Zu 1) Das Mandat und die Ausstattung des Fachreferates Antidiskriminierung in Sachsen sind auf einem soliden Fundament aufgebaut. Seit der Einrichtung der Beauftragtenstelle im Jahr 2017 und deren Einbettung in die Struktur des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) während der 7. Legislaturperiode im Jahr 2019/2020, hat das Referat V.4 kontinuierlich an Bedeutung und Ressourcen gewonnen.
Das Fachreferat erfüllt wichtige Aufgaben:
- Es dient als zentrale Ansprechperson für Privatpersonen, NGOs, Multiplikatoren, Unternehmen, Einrichtungen sowie für die Kommunal- und Landesverwaltung. Hierbei geht es um Diskriminierungsschutz, den Abbau struktureller Diskriminierung sowie die Förderung von Chancengleichheit und Teilhabe in Sachsen.
- Es vermittelt diese Themen und Anliegen aktiv in die Staatsregierung und Landesverwaltung.
- Es arbeitet eng mit Organisationen und Verbänden zusammen, die sich in Sachsen für den Abbau von Diskriminierung engagieren.
- Es fördert die Zusammenarbeit von Antidiskriminierungsgremien und Institutionen auf allen Verwaltungsebenen (Bund, Land, Kommune).
Die Ressourcen des Referates wurden in den letzten fünf Jahren deutlich aufgestockt. Die Verwaltungsausgaben für Vielfalt und Diskriminierungsschutz beliefen sich von 2020 bis 2024 auf insgesamt 5.225.400 Euro. Diese Mittel wurden zwischen den Bereichen geschlechtliche und sexuelle Vielfalt sowie Antidiskriminierung aufgeteilt. Zudem unterstützte diese Finanzierung den Aufbau der Antidiskriminierungsberatung in Sachsen bis 2022 und stellte ab 2021 zusätzliche Mittel für die Koordination der Gremiensitzungen des Lenkungsausschusses zur Bekämpfung von Diskriminierung bereit.
Seit 2022 gibt es eine neue Förderlinie für intersektionale Antidiskriminierungsarbeit, durch die bis Ende 2023 fast zwei Millionen Euro (1.991.781,38 Euro) bereitgestellt wurden.
Zur Fortführung der Arbeit: Um die erfolgreiche Arbeit des Fachreferates fortzuführen, werde ich die bestehenden Ressourcen weiterhin effizient einsetzen und die Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren verstärken. Es wird darauf ankommen, die vorhandenen Mittel zielgerichtet zu nutzen, um den Diskriminierungsschutz zu verbessern, strukturelle Diskriminierung abzubauen und Chancengleichheit in Sachsen weiter zu fördern. Der kontinuierliche Dialog mit Betroffenen, Organisationen und staatlichen Stellen wird dabei eine zentrale Rolle spielen.
Zu 2) Als BÜNDNISGRÜNE in Sachsen setzen wir uns für die Weiterentwicklung der ressortübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit der Landesregierung ein. Unsere Pläne für die kommende Legislaturperiode umfassen mehrere zentrale Punkte:
- Weiterer Ausbau der Geschäftsstelle Antidiskriminierung: Diese Stelle war ein wichtiger Schritt für den Diskriminierungsschutz in Sachsen. Wir werden ihre Infrastruktur weiter stärken und zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen. Besonders im ländlichen Raum wollen wir die Angebote und Beratungsstellen verbessern, um flächendeckend Unterstützung zu gewährleisten.
- Einführung überregionaler Beschwerdeverfahren: Es ist unser Ziel, dass Betroffene die Möglichkeit haben, überregional gegen Rassismuserfahrungen und Diskriminierungen in Behörden und anderen Institutionen vorzugehen. Dies wird die Handlungsfähigkeit und den Schutz der Betroffenen erheblich verbessern.
- Stärkung des Lenkungsausschusses zur Bekämpfung von Diskriminierung: Dieser Ausschuss dient der Abstimmung und Weiterentwicklung zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und der sächsischen Antidiskriminierungspolitik. Er bleibt ein zentraler Bestandteil unserer Strategie und wird weiterhin gefördert und gestärkt.
- Verstärkung präventiver Maßnahmen: Um Diskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen entgegenzuwirken, werden wir die Sensibilisierungsmaßnahmen intensivieren. Besonders die Anti-Ableismusarbeit soll in allen Förderrichtlinien zu Demokratie, Toleranz und Bildungsarbeit fest verankert werden. Dazu gehören verpflichtende Weiterbildungen in Vielfalt, Inklusion, Barrierefreiheit und Ableismus für alle Beschäftigten in der Verwaltung.
- Aktualisierung der Antidiskriminierungsstrategie: Wir werden die bestehende „Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt im Freistaat Sachsen“ aktualisieren und weiterentwickeln. Hierzu werden die Erkenntnisse aus einem 2023 in Auftrag gegebenen Gutachten genutzt, das Vorschläge zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes und zur Förderung der Diversität in der Verwaltung macht.
- Einrichtung einer Ombudsstelle: Das Gutachten schlägt die Einrichtung einer Ombudsstelle vor, die als Anlaufstelle für Diskriminierungsfälle dienen soll. Diese Stelle wird dazu beitragen, den rechtlichen Diskriminierungsschutz zu stärken und den Betroffenen einen direkten Zugang zu Unterstützung und Beratung zu bieten.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Lücken im Diskriminierungsschutz zu schließen und die Antidiskriminierungsarbeit in Sachsen nachhaltig zu verbessern. Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für eine inklusive und gerechte Gesellschaft, in der jeder Mensch frei von Diskriminierung leben kann.
Zu 3) Wir wollen – wie bereits in dieser Legislatur – die Antidiskriminierungsarbeit im Freistaat Sachsen weiter stärken.
Uns ist für die Erarbeitung wichtiger Eckpunkte und Meilensteine der Weiterentwicklung insbesondere die Einbeziehung von entsprechenden Expert*innen der Zivilgesellschaft wichtig (z. B. mit über den Lenkungsausschuss Antidiskriminierung), um eine Übersicht über jene blinde Flecken der Handlungsfelder zu erhalten, die in der Landespolitik und Staatsverwaltung eventuell vorherrschen. Dafür sind uns auch Evaluationen wie z. B. des Integrations- und Teilhabegesetzes wichtig. Auch wollen wir bereits geschaffene Angebote (wie z. B. die Ombudsstelle Antidiskriminierung im Schulbereich) durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit weiter stärken und sichtbar machen. In den nächsten Verhandlungen zum Doppelhaushalt setzen wir uns außerdem auch weiterhin für den Ausbau der Bildungsangebote, der Demokratieförderung und der Beratungsstellen ein.