Zu 1) Die Entwicklung von Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität ist Teil der bildungswissenschaftlichen Studien- und Prüfungsinhalte nach den Vorgaben der Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I). Die Umsetzung in den Curricula gestalten die Hochschulen autonom und weisungsfrei. Aufgrund der Heterogenität unserer Gesellschaft und damit auch der Schüler*innen sollten die Themen Vielfalt und Diskriminierungsfreiheit, regulär sowie fortlaufend angepasst an gesellschaftliche Entwicklungen und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, gelehrt werden. Als BÜNDNISGRÜNE haben wir einen Vorschlag für ein Lehrkräftebildungsgesetz auf den Tisch gelegt, in dem wir u.a. ein verpflichtendes Modul zu inklusiver Pädagogik vorsehen. Dabei verstehen wir Inklusion ganzheitlich im Sinne der Einbeziehung vielfältiger Lebenssituationen bzw. als selbstverständlichen Umgang mit Heterogenität und Diversität. Unser Vorschlag war nicht mehrheitsfähig innerhalb der jetzigen Koalition – wir werden ihn erneut einbringen, wenn wir unsere Regierungsbeteiligung fortsetzen können.
Im Bereich der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften müssen derzeit einige Angebote aufgrund einer zu geringen Zahl an Teilnehmenden ausfallen. Wir setzen uns dafür ein, ein breites Angebot an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu sichern und Fortbildungen zu zentralen bildungspolitischen Fragen wie Demokratiebildung und Antidiskriminierung verpflichtend zu machen. Im Zuge der Umsetzung der Strategie „Bildungsland Sachsen 2030“ erwarten wir eine systematische Fortbildungsplanung unter Berücksichtigung analoger und digitaler Fortbildungsangebote (E-Campus). In diesem Zuge sind auch verpflichtende Fortbildungsmodule vorgesehen.
2) Bisher bildet sich die gesellschaftliche Vielfalt im Einwanderungsland Sachsen noch nicht in einer diversen Lehrer*innenschaft ab. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns weiterhin für eine interkulturelle Orientierung und Öffnung aller öffentlichen Institutionen ein. Dafür brauchen wir eine unkomplizierte Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse, bedarfsgerechte und passgenaue Qualifizierungsangebote sowie Sprachkurse für zugewanderte Lehrer*innen. Wir haben in dieser Legislatur sowohl die gesetzlichen Grundlagen für die Berufsanerkennung novelliert als auch Anträge verabschiedet und, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Kultusverwaltung personell gestärkt – durch Einrichtung einer Fach- und Servicestelle Berufsanerkennung (FaSst) beim Kultusministerium. Jeder fünfte Antrag auf Anerkennung wird von einer Lehrkraft aus dem Ausland gestellt. Dabei erweist sich insbesondere das „Zwei-Fach-Dogma“ als hohe Hürde: Obwohl es ein Spezifikum des deutschsprachigen Raumes ist, im Lehramtsstudium zwei Fächer zu studieren, werden Lehrkräfte aus dem Ausland mit Verweis auf die „unvollständige“ Ausbildung nicht anerkannt, da nur ein Unterrichtsfach studiert wurde. Hier wollen wir nach dem Vorbild anderer Bundesländer prüfen, ob, auf Basis des KMK-Beschlusses von März 2024, ein eigenes Anerkennungsverfahren für sog. „Ein-Fach-Lehrkräfte“ möglich ist. Wir halten das für absolut sinnvoll, denn wir lassen hier Potenzial stehen. Gleiches gilt für die Möglichkeit, die erforderlichen Sprachnachweise erst zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren nachweisen zu müssen, etwa bei Antritt eines Anpassungslehrgangs. Zudem haben wir in einem beschlossenen Koalitionsantrag vereinbart, die Ansprache von Menschen mit Migrationsgeschichte zu intensivieren, um sie für einen pädagogischen Beruf zu gewinnen.