Inklusive Wohngemeinschaften sind Leuchtturmbeispiele für die Umsetzung des Inklusionsgedankens in die Praxis, denn Menschen mit und ohne Behinderung leben so gemeinsam im Sozialraum. In Sachsen ist diese Wohnform mit zwölf Projekten nach wie vor sehr selten. Die Gründung einer inklusiven Wohn- oder Hausgemeinschaft erfordert immens viel Engagement, das überwiegend von An- und Zugehörigen von Menschen mit Behinderung neben der Erwerbsarbeit sowie Pflege und Betreuung erbracht wird. Zur Verbreitung und Förderung von inklusiven Wohnformen braucht es die Anerkennung des Landes Sachsen, sowie gezielte Anreize und Unterstützungsstrukturen.
Welche Maßnahmen werden Sie in der kommenden Legislatur zur Förderung von inklusiven Wohnprojekten ergreifen?