Im Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (Partizipationsgesetz – PartMigG), welches das alte Partizipations- und Integrationsgesetz ersetzt, wird nun in § 14 verbindlich festgelegt, dass bei der Besetzung von Gremien, wie Beiräten, Kommissionen, Ausschüssen, Verwaltungs- und Aufsichtsräten und vergleichbaren Organen, Personen mit Migrationshintergrund mindestens gemäß ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung berücksichtigt werden sollen. Unsere Aufgabe ist nun, egal, ob nun als Teil einer Regierungskoalition oder in der Opposition, die Umsetzung mittels der uns zur Verfügung stehenden parlamentarischen Kontrollrechte zu überwachen und durchzusetzen. Dazu gehört auch, die entsprechende Zusammensetzung regelmäßig abzufragen und im Zweifel einen offiziellen Evaluierungsauftrag zu formulieren. Davon unabhängig ist die Zusammensetzung von Gremien Teil der neu gefassten Berichtspflichten des Senats im PartMigG.
Die unmittelbare Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei der Erarbeitung politischer Vorhaben und deren Umsetzung ist für uns unerlässlich. Wir wollen die barrierefreie Teilnahme an allen politischen Gremien sicherstellen und setzen uns dafür ein, z.B. die Sitzungen der BVV durch barrierefreie Übertragungen für Menschen mit Behinderungen zu öffnen. Den Anteil von Menschen mit Behinderungen in den politischen Gremien, insbesondere im Abgeordnetenhaus und den BVV-en, wollen wir erhöhen. Die vorgesehene Errichtung von bezirklichen Beiräten für Menschen mit Behinderungen im Entwurf des Landesgleichberechtigungsgesetzes, der noch in dieser Legislatur verabschiedet werden soll, stellt einen Fortschritt dar. Auch hier wird es unsere politische Aufgabe sein, die Umsetzung zu kontrollieren und voranzutreiben.