Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Antidiskriminierung

Das Wissen um individuelle Rechte und Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten ist in der Bevölkerung noch immer gering. Aus der Befragung „Diskriminierung erlebt?! Diskriminierungserfahrungen in Sachsen“ von 2023 ging hervor, dass nur knapp die Hälfte der Befragten schon einmal vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehört hat. Diskriminierung wird oftmals als eine persönliche, moralische Verfehlung verstanden und die Thematisierung von Diskriminierung als Angriff. Auch fehlt in der Öffentlichkeit noch immer ein Verständnis für institutionelle und indirekte Formen von Diskriminierung. Eine gelebte Antidiskriminierungskultur ist eine Frage der Haltung: Offenheit, Perspektivwechsel, Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sind dabei wichtige Stichworte.

In welcher Form und in welchem Umfang werden Sie Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe umsetzen und was werden dabei die zentralen Eckpunkte sein?

Unsere Bewertung der Antworten:

Die Gesamtbewertung einer Antwort ergibt sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

Logo der CDU

Öffentlichkeitsarbeit werden wir auch zukünftig zu den angesprochenen Themen anlassbezogen durchführen. Im Hinblick auf die kommende Legislaturperiode ist eine Aussage zum Umfang nicht seriös zu treffen.

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Öffentlichkeitsarbeit ist ein wesentlicher Schlüssel, um in der breiten Bevölkerung ein Bewusstsein für Diskriminierung und ihre Auswirkungen für die Betroffenen zu erreichen. Die Umsetzung der sächsischen Antidiskriminierungsstrategie und des Landesaktionsplans Vielfalt möchten wir daher auch künftig mit öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen begleiten und werden dabei verstärkt auf mehrsprachige Kampagnen und Kampagnen in leichter Sprache setzen, um so auch von Diskriminierung betroffene Menschen besser zu erreichen.

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Wir wollen die Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Diskriminierung, Diskriminierungsschutz und Teilhabe weiter ausbauen. Durch öffentliche Kampagnen sollen Betroffene besser über bestehende Beratungsangebote informiert werden. Öffentlichkeitsarbeit kann außerdem dazu beitragen, dass die Gesellschaft insgesamt besser informiert wird, über Diskriminierungserfahrungen, die marginalisierte Gruppen machen. Durch kontinuierliche Aufklärungsarbeit kann hier ganz konkret zur gleichberechtigten Teilhabe Aller beigetragen werden. Die auf unsere Initiative hin eingerichtete Ombudsstelle Antidiskriminierung, die insbesondere im Schulbereich agiert, soll sichtbarer gemacht werden, indem Informationen erhöht und transparenter gestreut werden. Durch die weitere Bewerbung mobiler Beratungsprojekte für Antidiskriminierungsarbeit soll auch in ländlicheren Regionen aktiv für Beratungsangebote geworben werden.

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Eine Gesellschaft gleichberechtigter Menschen darf Diskriminierungen nicht dulden. Der Schutz vor Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bezieht jede einzelne Person mit ein. Diese Aufforderung sollte immer wieder durch Öffentlichkeitsarbeit ins Bewusstsein gerufen werden.

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Vom BSW haben wir keine individuellen Antworten auf unsere Fragen erhalten, sondern eine allgemeine Stellungnahme. Die Stellungnahme finden Sie hier.

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Wir Freie Demokraten werden unseren Schwerpunkt auf die Vermittlung von Beratung und Angeboten für Beschwerde und Unterstützung setzen.