In der Pflege gilt der Grundsatz ambulant vor stationär. Damit verfügen die Betroffenen auch über ein Wunsch- und Wahlrecht ihrer Wohnform, wie Wohngruppe, Heim oder eigene Wohnung. Gleichzeitig steht ihnen die Wahl der Hilfeform, beispielsweise Leistungen eines...
Ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Assistenzbedarf ermöglichen
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