Wohlfahrtsträger*innen zu ambulanten Angeboten verpflichten

Nach wie vor leben 56 % der Menschen mit Behinderung, welche eine unterstützte Wohnform in Anspruch nehmen, in einem Wohnheim oder einer Außenwohngruppe. In Sachsen zeichnet sich hierbei seit 2005 ein deutlicher Trend ab: Die Zahl der Menschen, die in ambulant betreuten Wohnformen leben, ist von 3050 auf 8127 gestiegen und die in Außenwohngruppen hat sich von 1031 auf 2270 mehr als verdoppelt. Die Platzkapazitäten der Wohnheime sind in diesem Zeitraum jedoch gleichgeblieben. Dem Grundsatz der Eingliederungshilfe „ambulant vor stationär“ konsequent Folge zu leisten, bedeutet die trägerinterne Angebotslandschaft umzustrukturieren, Leistungen zu ambulantisieren und auch Wohnheime nach und nach abzubauen.

Werden Sie die Träger der Behindertenhilfe dazu verpflichten, über ihren Fortschritt in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu berichten, z.B. durch die regelmäßige Veröffentlichung von Reports zur Ambulantisierung ihrer Leistungen oder zu Zielvereinbarungen mit den Kostenträgern?

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Das Bundesteilhabegesetz ist eine Bundesgesetz, dass wir davon ausgehen müssen, dass eine Berichterstattung durch uns nicht eingefordert werden kann. Ungeachtet dessen können in Gesprächen zu Treffen mit den Trägern der Behindertenhilfe ihre Erfahrungswerte hinterfragt werden.

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Wir Freie Demokraten wollen die Kosten für Behindertenhilfe in einem angemessenen Rahmen halten und lehnen es daher ab, weitere Berichtspflichten einzuführen, die viel Zeit und damit Personalkosten in Anspruch nehmen.