Berlin 2021

Einrichtung einer unabhängigen Informations- und Beschwerdestelle für Schulen und Kitas

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Diskriminierung in Schulen und Kitas in Berlin ist leider immer noch unzureichend gewährleistet. Betroffene brauchen eine unabhängige, weisungsungebundene und mit entsprechenden Befugnissen ausgestattete wirksame Informations- und Beschwerdestelle. Die interne Stelle der:des Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen an der SenBJF erfüllt diese Kriterien nicht.

  1. Werden Sie eine Informations- und Beschwerdestelle einrichten, die unabhängig, weisungsungebunden und gleichzeitig mit umfassenden Befugnissen ausgestattet ist?
  2. Werden Sie im Berliner Schulgesetz den Auftrag, das Ziel und die Verfahrensweise einer Informations- und Beschwerdestelle festschreiben?
  3. Welche Ausstattung der Beschwerdestelle, personell wie sachlich, werden Sie dabei vorgeben?

Wir werden die Rolle der/ des Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen kritisch evaluieren und streben bedarfsgerechte Verbesserungen von Ausstattung und Struktur an.

In den letzten Jahren wurde in der Senatskanzlei die hohe Sensibilisierung für dieses Thema auch haushaltmäßig unterlegt. Berlin besitzt noch immer als einziges Land in Deutschland eine Antidiskriminierungsbeauftragte für Schulen, die an den Senat für Bildung angegliedert ist. Die Berliner SPD wird diesen Weg weitergehen und die Antidiskriminierungsstelle der Bildungsverwaltung stärken, um die gemeldeten Diskriminierungsfälle an Berliner Schulen gründlich zu bearbeiten und um eine grundlegende diskriminierungskritische Schulkultur einzuführen. Die Antidiskriminierungsbeauftragte für Berliner Schulen und Kitas muss mit festgelegten Befugnissen ausgestattet werden, um einen effektiven und wirksamen Diskriminierungsschutz herzustellen. Die oder der Beauftragte muss umfassende intersektional-rassismuskritische Kompetenzen mitbringen und zudem eine fundierte, solidarische Netzwerkarbeit mit den Selbstorganisationen vulnerabler Gruppen nachweisen können.

Wir Bündnisgrüne unterstützen die Forderung nach Einrichtung einer Unabhängigen Beschwerdestelle für den Bildungsbereich und haben uns für deren Realisierung bereits in der aktuellen Wahlperiode eingesetzt. Eine gesetzliche Verankerung dieser Stelle sowie ihrer Aufgaben und Kompetenzen unterstützen wir. Ob dafür das Berliner Schulgesetz geeignet ist oder es anderweitiger, zum Beispiel eigenständiger Regelungen bedarf, werden wir prüfen. Für eine sachgemäße Ausstattung werden wir uns im Rahmen der Haushaltsberatungen einsetzen. Dabei ist uns besonders wichtig, diese Stelle in enger Zusammenarbeit und unter Einbeziehung der NGOs, Träger und Expert*innen der Zivilgesellschaft aufzubauen.

DIE LINKE setzt sich seit langem für die Stärkung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und Familien ein. Das schließt das Recht ein, sich im Beschwerde- oder Konfliktfall an eine unabhängige und fachlich nicht weisungsgebundene Stelle wenden zu können. Dies gilt für die Kinder- und Jugendhilfe wie für den Bereich Schule. Für DIE LINKE war und ist es dabei wichtig, dass sich dieser Rechtsanspruch direkt an junge Menschen richtet, unabhängig von den Eltern, Sorgeberechtigten oder anderen Erwachsenen.

Mit der kürzlich auf Bundesebene erfolgten Änderung des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde im neu eingeführten § 9a die Einrichtung von unabhängigen und fachlich nicht weisungsgebundenen Ombudsstellen für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, d.h. auch für den Bereich der Kita und Kindertagespflege, gesetzlich vorgeschrieben. Wir begrüßen diese Regelung und setzen uns dafür ein, diese so schnell wie möglich in Berlin umzusetzen.

Wir setzen uns auch dafür ein, im Bereich Schule eine unabhängige und nicht weisungsgebundene Beschwerdestelle einzurichten und ihr im Schulgesetz eine rechtliche Grundlage zu geben. Eine solche Stelle kann die Antidiskriminierungsarbeit in den Schulen deutlich stärken und betroffene Schüler:innen schnell und wirksam unterstützen.

In Berlin gibt es bereits gute Voraussetzungen und Erfahrungen für die Arbeit mit unabhängigen Informations- und Beschwerdestellen. Auch mit unserer Unterstützung wurde bereits 2014 modellhaft eine unabhängige Ombudsstelle für den Bereich der Hilfen zur Erziehung und angrenzender Bereiche eingeführt. Unter rot-rot-grün wurde deren Arbeit evaluiert und finanziell deutlich besser ausgestattet. Für die Ausweitung der ombudschaftlichen Arbeit auf alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 9a SGB VIII braucht es eine gute Ausstattung und verlässliche Finanzierung. Dafür wird sich DIE LINKE im Rahmen des Haushalts 2022/23 einsetzen. Das gilt auch für die Einführung einer unabhängigen Informations- und Beschwerdestelle im Bereich Schule.

Wir sehen Ihren Hinweis als Impuls, die interne Stelle der/des Antidiskriminierungsbeauftragen für Schulen der SenBJF kritisch zu hinterfragen und werden prüfen, ob und wie sie in dem von Ihnen gewünschten Sinn fortentwickelt und in ihrer Unabhängigkeit gestärkt werden kann. Dabei werden wir eine neue Struktur ergebnisoffen, aber nicht unkritisch prüfen.
Wir möchten die Anstrengungen der Prävention von Diskriminierung und Aufklärung über Diversität verstärken, damit mindestens die Aufga-be der Beschwerdestelle obsolet wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.