Reguläre Arbeit ist für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Möglichkeit, um am Leben in unserer Gesellschaft teilzuhaben. Für die Unternehmen ist Inklusion auch eine Frage der ökonomischen Vernunft. Wir wollen mit dem verbesserten Budget für Arbeit mehr Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Tariflohn und Sozialversicherung ermöglichen. Außerdem stellen wir dem Budget für Arbeit eine Förderung bei Sachinvestitionen an die Seite, um mehr Inklusion möglich zu machen.
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die die Beschäftigungsquote nicht oder nur gering erfüllen, hat der Bund die Ausgleichsabgabe zum Jahr 2024 deutlich erhöht. Die Mittel dieser Ausgleichsabgabe werden von den Integrationsämtern verwaltet und dürfen ausschließlich zur Finanzierung besonderer Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben eingesetzt werden. Auch Inklusionsfirmen werden aus diesem Topf finanziell unterstützt, ergänzt um das Förderprogramm des Bundes „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“. Wir werden uns im Bund dafür stark machen, dass diese Förderung gestärkt wird.
Der Freistaat unterstützt mit dem Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ Arbeitgeber, die junge Menschen mit Behinderungen ausbilden und Menschen mit Behinderungen mit besonderen Vermittlungsproblemen einstellen, mit jährlich insgesamt 1,5 Millionen Euro. Damit sollen 75 Ausbildungs- und 225 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen mit Pauschalen von bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Auch das Landesprogramm „Spurwechsel“ unterstützt den Übergang aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese Programme setzen wir fort. Die Zusammenarbeit mit der Allianz Arbeit + Behinderung werden wir intensivieren.
Das Budget für Arbeit wird in Sachsen nach wie vor sehr zurückhaltend genutzt. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Sei es die Angst der Betroffenen, die Anbindung an die Werkstatt als Ort der Begegnung und des Miteinanders zu verlieren, seien es nicht ausreichende Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten oder eine nicht ausreichende Begleitung von Werkstattbeschäftigten im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Daher werden wir Informationsangebote für Werkstattbeschäftigte zum Budget für Arbeit und zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung fördern. Wir setzen uns zudem dafür ein, Probleme beim Übergang von der Schule in den Beruf zu überwinden.