Perspektive des Fachreferates Antidiskriminierung

Sachsen verfügt über eine ausgebaute Struktur für ministerielle Antidiskriminierungsarbeit, derzeit angesiedelt beim Sächsischen Ministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Diese Struktur in Form eines Fachreferates setzt sowohl ressortübergreifende Aufgaben der Antidiskriminierungspolitik als auch die weitere Verstetigung und den bedarfsgerechten Ausbau der Antidiskriminierungsberatung um. Darüber hinaus ist das Referat als fachliche Anlaufstelle für die Netzwerkpartner auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene wirksam.

  1. Wie schätzen Sie das Mandat und die aktuelle Ausstattung des Fachreferates Antidiskriminierung ein? Wie werden Sie die Arbeit des Fachreferates fortführen?
  2. Welche Pläne haben Sie zur Weiterentwicklung der ressortübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit der Landesregierung, deren organisatorischer Anbindung, der Ausstattung und des Aufgabenbereiches für die kommende Legislatur?
  3. Das Strategiepapier zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt legt wesentliche Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung für den Freistaat Sachsen fest. Welche Meilensteine sind Ihnen für die Novellierung besonders wichtig?

Unsere Bewertung der Antworten:

Die Gesamtbewertung einer Antwort ergibt sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

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Zu 1) Leider ist uns nicht klar, welches Referat Antidiskriminierung an dieser Stelle gemeint ist.

Zu 2) Wir sind der Auffassung, dass im Freistaat bereits viel zur Verhinderung von Diskriminierung getan wird. Mit der Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt wurde kabinettseitig bereits ein breites Konzept zur Antidiskriminierung an den Tag gelegt, an dessen Umsetzung quasi jeden Tag gearbeitet wird. Mit der Etablierung der Antidiskriminierungsbeauftragten beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung wurde Antidiskriminierung institutionalisiert.

Zu 3) Wir als Sächsische Union halten die im Strategiepapier von der Staatsregierung vorgesehenen Maßnahmen insgesamt für ausreichend, um eine effektive Antidiskriminierung in der Breite zu erzielen. Bevor es zu einer Novellierung kommt, braucht es eine Prüfung, ob überhaupt ein Aktualisierungs- bzw. Novellierungsbedarf gegeben ist.

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Zu 1 und 2) Wir halten an unseren Plänen fest, die Geschäftsstelle Antidiskriminierung nach Verabschiedung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes zu einer Landesantidiskriminierungsstelle auszubauen. Ihr soll eine Landesbeauftragte vorstehen, die dem Landtag berichtet und ihren gesetzlich definierten Auftrag unabhängig erfüllt.

Bestehende Instrumente im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit, etwa Förderungen über die Richtlinie Chancengleichheit, möchten wir weiter ausbauen. Den angestoßenen Prozess rund um die Fortschreibung des Landesaktionsplans Vielfalt werden wir zum Abschluss bringen.

Zu 3) Die Novellierung der Antidiskriminierungsstrategie sollte auf eine Evaluation der bisherigen Arbeit folgen. Hierauf aufbauend werden wir einen breiten Beteiligungsprozess durchführen und dabei die Akteure der Antidiskriminierungsarbeit einbinden.

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Zu 1) Das Mandat und die Ausstattung des Fachreferates Antidiskriminierung in Sachsen sind auf einem soliden Fundament aufgebaut. Seit der Einrichtung der Beauftragtenstelle im Jahr 2017 und deren Einbettung in die Struktur des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) während der 7. Legislaturperiode im Jahr 2019/2020, hat das Referat V.4 kontinuierlich an Bedeutung und Ressourcen gewonnen.
Das Fachreferat erfüllt wichtige Aufgaben:

  • Es dient als zentrale Ansprechperson für Privatpersonen, NGOs, Multiplikatoren, Unternehmen, Einrichtungen sowie für die Kommunal- und Landesverwaltung. Hierbei geht es um Diskriminierungsschutz, den Abbau struktureller Diskriminierung sowie die Förderung von Chancengleichheit und Teilhabe in Sachsen.
  • Es vermittelt diese Themen und Anliegen aktiv in die Staatsregierung und Landesverwaltung.
  • Es arbeitet eng mit Organisationen und Verbänden zusammen, die sich in Sachsen für den Abbau von Diskriminierung engagieren.
  • Es fördert die Zusammenarbeit von Antidiskriminierungsgremien und Institutionen auf allen Verwaltungsebenen (Bund, Land, Kommune).

Die Ressourcen des Referates wurden in den letzten fünf Jahren deutlich aufgestockt. Die Verwaltungsausgaben für Vielfalt und Diskriminierungsschutz beliefen sich von 2020 bis 2024 auf insgesamt 5.225.400 Euro. Diese Mittel wurden zwischen den Bereichen geschlechtliche und sexuelle Vielfalt sowie Antidiskriminierung aufgeteilt. Zudem unterstützte diese Finanzierung den Aufbau der Antidiskriminierungsberatung in Sachsen bis 2022 und stellte ab 2021 zusätzliche Mittel für die Koordination der Gremiensitzungen des Lenkungsausschusses zur Bekämpfung von Diskriminierung bereit.
Seit 2022 gibt es eine neue Förderlinie für intersektionale Antidiskriminierungsarbeit, durch die bis Ende 2023 fast zwei Millionen Euro (1.991.781,38 Euro) bereitgestellt wurden.

Zur Fortführung der Arbeit: Um die erfolgreiche Arbeit des Fachreferates fortzuführen, werde ich die bestehenden Ressourcen weiterhin effizient einsetzen und die Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren verstärken. Es wird darauf ankommen, die vorhandenen Mittel zielgerichtet zu nutzen, um den Diskriminierungsschutz zu verbessern, strukturelle Diskriminierung abzubauen und Chancengleichheit in Sachsen weiter zu fördern. Der kontinuierliche Dialog mit Betroffenen, Organisationen und staatlichen Stellen wird dabei eine zentrale Rolle spielen.

Zu 2) Als BÜNDNISGRÜNE in Sachsen setzen wir uns für die Weiterentwicklung der ressortübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit der Landesregierung ein. Unsere Pläne für die kommende Legislaturperiode umfassen mehrere zentrale Punkte:

  1. Weiterer Ausbau der Geschäftsstelle Antidiskriminierung: Diese Stelle war ein wichtiger Schritt für den Diskriminierungsschutz in Sachsen. Wir werden ihre Infrastruktur weiter stärken und zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen. Besonders im ländlichen Raum wollen wir die Angebote und Beratungsstellen verbessern, um flächendeckend Unterstützung zu gewährleisten.
  2. Einführung überregionaler Beschwerdeverfahren: Es ist unser Ziel, dass Betroffene die Möglichkeit haben, überregional gegen Rassismuserfahrungen und Diskriminierungen in Behörden und anderen Institutionen vorzugehen. Dies wird die Handlungsfähigkeit und den Schutz der Betroffenen erheblich verbessern.
  3. Stärkung des Lenkungsausschusses zur Bekämpfung von Diskriminierung: Dieser Ausschuss dient der Abstimmung und Weiterentwicklung zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und der sächsischen Antidiskriminierungspolitik. Er bleibt ein zentraler Bestandteil unserer Strategie und wird weiterhin gefördert und gestärkt.
  4. Verstärkung präventiver Maßnahmen: Um Diskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen entgegenzuwirken, werden wir die Sensibilisierungsmaßnahmen intensivieren. Besonders die Anti-Ableismusarbeit soll in allen Förderrichtlinien zu Demokratie, Toleranz und Bildungsarbeit fest verankert werden. Dazu gehören verpflichtende Weiterbildungen in Vielfalt, Inklusion, Barrierefreiheit und Ableismus für alle Beschäftigten in der Verwaltung.
  5. Aktualisierung der Antidiskriminierungsstrategie: Wir werden die bestehende „Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt im Freistaat Sachsen“ aktualisieren und weiterentwickeln. Hierzu werden die Erkenntnisse aus einem 2023 in Auftrag gegebenen Gutachten genutzt, das Vorschläge zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes und zur Förderung der Diversität in der Verwaltung macht.
  6. Einrichtung einer Ombudsstelle: Das Gutachten schlägt die Einrichtung einer Ombudsstelle vor, die als Anlaufstelle für Diskriminierungsfälle dienen soll. Diese Stelle wird dazu beitragen, den rechtlichen Diskriminierungsschutz zu stärken und den Betroffenen einen direkten Zugang zu Unterstützung und Beratung zu bieten.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Lücken im Diskriminierungsschutz zu schließen und die Antidiskriminierungsarbeit in Sachsen nachhaltig zu verbessern. Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für eine inklusive und gerechte Gesellschaft, in der jeder Mensch frei von Diskriminierung leben kann.

Zu 3) Wir wollen – wie bereits in dieser Legislatur – die Antidiskriminierungsarbeit im Freistaat Sachsen weiter stärken.
Uns ist für die Erarbeitung wichtiger Eckpunkte und Meilensteine der Weiterentwicklung insbesondere die Einbeziehung von entsprechenden Expert*innen der Zivilgesellschaft wichtig (z. B. mit über den Lenkungsausschuss Antidiskriminierung), um eine Übersicht über jene blinde Flecken der Handlungsfelder zu erhalten, die in der Landespolitik und Staatsverwaltung eventuell vorherrschen. Dafür sind uns auch Evaluationen wie z. B. des Integrations- und Teilhabegesetzes wichtig. Auch wollen wir bereits geschaffene Angebote (wie z. B. die Ombudsstelle Antidiskriminierung im Schulbereich) durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit weiter stärken und sichtbar machen. In den nächsten Verhandlungen zum Doppelhaushalt setzen wir uns außerdem auch weiterhin für den Ausbau der Bildungsangebote, der Demokratieförderung und der Beratungsstellen ein.

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Zu 1) Das Fachreferat Antidiskriminierung ist eine wichtige Instanz, bedarf allerdings mehr finanzielle Ressourcen und Befugnisse, um seinen Auftrag erfüllen zu können.

Zu 2) Zunächst sollen die Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten „Verbesserung des Diskriminierungsschutzes entlang der Merkmale des AGG im Hinblick auf landesgesetzliche Zuständigkeiten in Sachsen“ umgesetzt werden. Besonders wichtig sind hier aus Sicht der Linken verpflichtende Fortbildungen zu den Themen Diversität und Diskriminierungsschutz für Führungskräfte, die Einrichtung einer Stabsstelle für Diskriminierungsschutz sowie die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes.

Zu 3) Für Die Linke muss eine Novellierung in der Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes liegen. Strategiepapiere sind nicht einklagbar, Gesetze schon. Daher muss der nächste Schritt die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes sein.

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Vom BSW haben wir keine individuellen Antworten auf unsere Fragen erhalten, sondern eine allgemeine Stellungnahme. Die Stellungnahme finden Sie hier.

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Zu 1) Dazu können wir uns als außerparlamentarische Opposition kein abschließendes Urteil bilden.

Zu 2 und 3) Für uns Freie Demokraten ist es wichtig, dass sich jeder Menschen unabhängig von Herkunft, sozialem Stand, Bildung und körperlichen Merkmal entsprechend seines Potenzials voll entfalten und in dieser Gesellschaft durch eigene Leistung aufsteigen kann. Wir setzen uns dafür ein, dass diskriminierende Hürden, die dem entgegenstehen, abgebaut werden.