Verwendung von Leichter Sprache in behördlichen Dokumenten

In Deutschland verstehen viele Menschen schwere Texte von Ämtern nicht gut. Wenn Ämter Leichte Sprache nutzen, verstehen alle ihre Rechte und Pflichten besser. Das hilft ihnen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Werden Sie die Ämter dazu verpflichten, im­­mer Leichte Sprache zu verwenden?

Logo der CDU

Das Sächsische Inklusionsgesetz sieht in § 8 Vorgaben zur Verständlichkeit und Verwendung von Leichter Sprache vor. Darauf aufbauend wollen wir als CDU die Barrierefreiheit fördern, in dem das Angebot von Informationen in leicht verständlicher Sprache ausgebaut wird.

Logo der SPD

Antwort an die Experten in eigener Sache und das Netzwerk inklusive politische Bildung: Barrierefreiheit ist die Grundlage für die umfassende Information und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger – egal ob mit oder ohne Behinderungen. Daher ist es wichtig, dass Behörden Informationen und Anträge in einer Form zur Verfügung stellen, die von allen Menschen verstanden wird. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sind alle Behörden verpflichtet, ihre digitalen Angebote wie Internetseiten, mobile Anwendungen oder elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe barrierefrei zu gestalten. Das war ein wichtiger Schritt hin zu mehr Barrierefreiheit. Wir unterstützen das Anliegen, dass alle Behörden-Dokumente leicht verständlich formuliert werden. Allerdings ist eine ausschließliche Formulierung in Leichter Sprache bei juristisch relevanten Texten nicht immer möglich und läuft Gefahr, zu Lasten der Rechtssicherheit bzw. rechtlicher Ansprüche zu gehen.

Logo von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ja. Ämter sollen Leichte Sprache nutzen. So verstehen alle besser was sie tun müssen und welche Rechte sie haben.

Leichte Sprache ist besonders wichtig bei Gesetzen und Entscheidungen. So können sich alle Menschen besser informieren und mitmachen. Das hilft allen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Das Sächsische Inklusions-Gesetz sagt: Informationen sollen in Leichter Sprache sein. Leider klappt das noch nicht so gut. Es gibt noch zu wenig Leichte Sprache.

Wir wollen das Sächsische Inklusions-Gesetz erneuern. So wird mehr auf Leichte Sprache geachtet.

Logo der Partei DIE LINKE

Es gibt bereits die Verpflichtung einiger öffentlicher Stellen zur Nutzung Leichter Sprache. Das steht im Sächsischen Inklusionsgesetz. Allerdings gilt das Gesetz nur für die Landesebene, nicht für die kommunale Ebene. Das ist nur in Sachsen so geregelt. Das Gesetz muss darum dringend überarbeitet werden und wir setzen uns dafür ein, dass das umgehend zu Beginn der Legislaturperiode passiert. Zur Unterstützung der Ämter und Behörden wollen wir – wie schon in der Antwort auf die Frage 2 erwähnte – Landesfachstelle Barrierefreiheit einrichten. Die kann helfen, ganz verschiedene Barrieren zu beseitigen – zum Beispiel die sehr schwere Sprache in der Verwaltung.

Logo BSW

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) unterstützt diese Forderung. Allen Menschen muss ein möglich sein, notwendige Formulare verstehen und ausfüllen zu können. Dabei sehen wir auch die Notwendigkeit Formulare und Anträge insgesamt zu vereinfachen. Es sollten nur noch relevante Daten transparent erhoben werden.

Logo der FDP

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine verständliche und bürgernahe Kommunikation ein. Insbesondere Verwaltungsprozesse müssen für den Bürgen leichter verständlich werden. Dabei legen wir Wert darauf, bei Formularen oder Gesetzestexten soweit wie möglich auf umständliche Behördensprache zu verzichten. Wo es geht, soll auch mindestens eine Version in leichter Sprache vorhanden sein und/oder die Möglichkeit einer verständlichen Beratung und Hilfe bei der Bewältigung der Anträge. Sehr sicher gibt es dabei auch Grenzen, beispielsweise bei innerbehördlichem Austausch oder bei Fachthemen wie Bauverfahren oder ähnlichem.