Vollständige Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr herstellen

Das Personenbeförderungsgesetz schreibt seit 2022 vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr vor. In der Realität erfüllen Haltestellen, Fahrzeuge und Informationen diese Anforderung selbst in den Städten oft nicht. Dabei ist Mobilität ein essenzieller Baustein zur Teilhabe an der Gesellschaft.

Werden Sie den ÖPNV finanziell so ausstatten, dass eine barrierefreie Infrastruktur hergestellt werden kann und Fahrzeuge angeschafft werden können, die eine selbstständige und barrierefreie Nutzung für alle ermöglichen?

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Die EU, der Bund, der Freistaat wie auch die kommunale Ebene unterstützen heute bereits den Erwerb barrierefreier Fahrzeuge wie auch die Herstellung einer barrierefreien Infrastruktur.

Barrierefreiheit ist Voraussetzung für eine Förderung seit der am 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (§ 8 Absatz 3 PBefG). Daran ist auch die Ausreichung der Fördermittel des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im öffentlichen Personennahverkehr explizit gebunden. Es sind nur solche Vorhaben förderfähig, die der Verbesserung des ÖPNV dienen, insbesondere Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge. Dabei können jedoch grundsätzlich nur jene Vorhaben gefördert werden, die den Anforderungen der Barrierefreiheit nach § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen dienen. Nach Anhörung der zuständigen Behindertenbeauftragten oder der zuständigen Behindertenbeiräte können im Einzelfall auch Fahrzeuge ohne barrierefreie Ausstattung gefördert werden. Die Richtlinie schreibt ferner folgende Zuwendungsvoraussetzung vor:

„Der Antragsteller muss nachweisen, dass: […] Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigt werden und das Vorhaben den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entspricht“.
Die wesentlichen Grundlagen für die Umsetzung der Forderung sind damit bereits gegeben und wir werden diese entsprechend weiter umsetzen.

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Die sächsische SPD steht für eine Politik des Respekts gegenüber Menschen mit Behinderungen. Dazu gehört auch ein barrierefreier ÖPNV, denn für Personen mit Geh-, Seh- oder Hörbehinderungen (Merkzeichen G, Bl oder Gl) ist Mobilität genauso wichtig wie für alle anderen Menschen. Noch immer gibt es im öffentlichen Raum viele Barrieren zu beseitigen. Deshalb wollen wir die Investitionsmittel für Barrierefreiheit erhöhen, um den ÖPNV und auch das Ticketsystem barrierefrei zugänglich zu machen.

Dabei denkt die sächsische SPD Mobilität und Verkehr ganzheitlich. Dazu gehört neben einem gut ausgebauten und bezahlbaren ÖPNV in der Stadt wie auf dem Landdie richtige Infrastruktur. Elektrifizierte und ausgebaute sowie zusätzliche und reaktivierte Bahnstrecken, sanierte Straßen und neue Radwege ebenso wie Ladesäulen und Tankstellen für die Antriebe der Zukunft ermöglichen in der flexiblen Verzahnung aller Verkehrsträger eine Mobilitätswende, die sozial gerecht und umweltfreundlich ist. Um den flächendeckenden Ausbau moderner Infrastrukturen weiter voranzubringen, organisieren wir ein Update der rechtlichen Rahmenbedingungen für Lösungen wie Car- und Bikesharing, Rufbusse, Mitfahr-Apps und weitere On-Demand-Angebote.

Besonders wichtig ist uns, dass junge Menschen den ÖPNV einfach und kostengünstig nutzen können. Dank der SPD gibt es seit 2021 das Bildungsticket. Es ist einfach und preiswert, fast 200.000 Schüler:innen und Freiwilligendienstleistende nutzen es. Wir wollen es fortführen, den Preis von 15 Euro pro Monat halten und das Nutzungsgebiet auf ganz Sachsen ausdehnen. Weil zu einem guten ÖPNV auf dem Land mehr gehört als der Schulbus, haben wir für mehr Takt- und Plusbusse gesorgt. Wir wollen das Angebot zu Nacht-, Wochenend- und Randzeiten weiter verbessern. Den Anteil der Menschen, die an das ÖPNV-Grundnetz angebunden sind, wollen wir weiter steigern. Damit die Mittelstädte und ländlichen Räume stärker von den Metropolen profitieren, wollen wir für mehr umsteigefreie Verbindungen sorgen und die S-Bahnen rund um Dresden und Leipzig sowie das Chemnitzer Modell weiter ausbauen. Wir wollen das Potenzial ländlicher Bahnhöfe heben und sie zu Mobilitätsdrehscheiben ausbauen: mit Park&Ride-Flächen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Radabstellplätzen sowie Rufbussen und weiteren On-Demand-Angeboten.

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Wir setzen uns dafür ein, nicht nur das ÖPNV-Angebot deutlich zu verbessern, sondern wollen mit flächendeckender barrierefreier Infrastruktur und Fahrzeugen selbstbestimmtes und selbstständiges Leben für alle ermöglichen. Entsprechende Finanzmittel für ÖPNV-Investitionen haben wir in den vergangenen Haushaltsverhandlungen aufgestockt, so z. B. im Landesinvestitionsprogramm (Infrastruktur – aber auch Busförderung) und setzen uns weiterhin für eine auskömmliche Finanzierung des Ausbaus der Barrierefreiheit im ÖPNV ein. Wichtig sind, neben der finanziellen Ausstattung auch die entsprechenden förderrechtlichen Rahmenbedingungen, die beispielsweise eine Förderung nur bei Gewährleistung bzw. Schaffung der Barrierefreiheit ermöglicht (z. B. Richtlinie Bus).

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Barrierefreie Mobilität ist wesentliche Voraussetzung für eine uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben, da sie den Zugang zu allen notwendigen Lebensbereichen wie Arbeit, Wohnen, Freizeit, Sport, Medien und sozialen Kontakten ermöglicht. Aktuelle Schätzungen zeigen allerdings, dass besonders im ländlichen Raum große Defizite bestehen und der Barrierenabbau viel zu langsam vorangeht. Mithilfe einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit sollen diese Prozesse beschleunigt werden. Die notwendigen Förderverfahren wollen wir entsprechend anpassen.

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In unserem Landeswahlprogramm haben wir uns dafür ausgesprochen Barrierefreiheit auszubauen. So soll der Ausbau barrierefreier Zugänge zu Bahnhöfen und Haltestellen flächendeckend erfolgen. Ebenso setzen wir uns ein für die Anpassung von Fahrzeugen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

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Wir Freie Demokraten wollen gleichberechtigt die Mobilität der Sachsen erhöhen. Dafür müssen wir auch in den ÖPNV investieren und bei jeder Neuanschaffung und jedem Neubau einer Haltestellen die Barrierefreiheit zwingend berücksichtigen.