Das 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten bietet eine Grundlage für ein pauschales Verbot religiös konnotierter Bekleidungs- und Schmuckstücke in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes. Auf Landesebene müsste dazu nicht einmal mehr ein Gesetz verabschiedet werden.
Wie werden Sie sicherstellen, dass das Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamt*innen nicht zu pauschalen Verboten religiöser Zeichen im öffentlichen Dienst und damit zu einer weitreichenden Einschränkung der Freiheit der Berufswahl für die betroffenen Gruppen führt?