragen, weder als Lehrer*innen an staatlichen Schulen, noch als Polizist*innen oder hoheitlich tätige Justizbedienstete arbeiten können, dann steht das ganz klar im Widerspruch zu unserer Vorstellung eines weltoffenen und toleranten Berlins.
Wir setzen die Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts um und sind von der Prämisse der Antidiskriminierung geleitet. Daher kann das sogenannte „Neutralitätsgesetz“ so keinen Bestand haben.
Der Grüne Justizsenator Dirk Behrendt hat – im Einklang mit der Beschlusslage von Bündnis 90/Die Grünen – bereits nach dem Verfassungsgesichtsurteil 2017 erklärt, dass das so genannte „Neutralitätsgesetz“ in seiner Logik (dass sich die gebotene staatliche Neutralität nicht an Kleidungsstücken ablesen lasse) auch im Justizbereich umzusetzen sei. In der laufenden Wahlperiode ist er bereits erste Schritte gegangen, um kopftuchtragenden Frauen mehr berufliche Entfaltungsmöglichkeiten zu geben. So hat er etwa Rechtsreferendarinnen ermöglicht, wenn sie von ihren Ausbilder*innen begleitet werden, im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen.
Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz und dem Diversity-Landesprogramm haben wir bereits wichtige Instrumente für Veränderung geschaffen. Diskriminierung durch und in der Verwaltung ist nunmehr justiziabel. Mitarbeiter*innen der Berliner Verwaltung und von Behörden werden und müssen über (gesetzliche) Neuerungen im Bereich Antidiskriminierung/Diversität durch Handreichungen und Schulungen informiert werden. Dasselbe gilt für das AGG, das wir auf Bundesebene novellieren und zu einem Bundesantidiskriminierungsgesetz ausbauen wollen. Die AGG-Beschwerdestrukturen in den Verwaltungen, Behörden und Zuständigkeitsbereichen des Landes Berlin werden wir weiter professionalisieren und stärken.
Da die Ablehnung in dieser Frage enorm ist, bleibt es zudem wichtig, dass Solidarität mit betroffenen Personen und der Druck aus der aktiven Zivilgesellschaft hoch bleiben. Diese kann sich unserer politischen Unterstützung weiterhin sicher sein.