Berlin 2021

Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene behinderte Mädchen und Frauen

Nach aktueller Studienlage haben Frauen mit Behinderungen ein überdurchschnittlich erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und sexuellen Übergriffen zu werden. Dennoch mangelt es an barrierefreien Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern und mobiler Beratung.

  1. Werden Sie die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um ausreichend Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene behinderte Mädchen und Frauen zu garantieren?

Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Zahlen häuslicher Gewalt während der Corona-Pandemie fordern wir, die Frauenhäuser zu stärken, das Angebot an Frauenhausplätzen dauerhaft zu erhöhen und die Beratungsmöglichkeiten sicherzustellen. Die Anzahl der zu schaffenden Plätze soll auf der Grundlage der Vorgabe gemäß Istanbul-Konvention erfolgen. Dabei soll sowohl die Bereitstellung von barrierefreien Plätzen für Frauen mit Behinderung sowie Plätze für Frauen mit älteren Söhnen mitbedacht werden.

Ja. Die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen haben für die SPD höchste Priorität. Wir wollen einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für Betroffene von häuslicher und/oder sexueller Gewalt und ihre Kinder. Das gilt auch für geflüchtete Frauen und Mädchen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Die Berliner SPD hält zudem weiterhin am Grundsatz fest, die Residenzpflicht wie die Wohnsitzauflage abzuschaffen, um Frauen mit Fluchtgeschichte besser vor Gewalt zu schützen.

Die aktuelle Studienlage zeigt, dass Frauen mit Behinderung besonders gefährdet sind, Opfer von Gewalt und/oder sexuellen Übergriffen zu werden. Daher haben wir in dieser Legislaturperiode dafür gesorgt, dass das „Netzwerk für behinderte Frauen e. V.“, die Kontakt- und Beratungsstelle für Mädchen und Frauen mit Behinderung, personell ausgebaut wird. Wir erachten die Arbeit der Beratungsstelle für wichtig und werden ihre Weiterarbeit sicherstellen. Darüber hinaus haben wir mit dem achten Berliner Frauenhaus auch endlich einen Ort, der für von Gewalt betroffene Frauen mit Behinderung barrierefrei zugänglich ist.

Wir sind darüber hinaus der Ansicht, dass alle Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern und mobile Beratungsstellen ein barrierefreies Angebot ermöglichen müssen. Dazu sollen auch digitale Angebote genutzt werden, für deren Einrichtung und Ausbau wir uns seit langem einsetzen. Auch der Ausbau aufsuchender Beratung ist für uns ein wichtiger Baustein, den wir in Zukunft weiter ausbauen möchten.

Gewalt, sexuelle Belästigung und Sexismus gegen Frauen und Mädchen müssen gesellschaftlich geächtet und überwunden werden. Dies gilt noch einmal besonders für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Dafür muss es ausreichende Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten geben. Wir setzen uns für eine Absicherung von ausreichenden Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten ein.

Die Zahl der Frauenhausplätze muss ausgeweitet und die Zahl der Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen erhöht werden. Barrierefreiheit und Mutter-Kind-Plätze auch für ältere Söhne sind dabei zu berücksichtigen. Die Gewaltschutzambulanz muss langfristig finanziell abgesichert werden.
Wir setzen uns für regelfinanzierte Zentren der Präventionsarbeit gegen häusliche Gewalt ein. Dort sollen alle Angebote für Opfer sowie für Täterinnen und Täter unter einem Dach gebündelt werden. Die ganze Familie bekommt psychologische und sozialpädagogische Betreuung. Die Präventionsarbeit ist dabei ein wichtiger Bestandteil.
Als Querschnittsaufgabe muss Diversität auch in der Aus- und Weiterbildung für dieses Feld vermittelt werden. Im Wettbewerb um Fachkräfte sind dabei auch Wege zu erschließen, grundsätzlich geeignete Kräfte bei identifizierten Optimierungsbedürfnissen mit Blick auf das Profil einer Idealbesetzung nachzuqualifizieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.