Verbesserung der Versorgung und Lebensumstände von gewaltbetroffenen Frauen

Armut und die fehlende ökonomische Unabhängigkeit vom gewalttätigen (Ex)-Partner stellen eine große Hürde für die Gewaltfreiheit von Frauen dar. Die Beantragung von Sozialleistungen beim Umzug in ein Frauenhaus können Wochen in Anspruch nehmen, in denen die Gewaltbetroffenen über kein eigenes Einkommen verfügen.

  1. Werden Sie Maßnahmen in die Koalitionsverhandlungen einbringen, die alleinerziehende Mütter, die von Häuslicher Gewalt betroffen sind oder potentiell sein könnten, fördern?
  2. Planen Sie bürokratische Hürden in der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen in der kommenden Legislatur abzubauen? Wenn ja, wie und welche?
  3. Werden Sie die kommunale Zusammenarbeit von Jobcentern, auch über die Landkreise hinweg, in der kommenden Legislatur verbessern? Wenn ja, wie?
  4. Werden Sie konkrete Maßnahmen ergreifen, um gewaltbetroffenen Menschen den niedrigschwelligen Zugang zu Sozialwohnungen zu ermöglichen? Mit welchen weiteren Maßnahmen werden Sie dem Faktor Wohnungsmangel als Hindernis für das Beenden einer gewaltsamen Beziehung entgegenwirken?
  5. Wie werden Sie den Ausbau des Sozialen Wohnungsmarktes vorantreiben, um die Aufenthaltsdauer der Frauen und Kinder in den Schutzeinrichtungen zu verkürzen und um kinderreichen Frauen den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern?
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Zu 1) Wir werden uns für härtere Strafen bei Vergewaltigung und häuslicher Gewalt einsetzen, denn viele Frauen in Sachsen erfahren unterschiedliche Formen der Gewalt. Dabei hat für uns die Umsetzung der Istanbul-Konvention Priorität.

Zu 2) Wir haben uns in unserem Regierungsprogramm darauf verständigt, dass wir quasi in allen Lebensbereichen schauen, wo wir bürokratische Hürden abbauen können. Dazu haben wir bspw. auch ein Bürokratie-Moratorium geplant, mit welchem wir sicherstellen wollen, dass keine neuen Regeln erlassen , bestehende überprüft und ggf. zurückgeführt werden, wenn möglich.

Zu 3) Der Freistaat Sachsen hat in Bezug auf die Jobcenter keine unmittelbare Zuständigkeit, hier gesetzgeberisch oder durch Weisungen tätig zu werden. Wir werden uns aber dort, wo Bedarf besteht, dafür einsetzen, dass die kommunale Zusammenarbeit mit den Jobcentern ganz grundsätzlich verbessert wird.

Zu 4 und 5)  Wir können nicht beurteilen, ob Wohnungsmangel tatsächlich ein Hindernis für das Beenden einer gewaltsamen Beziehung ist. Wir haben in der Vergangenheit die Schutzhäuser und die Strukturen deutlich ausgebaut. Eine Vollauslastung hat es aber nur selten gegeben, so dass hinreichend Kapazitäten auch abseits des Wohnungsmarktes für Schutzsuchende zur Verfügung gestanden hätten. Grundsätzlich ist noch zu ergänzen, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen für den sozialen Wohnungsbau in den letzten 4 Jahren deutlich verbessert haben. Zuletzt wurden die Mittel im Februar 2024 für den Wohnungsbau deutlich aufstockt. Für den Bau von Sozialwohnungen und für die Schaffung von Wohneigentum können insgesamt rund 73 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt werden. Damit können viele Wohnungen modernisiert oder neu errichtet werden. Im Übrigen werden wir weiterhin intensiv den sozialen Wohnungsbau fördern – sowohl für Neubauprojekte als auch für Sanierungen in Bestandsgebäuden.

 

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Zu 1) Die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention hat für uns Priorität. Bereits in den vergangenen Koalitionsverhandlungen haben wir uns daher für die Umsetzung des Übereinkommens in Sachsen stark gemacht und mit unseren Koalitionspartnern entsprechende Vereinbarungen getroffen. In der Konsequenz haben wir in der aktuellen Legislaturperiode das Schutz- und Unterstützungssystem in Sachsen insgesamt stark ausgebaut und bspw. in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine Interventions- und Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt eingerichtet und die Zahl der Plätze in Schutzeinrichtungen für Frauen und Kinder ausgebaut. Gleichermaßen unterstützen wir die sächsischen Kommunen nun verstärkt in ihrer wichtigen Arbeit vor Ort durch die Finanzierung von Personal im Gewaltschutzbereich. Dies betrifft sowohl Betreuungspersonal in Schutzeinrichtungen als auch sozialpädagogisches Fachpersonal in Beratungsstellen.

Inzwischen hat die Landesregierung den Landesaktionsplan des Freistaates Sachsen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Umsetzung der Istanbul-Konvention (LAP Istanbul-Konvention) verabschiedet. Damit die Maßnahmen des LAP Istanbul-Konvention – die selbstverständlich auch alleinerziehenden Mütter unterstützen sollen – in den kommenden Jahren wie geplant realisiert werden können und das Schutz- und Unterstützungssystem abgesichert ist, setzen wir uns in Koalitions- und Haushaltsverhandlungen dafür ein, dass die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen.

Die sächsische SPD möchte die Lebens- und Arbeitssituation von Alleinerziehenden insgesamt verbessern, damit sie finanziell unabhängig und selbstbestimmt leben können. Wir werden daher die Alleinerziehenden bei Kinderbetreuung, Schulabschluss, Ausbildung, Studium sowie Berufsrückkehr und -ausübung besser unterstützen. Auch zu diesem Zweck werden wir das Landeserziehungsgeld zu einem Alleinerziehendengeld weiterentwickeln. Alle Maßnahmen werden wir in einem „Pakt für Alleinerziehende“ bündeln, der in enger Abstimmung mit Familienverbänden und Vertretungen der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen entsteht.

Außerdem erarbeitet die Staatsregierung unter Leitung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr derzeit einen Aktionsplan für Alleinerziehende als Grundlage für konkrete Maßnahmen in der kommenden Legislaturperiode. Dieser nimmt gezielt auch den Gewaltschutz in den Blick.

Zu 2) Wir werden staatliche Schutzeinrichtungen weiter auf- und ausbauen, um Frauen und Mädchen vor nicht selten lang andauernden und sich wiederholenden Gewalterfahrungen zu bewahren. Die Lücken im Hilfenetz müssen dringend geschlossen und Zugangsbarrieren abgebaut werden. Wir setzen uns entsprechend dafür ein, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine Schutzeinrichtung für Frauen und Kinder eingerichtet wird und ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Die Anhebung der Zahl der in Sachsen vorhandenen Gewaltschutzplätze auf das von der Istanbul-Konvention vorgegebene Niveau, der barrierefreie Ausbau der Schutzeinrichtungen sowie die weitere Verbesserung des Personalschlüssels in Schutzeinrichtungen zählen dabei zu unseren Zielen. Auch möchten wir Beratungs- und Therapieangebote für gewaltbetroffene Frauen flächendeckend ausbauen, damit weite Wege entfallen.

Die anonymisierte Spurensicherung, die wir in Leipzig im Zuge eines Modellprojektes eingerichtet haben, werden wir sachsenweit ausbauen und das medizinische Personal für diese Fälle entsprechend schulen. Wer von einem sexualisierten Angriff betroffen ist, soll in Krankenhäusern bei einer medizinischen Versorgung die Möglichkeit haben, Spuren sichern zu lassen, ohne dass bereits eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt wurde.

Darüber hinaus setzt sich die SPD auf Bundesebene dafür ein, dass von Gewalt betroffene Frauen durch das geplante Gewalthilfegesetz künftig einen Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung haben.

Zu 3) Das SPD-geführte sächsische Wirtschaftsministerium unterstützt die Jobcenter bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit mit eigenen Programmen, die dabei auch speziell auf von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit betroffene Alleinerziehende abzielen. Die SPD steht auch künftig dafür ein, dass Menschen eine zweite und wenn nötig auch weitere Chancen erhalten, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die kommunalen Jobcenter in Deutschland vernetzen sich auf der Plattform https://kommunalejobcenter.de, die vom Deutschen Landkreistag und vom Deutschen Städtetag organisiert wird. Das strategische Leitbild der kommunalen Jobcenter, das großen Wert auf die Zusammenarbeit der unterschiedlichen kommunalen und regionalen Akteure legt, begrüßen wir.

Zu 4) Prinzipiell stehen die Programme der Städtebau- und sozialen Wohnraumförderung für den Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder, aber auch für eine Unterstützung frauenbezogener Wohnformen zur Verfügung. Wir werden uns dafür einsetzen, alle Möglichkeiten dieser Programme in Sachsen auszuschöpfen und prüfen die Errichtung von sogenannten Übergangswohnungen. Die Anforderungen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines wurden im Freistaat bereits abgesenkt.

Wir wollen deutlich mehr Sozialwohnungen in Sachsen bauen und dafür eine Landeswohnungsbaugesellschaft gründen sowie entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stellen. Zusätzlich wollen wir auch den Bau von bezahlbaren Wohnungen in Sachsen steigern und unterstützen gemeinschaftliche Bau- und Wohnprojekte, auch generationenübergreifend.

Zu 5) Wir haben dafür gesorgt, dass das bestehende Förderprogramm für den sozialen Wohnungsbau bereits an die Marktbedingungen angepasst wurde und das Programm für die soziale Wohnraumsanierung auch für die Städte Dresden und Leipzig geöffnet wurde. Die SPD hat sich dafür eingesetzt, dass die Anforderungen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines im Freistaat abgesenkt wurden und ein zweiter Förderweg im sozialen Wohnungsbau eingeführt wurde. Wir wollen zukünftig dafür sorgen, dass möglichst alle Bundesmittel der sozialen Wohnraumförderung abgenommen und durch den Freistaat kofinanziert werden.

Wir setzen außerdem auf den Auf- und Ausbau von Second Stage-Maßnahmen in Sachsen, um künftig die Aufenthaltsdauer von Frauen und ihren Kindern in Schutzeinrichtungen zu verkürzen. Entsprechend möchten wir die betroffenen Frauen bei der Wohnungssuche unterstützen, zum einen durch Wohnraumvermittlung und zum anderen durch die Bereitstellung von trägereigenen Übergangswohnungen bis eine selbstangemietete Wohnung verfügbar ist. Wir wollen den Ankauf von Belegungsrechten nutzen und die Belegungsbindung von Sozialwohnungen verlängern. Ein großer Hebel könnte es sein, wenn der Staat wieder selbst in die Errichtung von Sozialwohnungen einsteigt. Daher wollen wir eine Landeswohnungsbaugesellschaft gründen und den Bau von bezahlbarem Wohnraum vorantreiben. Davon würden viele Menschen mit und ohne Gewalterfahrung profitieren.

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1) Ja, das werden wir, auf jeden Fall. Denn ein Leben ohne Gewalt ist ein Menschenrecht und der Schutz vor Gewalt somit eine staatliche Verpflichtung. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns daher kontinuierlich für auskömmliche Finanzierungsstrukturen für den Ausbau und die Weiterentwicklung des Hilfesystems ein. In der letzten Legislatur haben wir durch Bündnisgrünes Engagement die finanziellen Mittel für den Gewaltschutz verdreifacht und nunmehr erstmals in allen Landkreisen Sachsens Gewaltschutzeinrichtungen und Interventions- und Koordinierungsstellen schaffen können. Aber das ist noch nicht genug. Wir setzen uns daher darüber hinaus dafür ein, den vom Kabinett beschlossenen Landesaktionsplan Istanbul Konvention schnellstmöglich umzusetzen. Außerdem wollen wir die Schutzplätze gemäß Istanbul Konvention ausbauen und mehr Personal einsetzen, um so auch eine bessere Betreuung und Unterstützung vor Ort von besonders schutzbedürftigen Gruppen zu gewährleisten. Es macht einen Unterschied, wenn Bündnisgrüne in Regierungsverantwortung mitentscheiden, denn die politische Lobby für diese Gruppen ist noch immer zu schwach. Wir werden uns weiterhin mit aller Kraft für Betroffene einsetzen, auch gegen Widerstände.

Zur besseren Unterstützung von Alleinerziehenden braucht es, wie Selbstvertretungsorganisationen seit Jahren zurecht anmahnen, auch einen Fokus auf ihre ökonomische Situation. Hier muss die Staatsregierung endlich ressortübergreifend in die Umsetzung des Landesaktionsplans für Alleinerziehende kommen. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungssituation, Beratungsangebote für Alleinerziehende, sowie Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt.

2) Ja, wir BÜNDNISGRÜNE planen bürokratische Hürden abzubauen. Denn Betroffene von Gewalt brauchen ein möglichst niedrigschwelliges Hilfsangebot in einem flächendeckenden Netz an Schutzangeboten und Interventionsstellen.
Dazu gehört, dass wir Aufnahmestopps durch einen weiteren Ausbau der Kapazitäten verhindern, zielgerichtetere Unterstützungsangebote für Frauen mit besonderen Bedarfen schaffen und den Personalschlüssel in den Einrichtungen für bessere Betreuung bedarfsgerecht anpassen wollen. Die Umsetzung des Landesaktionsplan Istanbul Konvention hat für uns höchste Priorität, in diesem finden sich u. a. viele konkrete Vorschläge, um bürokratische Hürden, insbesondere in der Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen (u. a. Einwohnermelde-, Sozial- und Ausländerämtern der Kommunen, der Jobcenter, Familienkasse, der Bundesagentur für Arbeit), im Sinne der Frauen zu verbessern.

Außerdem setzen wir uns für ein Landesgewaltschutzgesetz ein, das landesweit einheitliche Rahmenbedingungen für den Gewaltschutz schaffen soll, um Gewalt in all ihren Formen wirksam zu bekämpfen und Prävention zu stärken. Daneben unterstützen wir außerdem die Verabschiedung eines Gewalthilfegesetzes auf Bundesebene, wie von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgeschlagen, um für alle Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zu sichern.

3) Ja, das werden wir. Über die Bund-Länder-Arbeitsgruppe »Häusliche Gewalt« werden wir das Engagement des Freistaates verstärken, die Bearbeitung von Anträgen nach dem SGB II und die Beschleunigung der Prozesse bei Fallübergaben oder der Kostenerstattung zwischen beteiligten Kommunen zu thematisieren. Dabei geht unter anderem um die für die Jobcenter verbindlichen Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit, um Regelungen von Datenzugriffen oder der Übermittlung von Bewilligungsbescheiden sowie die Zusammenarbeit der kommunalen Jobcenter mit den Frauenhäusern. Wir werden uns zudem dafür einsetzen, dass die Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt in allen Landkreisen gemeinsam mit den Jobcentern Lösungen finden.

4) Ja, das werden wir. Die kommunale Wohnungshilfe wollen wir, wie im LAP Istanbul Konvention vorgesehen, für die Belange Betroffener häuslicher Gewalt besser informieren und sensibilisieren. Diese soll außerdem eng mit den Schutzeinrichtungen kooperieren und bei Bedarf Wohnberechtigungsscheine ausstellen. Zudem sind Betroffenen zu den besonders bedürftigen Gruppen zu zählen. Außerdem unterstützt der Freistaat die Kommunen mit Geld für bauliche Investitionen in Gewaltschutzeinrichtungen, z. B. für die Barrierefreiheit. Wir setzen uns für den Erhalt von preisgünstigem Wohnraum sowie für den bedarfsgerechten Neubau von Sozialwohnungen ein.

5) Wir wollen bei der Sozialen Wohnraumförderung die Bundesmittel vollständig an die Kommunen weiterreichen, nach Bedarf aufstocken und die Fördersätze konstant an Standards und Baupreise anpassen. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung sollen auch Sanierungen und Umbauten sowie der Ankauf von belegungsgebundenen Wohnungen ermöglicht werden. Die Bindefristen sollen auf mindestens 20 Jahre verlängert und, wo möglich, entfristet werden. Die neue Wohngemeinnützigkeit des Bundes zur Förderung gemeinwohlorientierter Wohnungsmarktakteur*innen wollen wir in Sachsen konsequent umsetzen.

Ein Erfolg der vergangenen Legislaturperiode ist die Aufnahme der Städte Leipzig und Dresden in das Programm zur Sanierung von preisgünstigen Wohnungen. Auch dadurch stehen langfristig mehr Sozialwohnungen zur Verfügung.

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1) Für uns ist die Umsetzung des Grundsatzes „Gewaltschutz vor Umgangsrecht“ zentral. Dieser muss in allen Familiengerichten und Jugendämtern beachtet werden. Daher fordern wir entsprechende Schulungen für Polizei, Justiz und Jugendämter.
Der Status „alleinerziehend“ darf zudem kein Armutsrisiko mehr sein. Unterstützung für Alleinerziehende muss endlich wirkungsvoll ausgeweitet werden. Eltern sollen nicht an einer gewaltvollen Beziehung festhalten, aus Sorge, nach einer Trennung in die Armutsfalle zu geraten. Gemeinsam mit Betroffenen und Verbänden hat unsere Landtagsfraktion in dieser Wahlperiode einen Runden Tisch zur Lage von Alleinerziehenden ins Leben gerufen, der wichtige Forderungen verabschiedet hat: www.linksfraktionsachsen.de/fileadmin/lfsachsen/mediathek/broschueren/202310_Brosch_RunderTischAlleinerz.pdf

2) Wir kämpfen einerseits dafür, dass der Eigenanteil in Schutzeinrichtungen wegfällt. Das allein verringert den bürokratischen Aufwand erheblich. Andererseits fordern wir, dass der Schutz vor häuslicher Gewalt zu einer kommunalen Pflichtaufgabe wird, die entsprechend der Vorgaben der Istanbul Konvention umgesetzt werden muss. Die auskömmliche Finanzierung muss dann über den kommunalen Finanzausgleich vom Freistaat kommen.

3) Hier ist der Freistaat nicht zuständig. Die Zusammenarbeit der kommunalen Jobcenter muss in den jeweiligen Trägerkommunen organisiert werden.

4) Wohnungen in öffentlicher Hand sind ein Schlüssel für die aktive Wohnungsvermittlung für besondere Bedarfsgruppen. Wenn Kommunen über entsprechende Wohnungsbestände verfügen, können sie in Kooperation mit Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen Wohnungen bereitstellen. Hierfür muss der Bestand an kommunalen Wohnungen, insbesondere in der Stadt Dresden sowie in Leipzig, kontinuierlich vergrößert werden. Alle sollen dort leben können, wo sie wollen – das ist unsere Vision. Dazu muss der Staat in den Wohnungsmarkt eingreifen und gemeinnützige Anbieter zulasten privater Wohnungsunternehmen stärker unterstützen.

5) Den Ausbau von Sozialwohnungen fordern wir seit Jahren. Die Linksfraktion hat dazu bereits konkrete Konzepte in den Landtag in Form zahlreicher Anträge eingebracht. Wir werden dranbleiben und den Ausbau von Sozialwohnungen fördern. Darüber hinaus werden wir alle Mittel nutzen, die dazu taugen, massive Mietenanstiege insbesondere in den Ballungsgebieten zu bremsen. Sachsen ist ein Land der Mieterinnen und Mieter – in keinem anderen Bundesland ist der Anteil derer, die selbst Wohnraum besitzen, geringer. Die Bestandsmieten steigen schneller als die Durchschnittseinkommen, zahlungsschwächere Menschen werden aus den Zentren verdrängt. Von 134.000 Sozialwohnungen (2006) waren 2022 nur 12.500 übrig. Die CDU-geführten Koalitionen haben es sehr lange zugelassen, dass Wohnraum für Ferienwohnungen oder Gewerberäume zweckentfremdet oder in Erwartung höherer Rendite leergehalten wird. Erst seit kurzem dürfen die Kommunen dagegen vorgehen. Auch die Mietpreisbremse kam erst sehr spät für Dresden und Leipzig – doch sie genügt nicht, weil sie zu hohe Mieten erlaubt und für Neubau oder möblierte Zimmer nicht gilt. Wir wollen kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften unterstützen, etwa bei der Fördermittelvergabe, und mehr Fördermittel für sozialen Wohnungsbau bereitstellen, nicht nur in Großstädten. Sozialwohnungen sollen Sozialwohnungen bleiben! Bisher werden private Konzerne dafür subventioniert, dass sie eine soziale Zwischennutzung ermöglichen. Soziale Wohnraumförderung soll stattdessen öffentlichen und gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen zukommen, die bezahlbare Mieten garantieren. Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft ist nötig, die mit den kommunalen Gesellschaften bezahlbaren Wohnraum schafft und erhält. Wir wollen eine wirksame Mietpreisbremse einführen und den Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen verlängern.

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Zu 1) Ja, als BSW wollen wir derartige Maßnahmen einbringen.

Zu 2) Wir als BSW fordern, dass den gewaltbetroffenen Frauen dahingehend ein kostenfreier Zugang gewährleistet wird. Hierfür sollte eine Regelung gefunden werden, die eine Prüfung der Kostenbeteiligung nach der Aufnahme in einem Frauenhaus vorsieht und auch berücksichtigt, ob die betroffenen Frauen einer eigenen Kostenbeteiligung nachkommen können.Generell sollte die Fördermittelfinanzierung derFrauen- und Kinderschutzeinrichtungen in Sachsen überdacht werden, da die freien Träger zur Erwirtschaftung eines Eigenanteils gezwungen sind. So muss für den Erhalt der Fördermittel viel Zeit und personelle Ressourcen investiert werden, die dann bei der Erfüllung der Hauptaufgabe fehlen. Außerdem werden kleinere Träger in der bisherigen Fördermittelfinanzierung benachteiligt.

Zu 3) Die Verbesserung der Arbeit der Jobcenter ist für uns insgesamt ein großes Anliegen, wobei der von Ihnen genannte Aspekt ein Punkt unter vielen sein wird. An dieser Stelle werden wir uns als BSW noch einen Überblick über die kommunale Zusammenarbeit von Jobcentern schaffen.

Zu 4) Wir als BSW möchten einerseits die bürokratischen Hindernisse abbauen, damit gewaltbetroffene Frauen schneller einen Berechtigungsschein für eine Sozialwohnung erhalten können. Andererseits wollen wir den sozialen Wohnungsbau vorantreiben, um gegen den aktuellen Mangel an Sozialwohnungen in Städten wie Leipzig und Dresden vorzugehen. Als weitere, schnell umzusetzende Maßnahme zur raschen Unterbringung von Gewaltbetroffenen könnte ein Hilfsnetzwerk mit Privatpersonen geschaffen werden, die sich mit den Frauen in Gewaltsituationen solidarisieren und ihnen Wohnraum kostengünstig anbieten.

Zu 5) Wir als BSW wollen den sozialen und genossenschaftlichen Wohnungsbau fördern, indem wir die Finanzierungshemmnisse in den Kommunen abbauen. Wir möchten eine grundlegende Reform der kommunalen Finanzierung umsetzen. Auch soll die Bürokratie bei der Vergabe von Fördermitteln für die Kommunen abgebaut und die Investitionsbremse (bzw. „Schuldenbremse“) abgeschafft werden, damit Kreditaufnahmen für öffentliche Investitionen leichter möglich wird.

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