Zu 1) Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für einen umfassenden Diskrimminierungsschutz in der sächsischen Verwaltung ein. Mit dem von uns Grünen maßgeblich initiierten Gleichstellungsgesetz sind weitere Schritte für einen umfassenden Gleichstellungsanspruch gegangen worden: Wir haben die Rechte von Gleichstellungsbeauftragen gestärkt. Auch Menschen in den Themenbereichen Inklusion, Schwerbehinderung und Gender-Mainstreaming haben nun Ansprechpersonen. Die Beschwerdestellen nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) befürworten wir. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Stellen noch bekannter gemacht werden. Damit sich Fachkräfte in der Verwaltung weiterbilden können, stehen entsprechende Schulungs- und Fortbildungsangebote u.a. im Fortbildungszentrum Meißen, zu Verfügung. Wir möchten, dass solche Fortbildungen insbesondere für Führungskräfte verbindlich sein sollen.
Zu 2) Als BÜNDNISGRÜNE setzen wir uns für die konsequente Umsetzung der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz angelegten Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten in der Landesverwaltung ein. Die bisher bestehenden rechtlichen Möglichkeiten reichen häufig nicht aus, um sich gegen innerbehördliche Diskriminierungen zu wehren. Unser Leitbild ist hierbei die Förderung von Diversität und das Ermöglichen einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt.
Ausgehend von einem Evaluierungsprozess sollte die Arbeit der AGG-Beschwerdestelle weiter verankert und verbessert werden. Das Verbesserungspotential sehen wir insbesondere bei Fragen der Erreichbarkeit, Barrierefreiheit, Doppelmandatierung und der internen Verfahrensabläufe.
In der laufenden Legislaturperiode konnten wir als großen Erfolg das Frauenförderungsgesetz aus dem Jahr 1994 endlich durch das sächsische Gleichstellungsgesetz ablösen und zahlreiche Regelungen verankern, die unmittelbarer geschlechtsbezogener Diskriminierung entgegenwirken.
Zum Ausgleich struktureller Diskriminierungen braucht es zusätzlich auch positive Maßnahmen, um eine vollständige und effektive Chancengleichheit für alle Mitglieder der Gesellschaft zu erreichen. Im Bewerbungsverfahren setzen wir uns für eine flexible Quotenregelungen und eine bevorzugte Einstellung von benachteiligten Personengruppen ein. Während des Beschäftigungsverhältnisses braucht es Mentoring-Programme für strukturell diskriminierte Personengruppen und Fortbildungen, um die interkulturellen Kompetenzen aller Beschäftigten zu fördern.