Landesverwaltung als Arbeitgeberin

Die Sächsische Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Um mit gutem Beispiel für andere Arbeitgeber*innen voran zu gehen, ist es wichtig, dass in der Landesverwaltung ein effizienter Diskriminierungsschutz umgesetzt wird.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der sächsischen Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, in den Landesverwaltungen umzusetzen und wie werden Sie die Arbeit der internen AGG-Beschwerdestellen weiter verankern und evaluieren?

Unsere Bewertung der Antworten:

Die Gesamtbewertung einer Antwort ergibt sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

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Zu 1) Bereits 2017 wurde die „Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt“ im sächsischen Kabinett beschlossen. Darin ist das Konzept der Antidiskriminierungspolitik als politische Querschnittsaufgabe innerhalb der Staatsregierung beschrieben. Es umfasst ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Ausbau und zur Stärkung der Antidiskriminierungspolitik im Freistaat Sachsen. Die einzelnen Ressorts stellen eigenverantwortlich sicher, dass die Maßnahmen der Antidiskriminierungsstrategie Berücksichtigung finden, und die Geschäftsstelle Antidiskriminierung koordiniert die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Ressorts. Als Sächsische Union haben wir keinen Zweifel daran, dass die Ressorts eigenverantwortlich und sorgfältig mit dem Thema Diskriminierung umgehen, so dass wir von einem hohen Schutzniveau ausgehen.

Zu 2) Wir, als Sächsische Union, haben derzeit keine Anhaltspunkte, wonach Schutzgebote oder genauer Diskriminierungsverbote des AGG in den Landesverwaltungen nicht umgesetzt werden. Eine Evaluierung der internen Beschwerdestellen haben wir nicht geplant. Sollte erwiesenermaßen Bedarf danach bestehen, stehen wir einen Evaluierung nicht verschlossen gegenüber.

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Zu 1) Mit dem seit Anfang des Jahres geltenden Sächsischen Gleichstellungsgesetz haben wir einen großen Schritt in Richtung Gleichstellung gemacht. Hiermit wirken wir der strukturellen Benachteiligung von Frauen in der sächsischen Verwaltung entgegen und es werden so perspektivisch mehr Frauen in Führungspositionen gelangen. Mit der Geschäftsstelle Antidiskriminierung und der Landesbeauftragen für Antidiskriminierung wurde zudem eine Struktur innerhalb der sächsischen Verwaltung geschaffen, die die ressortübergreifende Umsetzung der Maßnahmen der sächsischen Antidiskriminierungsstrategie koordiniert. Die aktuelle Antidiskriminierungsstrategie wollen wir weiterentwickeln, um so Strukturen und Maßnahmen bedarfsgerecht fortzuführen und zu stärken. Wir setzen uns darüber hinaus für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes für Sachsen ein, um so bestehende Regelungslücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu schließen.

Zu 2) In Sachsen haben wir in diesem Bereich bereits verschiedene Etappenziele erreicht: Es gibt eine Antidiskriminierungsstrategie sowie die Geschäftsstelle Antidiskriminierung, ein modernes Gleichstellungsgesetz mit Gleichstellungsplänen und ein Integrations- und Teilhabegesetz, das positive Maßnahmen zur Verbesserung der Integration setzt und von den Kommunen verlangt, dass sie Pläne zur Integration aufstellen.

Logo von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu 1) Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für einen umfassenden Diskrimminierungsschutz in der sächsischen Verwaltung ein. Mit dem von uns Grünen maßgeblich initiierten Gleichstellungsgesetz sind weitere Schritte für einen umfassenden Gleichstellungsanspruch gegangen worden: Wir haben die Rechte von Gleichstellungsbeauftragen gestärkt. Auch Menschen in den Themenbereichen Inklusion, Schwerbehinderung und Gender-Mainstreaming haben nun Ansprechpersonen. Die Beschwerdestellen nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) befürworten wir. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Stellen noch bekannter gemacht werden. Damit sich Fachkräfte in der Verwaltung weiterbilden können, stehen entsprechende Schulungs- und Fortbildungsangebote u.a. im Fortbildungszentrum Meißen, zu Verfügung. Wir möchten, dass solche Fortbildungen insbesondere für Führungskräfte verbindlich sein sollen.

Zu 2) Als BÜNDNISGRÜNE setzen wir uns für die konsequente Umsetzung der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz angelegten Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten in der Landesverwaltung ein. Die bisher bestehenden rechtlichen Möglichkeiten reichen häufig nicht aus, um sich gegen innerbehördliche Diskriminierungen zu wehren. Unser Leitbild ist hierbei die Förderung von Diversität und das Ermöglichen einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt.
Ausgehend von einem Evaluierungsprozess sollte die Arbeit der AGG-Beschwerdestelle weiter verankert und verbessert werden. Das Verbesserungspotential sehen wir insbesondere bei Fragen der Erreichbarkeit, Barrierefreiheit, Doppelmandatierung und der internen Verfahrensabläufe.

In der laufenden Legislaturperiode konnten wir als großen Erfolg das Frauenförderungsgesetz aus dem Jahr 1994 endlich durch das sächsische Gleichstellungsgesetz ablösen und zahlreiche Regelungen verankern, die unmittelbarer geschlechtsbezogener Diskriminierung entgegenwirken.

Zum Ausgleich struktureller Diskriminierungen braucht es zusätzlich auch positive Maßnahmen, um eine vollständige und effektive Chancengleichheit für alle Mitglieder der Gesellschaft zu erreichen. Im Bewerbungsverfahren setzen wir uns für eine flexible Quotenregelungen und eine bevorzugte Einstellung von benachteiligten Personengruppen ein. Während des Beschäftigungsverhältnisses braucht es Mentoring-Programme für strukturell diskriminierte Personengruppen und Fortbildungen, um die interkulturellen Kompetenzen aller Beschäftigten zu fördern.

Logo der Partei DIE LINKE

Zu 1) Es hat sich in den vergangenen Jahren einiges in Sachen Diversität und Diskriminierungsschutz für Beschäftigte in den Landesbehörden getan. Jedoch ist der Weg für eine diskriminierungsfreie Arbeitswelt im öffentlichen Dienst noch weit. Deutlich wird das beispielsweise anhand der Geschlechterverteilung in Führungspositionen oder dem geringen Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund.

Zu 2) Bei der Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes sind für uns die Stärkung kollektiver Rechtsschutzmöglichkeiten, die Erweiterung der Merkmalsliste, die Stärkung der Rechte der Beschäftigten auf Beschwerde und Leistungsverweigerung sowie die Verlängerung der Beschwerdefrist auf mindestens sechs Monate besonders wichtig. Die Wirkung der AGG-Beschwerdestellen muss evaluiert werden, um hieraus Verbesserungsvorschläge abzuleiten.

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Vom BSW haben wir keine individuellen Antworten auf unsere Fragen erhalten, sondern eine allgemeine Stellungnahme. Die Stellungnahme finden Sie hier.

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Zu 1) Der Diskriminierungsschutz ist aus unserer Sicht formal in einem ausreichenden Maße gegeben. Wichtig ist, wie er in den einzelnen Behörden gelebt und umgesetzt wird.

Zu 2) Wir werden Maßnahmen zur Gleichbehandlung stetig weiterentwickeln und bestehende Probleme schnell abstellen. Weiterführende Handlungsmöglichkeiten können bei dieser Weiterentwicklung eine Rolle spielen.