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Bestand der Frauenzentren in Thüringen sichern

Im Rahmen des Landesprogramms für solidarisches Zusammenleben der Generationen ist die Förderung der Frauenzentren auf die Kommunen übertragen wurden. Im LSZ wurde für Frauenzentren ab dem 01.01.2019 ein Bestandsschutz von zwei Jahren festgeschrieben. In Thüringen bieten 26 Frauenzentren ein kostenfreies und niedrigschwelliges Beratungsangebot für Frauen* in Lebenskrisen, nach Trennungen und Scheidung sowie bei der Aufarbeitung der Folgen von häuslicher und sexualisierter Gewalt an und vermitteln darüber hinaus an weitere Hilfesysteme. Zu ihren Aufgaben zählen zudem Präventionsangebote, Informations- und Bildungsveranstaltungen sowie frauen*politische Öffentlichkeitsarbeit.

  1. Wie werden Sie über die Zeit des Bestandschutz hinaus sicherstellen, dass die Frauenzentren als niedrigschwellige Angebote für hilfesuchende Frauen* in Thüringen erhalten bleiben?
  2. Welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Beratungs- und Unterstützungsarbeit von Frauen* in Thüringen werden Sie umsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

Die Thüringer Landschaft der Frauenzentren ist reichhaltig. Diese gilt es in ihrer Vielfalt zu erhalten und zu unterstützen. Dazu zählt eine strukturell und personell ausreichende Ausstattung. Mit der Förderung über das Landesprogramm für Solidarisches Zusammenleben ist die Chance dafür gegeben, allerdings werden wir die Entwicklung und die Umsetzung in den einzelnen Landkreisen und Städten gut beobachten, um den Bestand der für Thüringen so notwendigen Frauenzentrenlandschaft zu stärken.

DIE LINKE.Thüringen hat in das Wahlprogramm aufgenommen, dass Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen sowie Familien- und Frauenzentren ausfinanziert und fortgeführt werden sollen. Dies gilt für uns über den Bestandsschutz hinaus.

Dafür werden wir die Kommunen begleiten, dass diese die Frauenzentren auch künftig in die Sozialraumplanung mit aufnehmen werden und stocken das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ von jetzt 10 auf 20 Millionen Euro jährlich auf.

Wir brauchen ein flächendeckendes Netz an Hilfsangeboten für von Gewalt Betroffene in Thüringen. Dieses muss sowohl physische als auch die psychische Versorgung beinhalten. Wir wollen bestehende Strukturen und den Bedarf weiterer Angebote evaluieren. Darüber hinaus setzen wir auf eine Ergänzung aktueller Angebote in den Einrichtungen durch z.B. telefonische und digitale Hilfs- und Gesprächsangebote, die anonym und von überall wahrgenommen werden können. So schaffen wir ersten Kontakt zwischen den Beratungsstellung und den Betroffenen und senken die Hemmschwelle, auch persönlichen Kontakt aufzunehmen oder sich in Schutzunterkünfte zu begeben.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Einführung von Verwaltungspauschalen für Frauenzentren und -häuser

Während Jugend- und Kulturprojekten Verwaltungspauschalen gezahlt werden, müssen Frauenzentren und -häuser die Verwendung öffentlicher Mittel exakt und professionell nachweisen und werden vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMSFG) professionellen Tiefenprüfungen unterzogen.

  1. Wie bewerten Sie, dass Frauen*projekten professionelle Fach- und Verwaltungsarbeit abverlangt wirdd, aber der Verwaltungsanteil in der Finanzierung gänzlich unberücksichtigt bleibt?
  2. Werden Sie für Frauenzentren und -häuser analog zu Jugend- und Kulturprojekten Verwaltungspauschalen einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Da die Arbeit der Frauenzentren über die Handlungsfelder des LSZ über die Landkreise und kreisfreien Städte gefördert wird, sind die einzelnen Richtlinien Fördergrundlage.

Im kommenden Haushalt für das Jahr 2020 ist für die Arbeit der Frauenhäuser eine höhere Summe als in den vergangenen Jahren eingestellt. Die Richtlinien müssen überarbeitet werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN würden es sehr begrüßen, wenn sowohl Frauenzentren als auch Frauenhäuser über eine Pauschale für Verwaltungsarbeit gefördert würden.

Wir möchten frauenpolitische Initiativen und Frauenprojekte in ihrer Arbeit unterstützen und sehen sie als gleichwertige Akteur*innen der Sozialpolitik. Wir lehnen daher eine Schlechterstellung ab.

Wir streben an die bestehende Fördersystematik zu überarbeiten und gänzlich in die Finanzierungsstruktur des Landes zu überführen. Hierbei kann auch die Problematik der Finanzierung des Verwaltungsanteils eine Rolle spielen sowie die Einführung von Verwaltungspauschalen.

Für die Beantragung, Bewilligung und Nachweisprüfung von Fördermitteln beim Land Thüringen müssen die bürokratischen Hemmnisse abgebaut werden. Für öffentliche Einrichtungen wie für private Firmen bzw. gemeinnützige Träger muss der bislang notwendige hohe Verwaltungsaufwand gesenkt werden, um die Effizienz des Fördermitteleinsatzes zu steigern. Diesen Grundsatz werden wir bei der weiteren Entwicklung von Fördermittelrichtlinien berücksichtigen und dafür sorgen, dass Aufwand und Nutzen der zugehören Dokumentation im Rahmen bleibt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz und Unterstützung für alle Hilfe suchenden Frauen*

Sucht und psychische Erkrankungen sind Ausschlusskriterien bei der Aufnahme ins Frauenhaus, doch gerade diese Frauen* sind häufig von Gewalt betroffen und brauchen Schutz.

  1. Wie werden Sie eine Versorgung aller Hilfe suchenden Frauen* sicherstellen?
  2. Werden Sie in der kommenden Legislatur ein Gesamtkonzept für Gewaltschutz und Prävention erarbeiten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

Zu viele Frauen und Mädchen erleben Gewalt. Die Anzahl der Plätze in Frauenhäusern, die Hilfs- und Beratungsangebote reicht nicht für alle und oder passt nicht zu den jeweiligen Lebens­umständen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern spezifische Angebote für Frauen mit Behinderung, Migrantinnen, Frauen mit Kindern und pflegebedürftige Frauen. Geflüchtete Frauen und ihre Kinder brauchen Schutz, eventuell auch einen Wechsel zu Einrichtungen an anderen Orten. Wir fordern auf Bundesebene die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern durch eine Beteiligung des Bundes.

Und wir brauchen wirksame Sicherheitskonzepte und eine gute Zusammenarbeit von Sicher­heitsbehörden mit Fachberatungsstellen für mehr Sicherheit und Schutz im öffentlichen Raum.

Die Istanbul-Konvention schreibt in Artikel 22 vor, dass „in angemessener geographischer Verteilung spezialisierte Hilfsdienste für sofortige sowie kurz-und langfristige Hilfe für alle Opfer von in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Gewalttaten bereitzustellen oder für deren Bereitstellung zu sorgen“ sei. Ebenfalls enthält es die eindeutige Forderung Plätze in Frauenhäusern bedarfsgerecht auszubauen und die Konvention gilt ausdrücklich für alle Opfer von Gewalt gegen Frauen. Also auch für Frauen mit multiplen Problemlagen.

DIE LINKE.Thüringen fordert die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen. Dies bedeutet nicht nur einen bedarfsgerechten Ausbau von Plätzen in Gewaltschutzeinrichtungen, sondern auch das Bereitstellen von spezialisierten Hilfsdiensten unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit und einem Zugang für alle Opfer von Gewalt an Frauen. Die Konvention sieht vor, dass es einer politischen Gesamtstrategie zum Gewaltschutz bedarf und nimmt auch Bezug auf Prävention. Eine solche Gesamtstrategie zu erarbeiten ist unser Ziel.

Wir brauchen ein flächendeckendes Netz an Hilfsangeboten für von Gewalt Betroffene in Thüringen. Dieses muss sowohl physische als auch die psychische Versorgung beinhalten. Wir wollen bestehende Strukturen und den Bedarf weiterer Angebote evaluieren. Darüber hinaus setzen wir auf eine Ergänzung aktueller Angebote in den Einrichtungen durch z.B. telefonische und digitale Hilfs- und Gesprächsangebote, die anonym und von überall wahrgenommen werden können. Das ermöglicht es auch Menschen zu helfen, die in der Unterbringung mit anderen Betroffenen gefährdend wirken können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Barrierefreie Unterstützungsangebote für Frauen*

Frauen* und Mädchen* mit Beeinträchtigung sind um ein Vielfaches mehr von Gewalt betroffen als Frauen* und Mädchen* ohne Beeinträchtigung. Sie sind wegen ihrer Beeinträchtigung und der damit verbundenen Lebensbedingungen besonders verletzbar, unter anderem weil sie im Alltag mehr auf andere Menschen angewiesen sind. Gewaltschutz und Unterstützungsangebote müssen darauf abgestimmt sein: Dies reicht vom barrierefreien Zugang bis zur Erweiterung der Konzepte bestehender Angebote. Diese werden dem noch nicht gerecht. Es braucht für Thüringen Leitlinien zur Prävention und Intervention bei Gewalt, aber auch Fortbildungsangebote für Sozialarbeiter*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen etc.

  1. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass Beratungs- und Unterstützungsangebote auch von Frauen* und Mädchen* mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen genutzt werden können?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie dafür konkret umsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Das liegt aber auch in den Händen der Träger, die diese Angebote realisieren.

Im Bundeshaushalt wurden 2019 6 Mio. EUR für ein Investitions- und Sanierungsprogramm für Frauenhäuser und Beratungsstellen bereitgestellt. Laut Plänen des Bundesfrauenministeriums sollen für 2020 nochmal 30 Mio. EUR fließen. Dieses Bundesprogramm unterstützt die Barrierefreiheit des Hilfesystems gegen Gewalt an Frauen mit Behinderung. Das begrüßen wir, nehmen uns aber nicht aus unserer Thüringer Verantwortung. Denn es gibt Lücken, die wir füllen müssen: die Unterversorgung von Frauen mit Behinderungen im Bereich Gynäkologie, zu geringe Unterstützungs- und Wohnangebote für Mütter mit Lernschwierigkeiten, das hohe Armutsrisiko behinderter Frauen, Gewaltschutzprogramme für Frauen in den Werkstätten.

In unserem Wahlprogramm nehmen wir beim Punkt der Umsetzung der Istanbul-Konvention deutlich Bezug darauf, dass die Umsetzung mit besonderem Blick auf die Herstellung von Barrierefreiheit geschehen muss.

DIE LINKE. Thüringen setzt sich dafür ein, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vollständig umzusetzen. Wir wollen Schritt für Schritt Inklusion, umfassende Barrierefreiheit sowie volle Teilhabe in allen Lebensbereichen erreichen. Menschen mit und ohne Behinderungen müssen gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und politisch mitbestimmen dürfen. Die betrifft auch die Beratung und Unterstützung von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigung. Außerdem wollen wir den fortgeschriebenen Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorantreiben.

Wir brauchen ein flächendeckendes Netz an Hilfsangeboten für von Gewalt Betroffene in Thüringen. Dieses muss sowohl physische als auch die psychische Versorgung beinhalten. Wir wollen bestehende Strukturen und den Bedarf weiterer Angebote evaluieren. Darüber hinaus setzen wir auf eine Ergänzung aktueller Angebote in den Einrichtungen durch z.B. telefonische und digitale Hilfs- und Gesprächsangebote, die anonym und von überall wahrgenommen werden können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Prostituiertenschutzgesetz sinnvoll anwenden

Seit in Kraft treten des Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde die Aufgabe der Registrierung, also die Anmeldung, Beratung und Erlaubnis, von Prostituierten übergangsweise in die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes gelegt. Seit Einführung des ProstSchG wurden viele der Sexarbeiter*innen in die Illegalität gedrängt, da die Regelungen des Gesetzes an der Lebenswirklichkeit der Sexarbeiter*innen vorbeigehen. Dazu gehört auch, dass Registrierung und Gesundheitsberatung ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen, eine Sprachmittlung ist nicht vorgesehen.

  1. Wie werden Sie der Stigmatisierung und Illegalisierung von Sexarbeiter*innen entgegenwirken?
  2. Die bisherigen Regelungen zur Umsetzung des Gesetzes sind übergangsweise. Wann werden Sie die aktuellen Verfahrensweisen überarbeiten? Oder werden Sie sich zur Abschaffung des Gesetzes positionieren?
  3. Wie werden Sie dafür sorgen, dass Ansprechpartner*innen zur Registrierung und der Gesundheitsberatung entsprechend der Bedarfe der Sexarbeiter*innen sensibilisiert sind? Werden Sie dafür sorgen, dass eine Sprachmittlung an Registrierung und Gesundheitsberatung angebunden wird?
  4. Werden Sie sich für die Einrichtung einer sogenannten „Hurenberatung“ (psychosoziale Beratungsstelle) einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Prostitutionsschutzgesetz muss darauf hin evaluiert werden, ob es tatsächlich dem Schutz der Frauen oder lediglich ihrer Kontrolle dient. Letzteres ist aus unserer Sicht nicht legitim. Es braucht Beratungsangebote für Prostituierte.

Das Gesetz ist ein Bundesgesetz, ein Erlass spezieller landesrechtlicher Ausführungsvorschriften ist in Thüringen derzeit in Arbeit. Wir fordern: Das Recht der Sexarbeiter*innen auf sexuelle Selbstbestimmungsrecht muss gestärkt und verträgliche Arbeitsbedingungen müssen geschaf­fen werden! Wir unterstützen die Forderung von Terre des femmes, dass die Anmeldung von Prostituierten in Thüringen gebührenfrei möglich ist. Wir wollen, dass dieses Gesetz eine wirkliche Verbesserung für Sexarbeiter*innen darstellt.

Die Sprachmittlung wird durch das Programm des Migrationsministeriums abgesichert, das soll auch über diese Legislaturperiode hinaus abgesichert sein. Und wir fordern eine strukturierte und landesweite Behördenstruktur, mit entsprechend geschultem Personal und Themenwissen. Zu begrüßen ist – ein entsprechender Bedarf vorausgesetzt – die Einrichtung einer Huren­beratung bzw. die entsprechende Schulung der Fachkräfte in den Frauen- und Lesben-Beratungsstellen.

Die Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag hat die Ausführung des ProstSchG in Thüringen auf dem parlamentarischen Weg in Ausschusssitzungen und Kleinen Anfragen thematisiert. Wir teilen die Kritik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag am bestehenden Gesetz. Bei der Umsetzung des ProstSchG in Thüringen ist uns die Gebührenfreiheit für Prostituierte und Sexarbeiter*innen bei Anmeldung und Beratung wichtig ebenso wie die angemessene Beratung und Registrierung ohne Sprachbarriere. Dolmetsching erfolgte in der bisherigen Praxis unserer Kenntnis nach über das Projekt SprIntpool sowie eine online Sprachmittler-Software.

Wir setzen uns für eine Fachberatungsstelle für Sexarbeiterinnen und -arbeiter und Betroffene von Zwangsprostitution ein, um sie zu schützen und zu stärken.  Wir wählen damit bewusst einen Weg, der auf die Selbstbestimmung von Sexarbeiterinnen und -arbeitern setzt.

Wir Freie Demokraten wollen Behörden, die es einfach haben und es den Menschen einfach machen. Wir wollen Bürokratie abbauen und lebensferne Verordnungen abschaffen. Statt mehr Verbote wollen wir mehr Vertrauen, Freiheit und Eigeninitiative. Prostituierte sollen in Thüringen sicher leben und arbeiten können. Es sollte ihnen aber freigestellt werden, welche Informations- und Beratungsleistungen sie in Anspruch nehmen wollen. Gerade Frauen, die unternehmerisch in der Prostitution tätig sind, müssen nicht an die Hand genommen werden. Kriminialität wird nicht durch bürokratische Drangsalierung bekämpft, sondern durch eine gut ausgestattete Polizei und Justiz, die gerade in den entsprechend frequentierten Regionen besonders für das Thema sensibilisiert ist.

Auch psychosoziale Beratungsleistungen müssen für Prostituierte anonym und barrierefrei zugänglich sein. Dafür zählt für uns auch entsprechende Sprachmittlung und eine Sensibilisierung der beratenden Akteure.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Subtile Formen der Diskriminierung von Frauen bekämpfen

Eine subtile Spielart von Diskriminierung ist beispielsweise ein positiver Sexismus, der Frauen in einem ‚mütterlich-warmherzigen‘ Rollenbild beschreibt und sie so in eine Rolle drängt, die nicht jeder Frau entspricht.

Wie werden Sie zur Verbreitung und Weiterentwicklung moderner Rollenbilder beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kämpfen für Gleichberechtigung – das bedeutet auch, mit tradierten Rollenbildern von Frauen zu brechen. Letztlich soll jeder Mensch innerhalb der Grenzen des Rechts so leben können, wie er möchte – unabhängig vom Geschlecht und ohne dabei Nachteile zu erfahren. Wir brauchen mehr Frauen in beruflichen Führungspositionen und Programme, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die jährlich stattfindenden Girls and Boys Days unterstützen wir, weil jungen Menschen damit eine Gelegenheit gegeben wird, aus tradierten Rollenbildern auszubrechen.

Die Verbreitung und Weiterentwicklung moderner Rollenbilder ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In diese bringen wir uns mit unserer Positionierung gegen Sexismus, Gewalt und Geschlechterungleichheit ein. Diese Position liegt auch unserem politischen Handeln zu Grunde, zum Beispiel in dem wir  diskriminierungskritischen Lehr- und Lernkultur unterstützen oder mehr Frauen in Führungspositionen an Thüringer Hochschulen bringen wollen.

In der Legislatur 2014 bis 2019 haben wir den Landesfrauenrat Thüringen durch eine verlässliche Finanzierung gestärkt, dies wird auch weiterhin Bestandteil unserer politischen Arbeit sein. Der Landesfrauenrat Thüringen ist als Interessenvertretung von Frauen in Thüringen eine wichtige Struktur um gegen Sexismus und tradierte Rollenbilder in der Gesellschaft zu wirken.

Wir setzen uns dafür ein, dass in Schule, Ausbildung, Arbeitswelt und Kultur moderne Rollenbilder verbreitet und weiterentwickelt werden, indem alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht die Chance erhalten, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Dazu kann auch gehören, entsprechend eines tradierten Rollenbildes als alleinverdienender Handwerker Frau und Kinder zu ernähren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Abschaffung des Ehegattensplittings im Steuerrecht

Die Lebensverhältnisse der Menschen haben sich in den letzten Jahren sehr verändert. Verschiedene Formen des Zusammenlebens wurden ausprobiert und haben sich bewährt. Das deutsche Steuerrecht fördert aber immer noch ein einziges Lebensmodell, unabhängig von geleisteter Sorgearbeit in Familien.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Steuerrecht und die Einteilung der Steuerklassen überprüft und an die gelebten Lebensmodelle der Menschen angepasst werden?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Menschen mit Erziehungsverantwortung steuerlich entlastet werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Dafür kämpft die SPD bereits seit vielen Jahren.

Seit vielen Jahren fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abschaffung des Ehegattensplittings und die steuerliche Berücksichtigung verschiedener Formen des Zusammenlebens. Wir setzen dabei den Fokus auf die steuerliche Entlastung für Familien mit Kindern und haben ein Konzept mit Familienbudget und einem Familientarif erarbeitet. Dadurch wollen wir gezielt Kinderarmut bekämpfen und Familien sowie Menschen mit Erziehungsverantwortung steuerlich entlasten. Die Kompetenz zur Reform des Steuerrechts steht allerdings dem Bundesgesetzgeber und nicht dem Thüringer Landtag zu.

Das Steuerrecht fällt nicht in die gesetzgeberischen Kompetenzen Thüringens, daher hat unser Wahlprogramm oder auch die Arbeit der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag darauf nur im beschränkten Maße Einfluss. Wir unterstützen die Forderungen der Steuerpolitik der Partei DIE LINKE auf Bundesebene. Eine Landesregierung hat auf diesem Gebiet nur geringe Einflussmöglichkeiten. DIE LINKE. Thüringen und Bodo Ramelow als Ministerpräsident, haben gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern unsere Möglichkeiten genutzt und uns im Bundesrat eingesetzt für die steuerfinanzierte Angleichung der sogenannten „Mütterrente“ und die gleiche Anrechnung der Kindererziehungszeiten – auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Diese Politik wollen wir fortsetzen und Zeiten der Erwerbslosigkeit und der Kindererziehung, besonders von Alleinerziehenden, sowie der Pflege besser absichern.

Aufgrund der Veränderungen im gesellschaftlichen Familienbild halten wir es für an der Zeit, dass die steuerrechtliche Abbildung entsprechend angepasst wird. Darüber hinaus muss das Steuerrecht vereinfacht und flexibilisiert werden.

Eine Entlastung der Menschen, die Kinder großziehen und so die Zukunft der Gesellschaft gewährleisten, werden wir Freie Demokraten immer unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Gerechtigkeitsfond für in der DDR geschiedene Frauen

Viele in der DDR geschiedene Frauen kämpfen seit der Wiedervereinigung für eine Anerkennung ihrer Leistungen und leben am Existenzminimum. Die Einrichtung eines Gerechtigkeitsfonds wäre für viele von ihnen eine spürbare Verbesserung.

  1. Wie sieht Ihre Partei die Problematik der in der DDR-Geschiedenen?
  2. Werden Sie einen solchen Gerechtigkeitsfond für Thüringen einrichten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Dafür setzt sich die SPD bereits seit vielen Jahren ein.

Eine Regelung zugunsten der Frauen, die vor 1992 im Osten geschieden wurden, ist überfällig. Mit Blick auf das fortgeschrittene Alter der Betroffenen sind weitere Verzögerungen nicht hinnehmbar. Wir unterstützen die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag, dass für diese Frauen schnellstmöglich eine Regelung in Anlehnung an den Versorgungs­ausgleich eingeführt wird.

Wir unterstützen die Forderungen der Rentenpolitik der Partei DIE LINKE auf Bundesebene. Eine Landesregierung hat auf diesem Gebiet nur geringe Einflussmöglichkeiten. DIE LINKE. Thüringen und Bodo Ramelow als Ministerpräsident, haben gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern unsere Möglichkeiten genutzt und uns im Bundesrat eingesetzt für eine angemessene Rente für in der DDR geschiedene Frauen. DIE LINKE. Thüringen und die Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag haben sich stets für die Interessen und Anliegen dieser Frauen stark gemacht und gemeinsam mit ihnen versucht den Druck auf die Bundespolitik zu erhöhen und die Ungerechtigkeit zu beenden. Wir sehen hier die Bundespolitik eindeutig in der Verantwortung.

Die in der DDR geschiedenen Frauen sind eine von mehreren Gruppen, welche in Ihrer Altersvorsorge benachteiligt werden. Das Land Thüringen übernimmt in seinem Haushalt bereits unterschiedliche Ausgleichszahlungen.

Dabei ist die Bundesebene Verantwortlich für den Bereich der Rente und deren Bestimmungen. Aus diesen Grund ist es wenig zielführend, einen landeseigenen Fond einzurichten, da andere Bundesländer mit derselben Problematik konfrontiert sind. Nur die Übernahme der Problematik durch den Bund und eine Einbeziehung in die individuelle Berechnung der Rente stellt hierbei eine nachhaltige Lösung dar.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Situation alleinerziehender Mütter verbessern

Alleinerziehende Mütter sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen. Dies liegt daran, dass es ihnen oft schwerfällt eine Arbeit zu finden, sie nicht die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen können, die Familien beanspruchen können und wenn sie Arbeit haben, dann oft in der Teilzeitfalle stecken.

  1. Wie werden Sie die Situation speziell für alleinerziehende Frauen verbessern?
  2. Ein großes Problem für alleinerziehende Frauen ist es, bezahlbaren Wohnraum für die Familie zu finden. Wie werden Sie diese Situation verbessern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja. Das machen wir auch aktuell schon. Unterstützungsmöglichkeiten ergeben sich zum Beispiel im Rahmen der Umsetzung des Landesprogramms Solidarisches Zusammenleben der Generationen. Im Rahmen der kommunalen Sozialplanung werden Beratungs- und Unterstützungsangebote zu identifizieren und zu finanzieren. Wie die genau aussehen entscheiden die Kommunen.

Alleinerziehende Eltern leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich ein für geeignete Präventionsangebote, Randzeitenbetreuung in Hort und Kindergarten, niedrigschwellige Angebote für Familienferien, um nur einige der zahlreichen notwendigen Maßnahmen zu nennen, die die Situation Alleinerziehender unterstützen. Wir fordern die Angleichung der Löhne über Tarifverträge in den unterschiedlichen Branchen sowie über ein neues Steuermodell für Ein-Eltern-Familien.

Und wir unterstützen die BÜNDNISGRÜNE Initiative für eine Kindergrundsicherung, die vom Einkommen der Eltern unabhängig gezahlt wird. Wir brauchen neue Antworten, neue Ideen für bezahlbares Wohnen, aber auch schärfere Regeln, um Mietwucher zu verhindern.

In unserem Wahlprogramm greifen wir die Problematiken, mit denen Alleinerziehende konfrontiert sind in verschiedenen Bereichen auf. Zum Beispiel im Bereich der sozialen Infrastruktur, der Kindergrundsicherung die wir erreichen wollen, der Unterstützung von Familien und Familienförderung in Stadt und Land, in der Arbeitsmarktpolitik. Hier konnten mit dem  unter Rot-Rot-Grün neu ausgerichteten Landesprogramm „Arbeit für Thüringen“ und der Integrationsrichtlinie 5200 Menschen auf dem Weg in eine existenzsichernde Beschäftigung unterstützt werden, insbesondere Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und Geflüchtete.

Die Situation Alleinerziehender in Thüringen hat die Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen in einem großen Anhörungsverfahren im Gleichstellungsausschuss des Thüringer Landtags  gemacht, um von Verbände und Interessenvertretungen von Alleinerziehenden Einblick in deren Lebenssituation in Thüringen zu erhalten. Resultat aus dieser Anhörung war ein Plenarantrag, welcher Maßnahmen und Positionen zur Verbesserung der Situation Alleinerziehender bündelte – im Bereich Arbeitsmarkt, flexible Arbeitszeitmodelle, Steuergesetzgebung, Beratung- und Serviceangebote, Gesundheitspflege und Kinderbetreuung in Randzeiten. Wir wollen, dass diese Maßnahmen von unserer zukünftigen Fraktion im Thüringer Landtag und einer LINKEN in Regierung weiter verfolgt und vorangebracht werden.

DIE LINKE. Thüringen orientiert sich an den Zielen des gemeinnützigen Wohnungsbaus: bezahlbare Wohnungen für breite Teile der Bevölkerung zu schaffen. Wir greifen dazu auf alle Instrumente zurück, die der Landesregierung zur Verfügung stehen, um die Kommunen hierbei zu unterstützen. Die Förderung von bezahlbarem barrierefreien Wohnraum, sowohl beim Neubau als auch beim Umbau, werden wir fortsetzen.

Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wollen wir erweiterte und flexible Öffnungszeiten bei der Kinderbetreuung umsetzen sowie flächendeckend erschwingliche und zugleich hochwertige Betreuungsangebote schaffen und aufrechterhalten. Darüber hinaus setzen wir auf flexible Arbeitszeitmodelle, Langzeitkonten für Arbeitszeit sowie digitale Arbeitsplätze wie das Homeoffice. All diese New-Work-Ansätze scheitern heute oft noch an übermäßigen bürokratischen Hürden, welche wir spürbar reduzieren möchten.

Bezahlbares Wohnen für alle erreichen wir nur durch mehr Wohnraum im Angebot. Zusätzlicher Wohnraum muss von einer intelligenten Strukturpolitik begleitet werden, um Stadt und Land in Thüringen besser zu verknüpfen. Den Neubau von Wohnungen wollen wir Freie Demokraten attraktiver machen.

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Altersarmut von Frauen* entgegenwirken

Frauen* erleben durch Schwangerschaft, Elternzeit und die Pflege von Angehörigen häufig Brüche in der Berufsbiografie und arbeiten vielfach in gering bezahlten Berufen. Sie sind daher in hohem Maße von Altersarmut bedroht.

  1. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen der Arbeitswelt den Lebensumständen entsprechend angepasst werden können?
  2. Wie werden Sie für Frauen* mit geringer Rente die gesellschaftliche Partizipation im Alter sicherstellen?
  3. Mit welchen konkreten Schritten werden Sie Altersarmut entgegenwirken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Zum Beispiel durch die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Darüber hinaus setzen wir uns für Gute Arbeit und gute Löhne aus. Ein angemessenes Lohnniveau ist die beste Vorsorge gegen Altersarmut.

Vor allem Rentnerinnen sind von Altersarmut betroffen. Aber ein gutes und selbstbestimmtes Leben im Alter ist für uns eine Frage der Gerechtigkeit und Würde. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern: Das Rentenniveau darf nicht weiter fallen und die Grundsicherung im Alter muss auf einen Betrag angehoben werden, der Teilhabe tatsächlich ermöglicht.

Weil gerade Frauen von ihrer eigenen Rente eher schlecht als recht leben können, müssen die Rahmenbedingungen so verändert werden, dass Frauen sich im Beruf genauso verwirklichen und sich eine eigene Alterssicherung aufbauen können wie Männer. Und Frauen und Männer sollen sich ihre in der Ehe erworbenen Rentenansprüche fair teilen.

Wir wollen, dass alle in Thüringen lebenden Menschen unabhängig vom Geschlecht frei von Armut sind und keine Angst vor einem sozialen Absturz haben müssen. DIE LINKE will eine grundsätzliche Neuausrichtung in der Rentenpolitik. Niemand darf im Alter arm sein, ganz gleich ob infolge von Berufsunfähigkeit, Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung sowie Pflege und auch nicht in Abhängigkeit von der Dauer der Berufstätigkeit. Gute Arbeit – mitbestimmt und tariflich entlohnt– soll in allen Bereichen Wirklichkeit werden. DIE LINKE.

Thüringen steht dafür, dass die Tarifbindung gestärkt und ein höherer Mindestlohn ausgehandelt wird und unterschiedliche Löhne für die gleiche Arbeit in Ost und West und zwischen Männern und Frauen überwunden werden. Dies sind wichtige Bausteine, um einer Ungleichbehandlung am Arbeitsmarkt entgegen zu wirken. Besonders wichtig ist uns auch die Schließung der Rentenrechtslücke für in der DDR geschiedene Frauen (siehe Antwort Frage 8.9).

Gesellschaftliche Partizipation wollen wir mit der Weiterführung des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ erreichen, welches Angebote orientiert an den konkreten Bedarfen der Unterstützenden, generationenübergreifend, das erhöhte Armutsrisiko von Frauen berücksichtigend, schafft.

Wir nehmen es nicht hin, dass Menschen in Armut leben. Jede und jeder soll im Alter in Würde leben können. Unser Einsatz für gute Arbeit und gute Löhne sowie einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 12 Euro pro Stunde ist zugleich ein Kampf um eine gute Rente. Wir setzen uns für eine solidarische Mindestrente von 1.050 Euro ein. Die gesetzliche Rente muss den Lebensstandard im Alter sichern und wirksam vor Armut schützen.

Wir unterstützen die Forderungen der Rentenpolitik der Partei DIE LINKE auf Bundesebene. Eine Landesregierung hat auf diesem Gebiet nur geringe Einflussmöglichkeiten.

Der wichtigste Schritt dazu ist der konsequente Abbau von sichtbaren und unsichtbaren Barrieren sowie die konsequente Bekämpfung von Diskriminierungen. Die sog. Teilzeitfalle, in die Frauen geraten, nimmt glücklicherweise bereits tendenziell ab. Frauen setzen heute nicht mehr so lange wie früher nach einer Geburt mit ihrer beruflichen Tätigkeit aus und Männer haben heute den Wunsch, mehr für ihre Kinder da zu sein. Die tradierten Rollenbilder lösen sich nach und nach auf. Elternzeit für Männer müssen wir dabei noch deutlich attraktiver gestalten. Wir setzen uns zudem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, indem wir uns u.a. für eine bessere qualitative Betreuung im Kita-Bereich mit einem guten Personalschlüssel einsetzen.

Um der Altersarmut generell Entgegenzuwirken setzen wir uns für eine Basisrente ein, welche ein Leben über dem Existenzminimums ermöglicht, dabei aber persönliche Anstrengungen in der Altersvorsorge würdigt.

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Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen, die aus Ländern wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Frauen mit Migrationshintergrund haben den gleichen Zugang zu Angeboten zur Beratung und Betreuung, wie Frauen ohne Migrationshintergrund. Beratungsstellen müssen dafür qualifiziert sein, dieses Angebot entsprechend umzusetzen.

Die Unterstützung von geflohenen Frauen halten wir für wichtig. Insbesondere im Bereich der Erwachsenenbildung gibt es hier bereits gute Ansätze, die es in Thüringen weiter umzusetzen gilt und die zukünftig zu stärken sind.

Geflüchtet Frauen und Frauen mit Migrationshintergrund gehören selbstverständlich in die Zielgruppe all unserer frauen- und geschlechterpolitischen Forderungen und Vorhaben. Wir wollen ihre spezifischen Bedarfe darin einbinden. Dies gilt für Gewaltschutz ebenso wie für die Frauenzentren wie bei Frauengesundheit und der Unterstützung Alleinerziehender.

Ebenso gilt dies für den flächendeckenden Ausbau einer qualifizierten, behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung und die Sicherstellung bedarfsgerechter Beratungs-, Unterstützungs- und Betreuungsangebote, welche wir schaffen wollen. Die Beratungs- und Netzwerkarbeit des Flüchtlingsrats Thüringen e.V. werden wir weiterhin institutionell fördern.

Frauen mit Migrationshintergrund sind oft von einer Mehrfachdiskriminierung betroffen. Jeder Mensch sollte ein selbstbestimmtes Leben führen können und ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Der Schlüssel liegt dabei in der Bildung, d.h. konkret u.a. in der Sprachförderung sowie Aus- und Weiterbildung. Die Angebote müssen dabei möglichst niedrigschwellig angeboten werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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