Berlin 2021

Opferschutz für von Diskriminierung und / oder Gewalt betroffene LSBT*I*Q+-Personen

Die Durchsetzung ihrer Rechte gestaltet sich für von Diskriminierung und / oder Gewalt betroffen LSBT*I*Q+-Personen oft schwierig. Schon die Strafanzeige selbst stellt eine Hürde dar, da kein ausreichender Opferschutz gewährleistet ist.

  1. Werden Sie den Opferschutz bei strafrechtlichen Anzeigen verbessern, indem die Strafanzeige stellende Person selbst über das Unkenntlichmachen der persönlichen Daten entscheiden kann, ohne einen gesonderten Antrag stellen zu müssen?

Wir finden uns nicht damit ab, dass in einer offenen und toleranten Stadt wie Berlin queere Menschen beleidigt oder angegriffen werden. In unserer Stadt ist kein Platz für Homophobie, Intoleranz und Hass. Die Maßnahmen des Landes im Kampf gegen Diskriminierung werden wir fortführen und weiterentwickeln.

Formen der Hasskriminalität wie Homo- und Transphobie, Frauenfeindlichkeit und jedwede andere Diskriminierung sind in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik zu erfassen und strafrechtlich konsequent zu verfolgen.

Ja. Die Statistiken zeigen leider, dass es auch in Berlin erhebliche Probleme mit Hasskriminalität gegen LSBTIQ* gibt. Fälle von physischer und psychischer Gewalt sind noch immer Alltag und die Dunkelziffer ist hoch. Das verurteilen wir aufs Schärfste und werden verstärkt in Präventions- und Sensibilisierungsarbeit investieren, um die queere Community effektiv zu schützen. Dazu gehört auch eine weitere Sensibilisierung auf Seiten der Sicherheitsbehörden und der Justiz. Wir wollen, dass homophob motivierte Kriminalität besser erkannt und geahndet wird sowie die Taten besser statistisch erfasst werden. Bei Hass motivierten Straftaten, zu denen wir auch Homophobie und Transfeindlichkeit zählen, muss bei der Abwägung der Strafzumessung des § 46 Abs. 2 S. 2 StGB erschwerend berücksichtigen werden – hierfür setzen wir uns auf Bundesebene ein. Die Ressourcen für Anlaufstellen von Gewaltopfern werden wir erhöhen. Die SPD Berlin will zudem Frauen und Trans*Menschen in die Planungen von öffentlichen Räumen einbeziehen, um beispielsweise die Entstehung von Angsträumen zu verhindern, sichere Wege zu schaffen und eine gerechte Nutzung für alle zu gewährleisten. Wir fördern einen besseren Schutz vor Übergriffen im Öffentlichen Nahverkehr durch bessere und kostengünstige Angebote in den Außenbezirken, das auch in den Nachtstunden aufrechterhalten werden. Wir sind froh, dass der Berliner Innensenator, Andreas Geisel, das Thema auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Innenministerkonferenz gesetzt hat.

Die Stärkung des Opferschutzes ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir haben bereits in dieser Wahlperiode mit der Novellierung des Justizgesetzes im Bereich der Justiz den Opferschutz im Umgang mit persönlichen Daten gestärkt. Neuen Ansätzen zur weiteren Verbesserung stehen wir offen und unterstützend gegenüber.

Wir setzen uns bereits dafür ein, die Informationen von Opfern im Strafverfahren und damit zusammenhängenden Vorgängen besser zu schützen. Im Justizgesetz Berlin haben wir z.B. eine Regelung geschaffen, dass die Möglichkeiten des Opferdatenschutzes in jeder Verfahrensphase durch die Aktenführenden Stellen eigenständig zu prüfen. Wir werden die Tätigkeit der Opferbeauftragten und die Möglichkeiten der Information über Opferschutz weiter begleiten und im Bedarfsfall ausbauen.

Im Sinne eines zu verbessernden Opferschutzes, sollten die betroffene(n) Person(en) die Möglichkeit erhalten, selbst über die Herausgabe ihrer persönlichen Daten zu verfügen. In Schriftsätzen an die beschuldigte(n) Person(en), sollten Geburtsdaten sowie Anschrift(en) der anzeigenden Person(en) nicht aufgeführt sein. Die Unterlagen über die Identität sollten analog § 68 Abs. 4 StPO verwahrt werden.

Für Liberale hat der Schutz der Opfer von Straftaten hohe Bedeutung. Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, verdienen eine ernsthafte Prüfung. Das gilt auch für das hier angesprochene Recht auf Anonymität der anzeigenden Person. Es spricht vieles dafür, hier einen aufwendigen Antragsprozess zur Unkenntlichmachung zu vermeiden und einen gesonderten Antrag durch eine einfache Erklärung zu ersetzen.
Wir werben dafür, die Kräfte der Polizei und Strafverfolgungsbehörden so zu qualifizieren und sensibilisieren, dass sie ihren Beitrag leisten, eine Atmosphäre zu sichern, die Opfer von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung und Gewalt ermutigt, an ihnen begangenes Unrecht deutlich zu machen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.