2018 wurde u.a. auf Betreiben der damaligen Berliner Antidiskriminierungsbeauftragten hin, eine verpflichtende diskriminierungskritische Qualifizierung für alle Schulaufsichten, Schulpsycholog:innen sowie schulpsychologische und inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) in Berlin beschlossen. Diese Qualifizierung wurde gemeinsam mit einer Vielzahl von professionellen Berliner Antidiskriminierungsorganisationen entwickelt. Sie versetzt die genannten Behörden, Einrichtungen und Fachkräfte in die Lage, ein diskriminierungssensibles Arbeits- und Lernumfeld für alle Schüler:innen und Mitarbeitenden zu erarbeiten.
Nach dem Rücktritt der Antidiskriminierungsbeauftragen Mitte 2019, der teilweise mit unzureichenden Ressourcen und Kompetenzen begründet wurde, ist diese Qualifizierungsreihe nicht fortgesetzt worden. Der Nachfolger im Amt schied nach nur einem Jahr auf eigenen Wunsch hin aus und begründete dies ebenfalls damit, seine Aufgaben mit den vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen nicht adäquat erfüllen zu können.
- Was werden Sie in der kommenden Leglislaturperiode tun, um die:den Antidiskriminierungsbeauftragte:n für Schulen mit den erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen auszustatten?
- Werden Sie sicherstellen, dass diese Qualifizierungsreihe fortgesetzt wird?