Das Land Sachsen ist ein bedeutsamer Auftrag- und Fördermittelgeber, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertraglichen Rahmenbedingungen etc. kann das Land Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen setzen.
Wie werden Sie Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Sächsischen Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?
Unsere Bewertung der Antworten:
Die Gesamtbewertung einer Antwort ergibt sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.