Wissen über Diskriminierung

Für eine zielgerichtete Antidiskriminierungspolitik und Antidiskriminierungsarbeit ist ein fundiertes empirisches Wissen über Diskriminierung unabdingbar. Wichtige Fragen, wie die folgenden, müssen beantwortet sein:

  • Wo, in welcher Form und warum erleben Menschen in Sachsen Diskriminierung?
  • Welche diskriminierenden Praxen und Strukturen existieren in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit, Bildung, Behörden – bezogen auf welche Merkmale?
  • Was wissen von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte und wie nutzen sie diese?
  • Wie gut funktioniert der faktische Zugang zu einem rechtlichen Diskriminierungsschutz?
  • Wie gehen sächsische Gerichte mit Klagen wegen Diskriminierung um?

In Sachsen wurden bisher zwei große Studien zu Diskriminierungserfahrungen in der Bevölkerung durchgeführt. Werden Sie eine regelmäßige Erhebung von Diskriminierungserfahrungen einführen?

Unsere Bewertung der Antworten:

Die Gesamtbewertung einer Antwort ergibt sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

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Derzeit haben wir dazu keine konkreten Pläne.

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Durch die beiden großen Studien konnte grundlegende Erkenntnisse zu Diskriminierungserfahrungen in Sachsen gewonnen werden. Um das Dunkelfeld weiter aufzuhellen, Tendenzen bei Diskriminierungserfahrungen zu erfassen, Effekte der Antidiskriminierungsarbeit in Sachsen ausmachen und die Datengrundlage weiter festigen zu können, möchten wir an der Durchführung von Studien in diesem Bereich festhalten.

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Wir setzen uns, wie in dieser Legislaturperiode, weiterhin für eine regelmäßige Durchführung von Studien, insbesondere im Bereich der Diskriminierungserfahrungen ein. Studien helfen sowohl in Politik und Verwaltung, als auch in der Öffentlichkeit ein Problembewusstsein für (Diskriminierungs-)Erfahrungen marginalisierter Gruppen zu schaffen.

Hier sehen wir gerade Studien im sogenannten Dunkelfeld als sinnvoll an. Diese können Fälle, die z. B. aufgrund fehlenden Vertrauens in die staatlichen Institutionen nicht gemeldet werden, sichtbar machen. Andererseits können so auch nicht strafrechtsrelevante Fälle, die allerdings helfen einen Gesamtüberblick über einen Phänomenkreis zu bekommen, erfassen.
Wir wollen außerdem eine Verbesserung des sogenannten Hellfeldes. So wollen wir beispielsweise dafür sorgen, dass insbesondere geschlechtsspezifische Gewalt (Femizide, häusliche Gewalt) in der jährlich erscheinenden polizeilichen Kriminalstatistik immer gesondert ausgewiesen werden, um damit das Problembewusstsein zu stärken. Auch die Einführung eines LADGs mit regelmäßigen Berichtspflichten an den Landtag und die Öffentlichkeit ist hier ein Instrument für eine bessere Datenlage über Diskriminierungserfahrungen in Sachsen.

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Ja. Studien liefern wertvolle Erkenntnisse zu Diskriminierungserfahrungen und sollten daher regelmäßig wiederholt werden. Zudem lassen sich anhand von Studien die Wirkung von Antidiskriminierungsmaßnahmen ableiten und Entwicklungen gesellschaftlicher Einstellungen abbilden.

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Vom BSW haben wir keine individuellen Antworten auf unsere Fragen erhalten, sondern eine allgemeine Stellungnahme. Die Stellungnahme finden Sie hier.

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Wir Freie Demokraten stehen regelmäßigen Befragungen offen gegenüber.