Berlin 2021

Diskriminierungskritische Qualifizierung für Schulaufsichten, Schulpsycholog:innen und SIBUZ

2018 wurde u.a. auf Betreiben der damaligen Berliner Antidiskriminierungsbeauftragten hin, eine verpflichtende diskriminierungskritische Qualifizierung für alle Schulaufsichten, Schulpsycholog:innen sowie schulpsychologische und inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) in Berlin beschlossen. Diese Qualifizierung wurde gemeinsam mit einer Vielzahl von professionellen Berliner Antidiskriminierungsorganisationen entwickelt. Sie versetzt die genannten Behörden, Einrichtungen und Fachkräfte in die Lage, ein diskriminierungssensibles Arbeits- und Lernumfeld für alle Schüler:innen und Mitarbeitenden zu erarbeiten.

Nach dem Rücktritt der Antidiskriminierungsbeauftragen Mitte 2019, der teilweise mit unzureichenden Ressourcen und Kompetenzen begründet wurde, ist diese Qualifizierungsreihe nicht fortgesetzt worden. Der Nachfolger im Amt schied nach nur einem Jahr auf eigenen Wunsch hin aus und begründete dies ebenfalls damit, seine Aufgaben mit den vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen nicht adäquat erfüllen zu können.

  1. Was werden Sie in der kommenden Leglislaturperiode tun, um die:den Antidiskriminierungsbeauftragte:n für Schulen mit den erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen auszustatten?
  2. Werden Sie sicherstellen, dass diese Qualifizierungsreihe fortgesetzt wird?

Die CDU Berlin steht für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Berliner Behörden.

In den letzten Jahren wurde in der Senatskanzlei die hohe Sensibilisierung für dieses Thema auch haushaltmäßig unterlegt. Berlin besitzt noch immer als einziges Land in Deutschland eine Antidiskriminierungsbeauftragte für Schulen, die an den Senat für Bildung angegliedert ist. Die Berliner SPD wird diesen Weg weitergehen und die Antidiskriminierungsstelle der Bildungsverwaltung stärken, um die gemeldeten Diskriminierungsfälle an Berliner Schulen gründlich zu bearbeiten und um eine grundlegende diskriminierungskritische Schulkultur einzuführen. Die Antidiskriminierungsbeauftragte für Berliner Schulen und Kitas muss mit festgelegten Befugnissen ausgestattet werden, um einen effektiven und wirksamen Diskriminierungsschutz herzustellen. Die oder der Beauftragte muss umfassende intersektional-rassismuskritische Kompetenzen mitbringen und zudem eine fundierte, solidarische Netzwerkarbeit mit den Selbstorganisationen vulnerabler Gruppen nachweisen können.

Wir halten es für einen großen politischen Fehler, dass die Qualifizierungsreihe eingestellt wurde, und werden uns für eine umgehende Wiederaufnahme in der kommenden Wahlperiode einsetzen.

Zu 1.): Wir setzen uns konsequent für eine Schule ohne Rassismus, ohne Mobbing und ohne Gewalt ein. Dafür sollte die Stelle und der Einfluss des:r Antidiskriminierungsbeauftragten gestärkt werden.

Zu 2.): Wir sind der Ansicht, dass die SIBUZe personell und finanziell sowie in ihrer Unabhän­gigkeit gestärkt werden müssen. Die genannte Qualifizierungsreihe kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Die Fortführung ist im Kern eine haushaltspolitische Entscheidung, über die wir zum aktuellen Zeitpunkt keine Vorhersage machen können.

Antidiskriminierungsbeauftragte dürfen mit ihren Aufgaben nicht allein gelassen und damit zwangsläufig überfordert werden, erst recht wenn die Erwartung in ihrer Leistungsfähigkeit ambitioniert sind. Sie müssen sich als Impulsgeber, Knotenpunkt, Koordinationseines Netzes dezent-raler Antidiskrminierungsaktivitäten erleben und begreifen. Antidiskriminierung ist eine Dauer- und Querschnittsaufgabe. Sie muss dezentral breit angegangen werden. Dazu sind die Qualifizierungsmaßnahmen für die engagierten Verbündeten unerlässlich. Vakante Positionen sind kompetent zu besetzen. Institutionelle Strukturen, die ihren Auftrag nicht erfüllen (können), müssen kritisch evaluiert, ggf. durch Aufgabenfokussierung in ihrer Arbeitsfähigkeit fortentwickelt und gestärkt werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.