Diversität ist die Stärke und der Reichtum Berlins. Dafür wollen wir die gerechte Repräsentation von strukturell benachteiligten, insbesondere von rassistischen und antisemitischen Zuschreibungen betroffenen Gruppen entsprechend der UN-Antirassismuskonvention (ICERD), in der Verwaltung erreichen und konsequent die Repräsentation von Schwarzen Menschen und People of Color bzw. Menschen mit Rassismuserfahrung durch positive Maßnahmen und durch verbindliche Zielvorgaben, wie zum Beispiel eine Zielquote im öffentlichen Dienst, fördern. In dieser Wahlperiode haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Diversity-Landesprogramm vorangetrieben und implementiert, dessen Kern aus einem umfangreichen Paket aus Zielen und Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt im Personalmanagement, in der Personalgewinnung und -auswahl sowie in der Öffentlichkeitsarbeit (Sprache und Bilder) der Verwaltung besteht. Dazu gehören diversitätssensible Auswahlverfahren, die Erhöhung der Diversity-Kompetenz der Dienstkräfte oder die Erhebung von Diskriminierungserfahrungen unter den Auszubildenden und Mitarbeitenden des Landes. Dieses Maßnahmenpaket wollen wir in den nächsten drei Jahren umsetzen, evaluieren, fortentwickeln und auf eine gesetzliche Grundlage stellen.
Wir begrüßen auch die in der Neufassung des Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG) festgeschriebenen Berichtspflichten und regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen zu Migrationshintergrund und Diskriminierungserfahrung, die die Personalentwicklungen in den Berliner Verwaltungen nachvollziehbar machen und die Grundlage für die regelmäßigen Zielvereinbarungen auf allen Hierarchieebenen bilden. Wir stehen zwar der Kategorie „Migrationshintergrund“ (rassismus-)kritisch gegenüber, aber sind auf deren Verwendung derzeit leider wegen der Vergleichbarkeit mit der aktuellen statistischen Bezugsgröße angewiesen; dieser Begriff ist derzeit die einzige vom Mikrozensus statistisch erhobene Größe. Perspektivisch wollen wir, dass Gleichstellungsdaten von Menschen mit Rassismuserfahrung erfasst werden.
In allen Senats- und Bezirksverwaltungen müssen Diversity-Ansprechpersonen benannt werden. Die Ansprechpersonen sollen Diversity-Vorgänge in ihrer Verwaltung koordinieren, selbst anstoßen und begleiten. Langfristig soll ein Diversity-Netzwerk innerhalb der Berliner Verwaltung entstehen.
Wir setzen uns dafür ein, das Personalvertretungsgesetz dahingehend zu novellieren, dass es analog zur Frauenvertretung ebenso eine Vertretung von und für BPoC bzw. Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst gibt, um die Fördermaßnahmen und die Durchsetzung der verbindlichen Zielvereinbarungen zu überwachen. Wir fordern die ersatzlose Streichung des Begriffs „Integration“ aus dem neuen Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft, der Menschen mit Rassismuserfahrung demütigt und nichts als eine leere Worthülse ist. Dabei machen wir uns eine intersektionale Perspektive zu eigen, das heißt: insbesondere auf die Förderung von Menschen zu achten, die in mehrfacher Hinsicht diskriminiert werden – beispielsweise durch Sexismus, Behindertenfeindlichkeit oder LSBTIQ*-Feindlichkeit.