Um auch unter der Richter*innenschaft die Vielfalt der Stadt Berlin abzubilden, muss an verschiedenen Punkten angesetzt werden. Die Justiz ist durch das LADG, das PartMigG und den Beschluss des Diversity-Landesprogramms bereits angehalten, Diversity-Maßnahmen zu formulieren und eigene Prozesse und Abläufe zu prüfen. Wir wollen uns zudem dafür einsetzen, dass die Aus- und Fortbildung diversitätssensibler und diskriminierungskritischer ausgestaltet wird – etwa hinsichtlich der Lehrinhalte oder der Betreuung im Rechtsreferendariat. Daneben werden wir uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Auswahlkampagnen zum richterlichen Probedienst regelmäßig durch die Landesantidiskriminierungsstelle evaluiert werden. Außerdem sind wir der Auffassung, dass gerade in diesem Bereich Mentoringprogramme an den Gerichten sowie für Referendar*innen unerlässlich sind.
Wir sind der Auffassung, dass die Integration diversitätsorientierter und diskriminierungskritischer Inhalte in die rechtswissenschaftliche und justizbezogene Aus- und Fortbildung der zentrale Schlüssel für eine nachhaltige Umsetzung des Antidiskriminierungsrechts darstellt. Grundsätzlich sollte berücksichtigt werden, dass Diversity-Kompetenz neben Fachwissen auch soziale Kompetenzen (Ambiguitätstoleranz, Perspektivwechsel, Selbstreflexion etc.) beinhaltet. Beides kann gut in Fortbildungen und Schulungen erlernt werden. Wir werden uns hierfür weiter mit Nachdruck einsetzen. Zu prüfen wird sein, ob verpflichtende Aus- und Weiterbildungen eingeführt werden können. Dies könnte mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit eine Herausforderung darstellen.