2018 hat die rot-rot-grüne Koalition den Anspruch auf diskriminierungsfreie Bildung im Schulgesetz gestärkt. In § 2 ist explizit ein Recht auf diskriminierungsfreie schulische Bildung und Erziehung festgeschrieben, „ungeachtet einer möglichen Behinderung, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der sexuellen Orientierung, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauungen, der Sprache, der Nationalität, der sozialen und familiären Herkunft“. § 16 normiert zudem, dass Schulbücher und andere Unterrichtsmedien nur dann eingeführt werden dürfen, wenn sie „nicht ein geschlechts-, religions- oder rassendiskriminierendes Verständnis fördern“ oder dem in § 2 formulierten Recht auf diskriminierungsfreie Beschulung sowie den Bildungs- und Erziehungszielen in § 3 zuwiderlaufen.
Allerdings gibt es in Berlin anders als in anderen Bundesländern kein zentrales Zulassungsverfahren für Lehr- und Lernmittel. Schulen entscheiden im Rahmen der schulrechtlichen Vorgaben (§ 16 SchulG & Lernmittel-VO) eigenständig über deren Einführung – ein Prinzip, an dem wir festhalten wollen. Entsprechend wichtig ist es, durch Fort- und Weiterbildungen die Sensibilität für Diversität und Diskriminierung in den Kollegien zu erhöhen, um informierte Entscheidungen zu ermöglichen. An dieser Stelle kommen für uns zivilgesellschaftliche Akteur:innen ins Spiel: Im Rahmen von Kooperationen müssen ihre Erfahrungen Eingang in die Fort- und Weiterbildung finden.
Auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg können Lehrkräfte zudem auf umfangreiche Materialien zu Vielfalt und Antidiskriminierung zugreifen: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/themen/demokratiebildung-neu/themen/antidiskriminierung/. Angebote wie diese gilt es auszubauen.