1) Ja, das werden wir. Wie bereits in dieser Legislatur hat die vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention im Freistaat Sachsen für uns höchste Priorität. Für uns ist klar, der Schutz vor Gewalt ist staatliche Verpflichtung. Deshalb haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, die finanziellen Mittel in dieser Legislaturperiode zu verdreifachen und den Landesaktionsplan Istanbul-Konvention zu novellieren. Nunmehr ist die Landesverwaltung ressortübergreifend verpflichtet, in den kommenden Jahren maßgebliche Schritte zur nachhaltigen Verbesserung der Situation von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen zu unternehmen und sie künftig vor Gewalt besser zu schützen. Die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Betroffenen braucht natürlich entsprechende finanzielle Untersetzung in den nächsten Doppelhaushalten, für die wir BÜNDNISGRÜNE uns weiterhin einsetzen werden.
2) Ja, das werden wir. Denn häusliche und sexualisierte Gewalt findet tagtäglich statt und kann dabei alle treffen, unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialen Status. Besonders schutzbedürftige Gruppen brauchen jedoch auch spezielle Angebote, die wir sicherstellen wollen. Zu ihnen gehören Frauen mit Behinderung, Frauen mit Migrationsgeschichte, queere Menschen, aber ebenso Sexarbeiter*innen, Minderjährige oder suchterkrankte Frauen. Wir setzen uns daher weiterhin für eine auskömmliche Finanzierung der Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen ein, um Aufnahmestopps zu verhindern. Außerdem wollen wir den Personalschlüssel bedarfsgerecht anpassen, um so eine passgenaue Unterstützung und Betreuung vor Ort zu gewährleisten, sowie Mittel für bauliche Investitionen (z. B. in die Barrierefreiheit) sicherzustellen. Außerdem legen wir – in Umsetzung des LAP Istanbul-Konvention – einen Fokus auf die Reduktion von Bürokratie für betroffene Frauen und hier insbesondere in Zusammenarbeit mit städtischen Institutionen.
3) Wir BÜNDNISGRÜNE stellen uns allen antifeministischen Bewegungen entgegen. Durch den zunehmenden Zuspruch von rechtspopulistischen und rechtsextremer Ideologien wird das feministische Frauenbild immer mehr zum Feindbild gewisser Personengruppen. Durch Antifeminismus werden die Errungenschaften der Emanzipation und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen in Frage gestellt, was wir mit großer Sorge betrachten. Wir stellen uns klar dagegen und setzen uns weiterhin für die Stärkung der Frauenrechte ein.
Wir setzen uns für eine umfassende Stärkung der Aus- und Fortbildung von Anwält*innen, Familienrichter*innen und unabhängigen Verfahrensbeiständen ein, insbesondere im Hinblick auf gewaltsensible Standards. Dazu gehören Maßnahmen wie die Sicherstellung spezifischer Schulungen und Weiterbildungen zu Themen wie häuslicher Gewalt, Kindeswohlgefährdung und interkultureller Sensibilität. Wir streben an, die Sensibilisierung für diese Themen in der Ausbildung zu erhöhen und sicherzustellen, dass Fachkräfte angemessen auf die Bedürfnisse von Betroffenen reagieren können. Es ist wichtig, dass alle Akteure im Rechtssystem über das nötige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um angemessen auf Fälle von Gewalt und Missbrauch zu reagieren und die Rechte und Bedürfnisse der Betroffenen zu schützen. Mit der Einführung von Gleichstellungsbeauftragten in der sächsischen Verwaltung durch unser Gleichstellungsgesetz haben wir zudem Institutionen geschaffen, die sich antifeministischen Tendenzen innerhalb des öffentlichen Dienstes aktiv entgegenstellen können.