Insbesondere im Zusammenspiel mit dem:der neuen Bürger- und Polizeibeauftragten gilt es, die jeweiligen Zuständigkeiten im Schulbereich neu auszutarieren und klar abzugrenzen sowie bei beiden Stellen für eine angemessene Personalausstattung zu sorgen. Unser Ziel bleibt weiter die Schaffung einer niedrigschwellig ansprechbaren, unabhängigen Beschwerdestelle für den Bildungsbereich.
Die rot-rot-grüne Koalition hat in der vergangenen Wahlperiode die Mittel für Antidiskriminierung und Prävention im Schulbereich deutlich erhöht. Explizit verwiesen sei zum Beispiel auf die Schaffung der Fachstelle Queere Bildung (QUEERFORMAT) 2019 und den erheblichen Ausbau der Förderung von ADAS (Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen) mit dem Doppelhaushalt 2020/21. Auch die Arbeit weiterer Bildungs- und Präventionsprogramme wollen wir in der kommenden Wahlperiode unterstützen und verstetigen. Außerdem wollen wir die 2016 eingerichtete Stelle und den Einfluss des:r Antidiskriminierungsbeauftragten bei der Senatsbildungsverwaltung strukturell stärken und dafür sorgen, dass Informationen zu den verschiedenen Beschwerde- und Unterstützungsmöglichkeiten künftig noch besser bei Schüler:innen und Eltern ankommen.
Für die Koordinierung der Angebote und Leistungen der verschiedenen Akteur:innen und Träger sehen wir auch weiterhin die Senatsbildungsverwaltung in der Verantwortung und insbesondere die Stelle des:der Antidiskriminierungsbeauftragten. Wir wollen prüfen, wie hier ggfs. durch eine Verankerung im Schulgesetz eine Klarstellung und Bündelung herbeigeführt werden kann. Insbesondere im Zusammenspiel mit dem:der neuen Bürger- und Polizeibeauftragten gilt es, die jeweiligen Zuständigkeiten im Schulbereich neu auszutarieren und klar abzugrenzen sowie bei beiden Stellen für eine angemessene Personalausstattung zu sorgen. Unser Ziel bleibt weiter die Schaffung einer niedrigschwellig ansprechbaren, unabhängigen Beschwerdestelle für den Bildungsbereich.
An den Berliner Hochschulen sind weiterhin die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts eine Anlaufstelle. Daneben wird zukünftig für alle Hochschulen verpflichtend eine Anlaufstelle für Diskriminierungen geschaffen. Die Anlaufstelle wird gesetzlich im neuen § 59a des Berliner Hochschulgesetzes geregelt. Das Gremium bzw. der/die Beauftragte für Diversität wird dabei bereits präventiv tätig, um strukturelle Diskriminierungen zu verhindern, kann aber auch bei vorhandener Diskriminierung einschreiten. Darüber hinaus wird der/die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen zukünftig gewählt und nicht mehr ernannt.
Es versteht sich für uns von selbst, dass diese Strukturen auch mit ausreichend Personal und Mitteln ausgestattet werden müssen, um Diskriminierungen effektiv und auf allen Ebenen bekämpfen zu können. Dafür wollen wir die Hochschulen in den kommenden Hochschulverträgen verpflichten. Sie sind herzlich eingeladen, diesen Prozess kritisch zu begleiten, denn Diskriminierungserfahrungen sind vielschichtig und die unterschiedlichen Perspektiven sollen in diesen Prozess einbezogen werden.